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Krailling | | von Gemeinde Krailling

Amtliche Nachrichten der Gemeinde Krailling

Kalenderwoche 43

Bekanntmachung über die Benennung und Widmung der Anton-Kleber-Brücke sowie die Widmung der Zuwegung: Die Gemeinde Krailling als Untere Staßenbaubehörde gibt bekannt, dass der Gemeinderat der Gemeinde Krailling in seiner Sitzung am 29. September 2020 gemäß Art. 6 BayStrWG zur verkehrsrechtlichen Sicherheit, nachstehendes Grundstück im Ort Krailling als beschränkt-öffentlichen Fußweg mit Fahrradfahrer frei gewidmet hat. Anton-Kleber-Brücke – über die Fl.Nr. 101, Gemarkung Krailling; zugehörige Zuwegung – Fl.Nr. 64/2, Teilfläche Fl.Nr. 64, Teilfläche Fl.Nr. 108, Gemarkung Krailling. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Krailling. Die Wirksamkeit der Verfügung und die Verkehrsübergabe ist der 20. Oktober 2020. Die Eintragungsverfügung für das Bestandsverzeichnis kann im Rathaus Krailling, Rudolf-von-Hirsch-Straße 1, Krailling, Zimmer O.04 in der Zeit vom 20. Oktober 2020 bis 20. November 2020, wärend der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Öffentliche Sitzung des Gemeinderates am Dienstag, den 27. Oktober 2020 um 19.30 Uhr in der Turnhalle der Grundschule Krailling, Rudolf- von-Hirsch-Str. 2, Krailling.

1. Bürgerfragestunde

2. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 29. September 2020

3. Beantwortung von Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen

4. Bekanntgaben und Anfragen

5. Verschiedenes

6. Bekanntgaben aus nichtöffentlicher Sitzung

7. Vorstellung des Gewerbeverbands Krailling und seiner Arbeit

8. Bildung eines Wahlvorstands für die Seniorenbeiratswahl gemäß § 4 Abs. 2 Seniorenbeiratssatzung

9. Bildung eines Wahlvorstands für die Jugendbeiratswahl gemäß § 3 Abs. 2 Jugendbeiratssatzung

10. Neufassung der Hundesteuersatzung zum 01.01.2021

11. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtung der Gemeinde Krailling (Friedhofsgebührensatzung)

12. Antrag der CSU Fraktion gem. § 26 Abs. 1 GeschO: Listung bei der Jugend- und Seniorenbeiratswahl mittels Zufallsgenerator

13. Antrag der FBK und CSU Fraktionen gem. § 26 Abs. 1 GeschO: Darstellung einer Übergangslösung zur Bereitstellung eines ausreichenden Internetzugangs der Grundschule. Bekanntmachung: Bauleitplanverfahren – Wiederholung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 39 mit integrierter Grünordnung „Erweiterung Altenheim / Betreutes Wohnen“, an der Rudolf-von-Hirsch-Straße. Der Gemeinderat der Gemeinde Krailling hat in seiner Sitzung am 15. 3. 2016 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 39 mit integrierter Grünordnung „Erweiterung Altenheim / Betreutes Woh-nen“ aufzustellen. Das Plangebiet liegt an der Rudolf-von-Hirsch-Straße, unmittelbar südlich des Caritas Altenheims „Maria Eich“. Das Planvorhaben dient dazu, eine Fläche für den Gemeinbedarf bauplanungsrechtlich zu sichern mit dem Ziel, eine bedarfs- und funktionsgerechte Erweiterung des Caritas Altenheims bzw. ein sog. „Betreutes Wohnen“ zu ermöglichen. Es besteht die Absicht, in enger funktionaler Verknüpfung mit dem bestehenden Altenheim Wohnraum für Senioren mit unterschiedlichsten Betreuungsbedürfnissen in Form einer sozialen Einrichtung bereitzustellen. Im Mittelpunkt der planerischen Zielsetzung steht die Berücksichtigung der besonderen Wohnbedürfnisse von älteren Menschen. In der Planfolge wird eine Waldfläche, die den naturschutzrechtlichen Bindungen des Landschaftsschutzes und den waldrechtlichen Bindungen der Bannwaldverordnung unterliegt, in Anspruch genommen. Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) und Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) eingegangen Stellungnahmen wurden vom Gemeinderat in der Sitzung vom 29. 9. 2020 geprüft und das Ergebnis der Prüfung in den Entwurf des Bebauungsplans eingearbeitet. Der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplans Nr. 39 in der Fassung vom 29. 9. 2020, mit Begründung, Umweltbericht und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellung¬nahmen und Gutachten liegen nun gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut in der Zeit vom 26. Oktober 2020 bis einschließlich 30. November 2020 erneut im Rathaus der Gemeinde Krailling, Rudolf-von-Hirsch-Straße 1, 82152 Krailling, Zimmer O.04, öffentlich aus. Aufgrund der Beschränkungen durch das COVID-19-Virus ist eine persönliche Einsichtnahme nur durch vorherige Terminabsprache möglich. Die vollständigen Unterlagen sind auch auf der Internetseite d. Gemeinde Krailling unt. www.krailling.de, Bauen & Umwelt, Bebauungspläne, Bebauungsplan Nr. 39, einsehbar. Um persönliche Kontakte zu vermeiden können diesbezüglich dann Fragen auch telefonisch unter (089) 8 57 06-303 geklärt werden. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden; nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

• Schutzgut Mensch

o Sicherung der Lebensgrundlagen: Aussagen bzgl. Siedlungsentwicklung und Daseinsvorsorge, Regionalem Grünzug, Bannwald sowie Wald¬funktionen insbesondere durch Waldumbau und bzgl. der Einordnung des vorhandenen Naturraums

o Erhalt der Landschaft als Kultur- und Erholungsraum: Aussagen bzgl. Siedlungsentwicklung, Regionalem Grünzug, Bannwald, den Land¬schaftsschutzgebieten Kreuzlinger Forst und Planegger Holz, den landesweit bedeutsamen Eichenstandorten um Kloster Maria Eich, bzgl. Waldfunktionen insbesondere durch Waldumbau, der Einordnung des vorhandenen Natur-, Erholungs- und Kulturraums u. Öffentlichkeits- information zum Bereich Klosterwald Maria Eich

o Immissionen/Belastungen: Aussagen zu Immissionen durch Schienenverkehrs-, Straßenverkehrs- und Sportanlagengeräusche sowie zur Verkehrsprognose• Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Biologische Vielfalt

o Erhalt der biologischen Vielfalt: Aussagen bzgl. Bannwald, Sicherung der ökologischen Funktionalität, Waldfunktionen, den landesweit bedeutsamen Eichenstandorten mit seltenen Urwaldkäferpopulationen insbesondere Eremit um das Kloster Maria Eich, Artenschutz und -vielfalt, bzgl. des Landschaftsbestandteils „Eichen-Hainbuchenwald an der Rudolf-von-Hirsch-Straße“, der Einordnung des vorhandenen Naturraums sowie bzgl. Strukturvielfalt

o Sicherung der Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes: Aussagen bzgl. Bannwald, Regionalem Grünzug, Waldfunktionen, Sicherung der ökologischen Funktionalität, Einordnung des vorhandenen Naturraums und bzgl. Strukturvielfalt

o Sicherung der Lebensräume gefährdeter Arten: Aussagen bzgl. Pflanzen-, Insekten-, Säugetier-, Amphibien-, Reptilien- und Vogelpopulationen, insbesondere zu den landesweit bedeutsamen Eichenstandorten um Kloster Maria Eich, zu seltenen Urwaldkäferarten (Eremit), zur Haselmaus, zu Fledermaus- und Brutvogelarten, bzgl. Verbesserung von Waldfunktionen durch Waldumbau, Lichtimmissionen, Sicherung der ökologischen Funktionalität und bzgl. Strukturvielfalt

o Erhalt lebensraumtypischer Standortverhältnisse: Aussagen bzgl. den landesweit bedeutsamen Eichenstandorten um Kloster Maria Eich, den Landschaftsschutzgebieten Kreuzlinger Forst und Planegger Holz, dem Landschaftsbestandteil „Eichen-Hainbuchenwald an der Rudolf-von-Hirsch-Straße“, bzgl. Verbesserung von Waldfunktionen durch Waldumbau, Sicherung der ökologischen Funktionalität und der Einordnung des vorhandenen Naturraums

o Vermeidung von Störungen tierischer Verhaltensmuster: Aussagen bzgl. im Planungsgebiet vorhandenen Insekten-, Säugetier-, Amphibien-, Reptilien- und Vogelpopulationen, insbesondere zu seltenen Urwaldkäfern (Eremit), zu Haselmaus, Fledermaus- und Brutvogelarten, bzgl. Auswirkungen von Licht-, Lärm- und sonstigen Immissionen und zur Sicherung der ökologischen Funktionalität

o Vermeidung der Zerschneidung von Lebensräumen: Aussagen bzgl. Bannwald, Regionalem Grünzug, Entwicklungsflächen und Verbindungskorridoren um den landesweit bedeutsamen Eichenstandort um Kloster Maria Eich, bzgl. dem Landschaftsbestandteil „Eichen-Hain¬buchenwald an der Rudolf-von-Hirsch-Straße“ insbesondere bzgl. des Eremiten und zur Sicherung der ökologischen Funktionalität

o Erhalt und Entwicklung großräumiger Freiraumstrukturen: Aussagen bzgl. Bannwald, den Landschaftsschutzgebieten Kreuzlinger Forst und Planegger Holz, bzgl. der Verbesserung von Waldfunktionen durch Waldumbau, Sicherung der ökologischen Funktionalität, der Einordnung des vorhandenen Naturraums und bzgl. der Strukturvielfalt

o Schaffung und Erhalt von Biotopverbundstrukturen: Aussagen bzgl. dem landesweit bedeutsamen Eichenstandort um Kloster Maria Eich, dem Landschaftsbestandteil „Eichen-Hainbuchenwald an der Rudolf-von-Hirsch-Straße“, bzgl. Verbesserung von Waldfunktionen durch Waldumbau für vorhandene Pflanzen-, Insekten-, Säugetier-, Amphibien-, Reptilien- und Vogelpopulationen insbesondere Eremit, Haselmaus und Brutvögel und bzgl. Sicherung der ökologischen Funktio-nalität

• Schutzgut Boden

o Sicherung der natürlichen Bodenfunktionen: Aussagen bzgl. Bannwald, Waldfunktionen, dem Landschaftsschutzgebiet Kreuzlinger Forst, bzgl. der Bodenbeschaf-fenheit im Planungsgebiet sowie Aussagen bzgl. Einwirkungen durch den Vorhabenseingriff

o Vermeidung von Schadstoffeinträgen: Aussagen bzgl. Einwirkungen durch den Vorhabenseingriff

o Sanierung von schädlichen Bodenverunreinigungen: Aussagen bzgl. dem Umgang mit Altlastenverdachtsflächen und schädlichen Bodenveränderungen

• Schutzgut Fläche

o Flächensparen, schonender Umgang mit Grund und Boden: Aussagen bzgl. Standortalternativen und Erweiterungsbedarf des Standortes, Eingriffsauswirkung bzgl. Raumordnung, Städtebau und Siedlungsentwicklung, Bannwald, Regionalem Grünzug und Landschaftsschutzgebiet Kreuzlinger Forst

o Nutzung von Innenentwicklungspotentialen: Aussagen bzgl. Standortalternativen, Raumordnung, Städtebau und Siedlungsentwicklung

• Schutzgut Wasser

o Sicherung der Qualität und Quantität des Grundwassers: Aussagen bzgl. Grundwasserverhältnissen, hydrologischer Situation im Planungsgebiet, Einwirkungen durch den Vorhabenseingriff und Wasserschutzgebieten

o Sicherung der Qualität des Oberflächenwassers sowie Erhalt bzw. Erreichung des guten ökologischen Zustandes: Aussagen bzgl. Waldfunktionen, Regionalem Grünzug, Bannwald, Bodenbeschaffenheit im Planungsgebiet, Einwirkungen durch den Vorhabenseingriff und Wasserschutzgebieten

• Schutzgut Luft / Klima

o Vermeidung von Luftverunreinigungen: Aussagen bzgl. Bannwald, Regionalem Grünzug sowie Verkehrsprognose für den Planungseingriff

o Erhalt von Frischluftschneiden: Aussagen bzgl. Bannwald und Regionalem Grünzug

• Landschaft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter

o Erhalt der charakteristischen Landschafts- und Ortsbilder: Aussagen bzgl. den Landschaftsschutzgebieten Kreuzlinger Forst und Planegger Holz, dem Landschaftsbestandteil „Eichen-Hainbuchenwald an der Rudolf-von-Hirsch-Straße“, den landesweit bedeutsamen Eichestandorten um Kloster Maria Eich und der Einordnung des vorhandenen Naturraums, bzgl. Standortalternativen und Erweiterungsbedarf des Standortes, Eingriffsauswirkung bzgl. Raumordnung, Städtebau und Siedlungsentwicklung, bzgl. Bannwald und Regionalem Grünzug

o Erhalt von Boden- und Kulturdenkmälern: Aussagen bzgl. des Klosters Maria Eich.

Quelle: Gemeinde Krailling

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Krailling | | von Gemeinde Krailling

Amtliche Nachrichten der Gemeinde Krailling

Kalenderwoche 43

Bekanntmachung über die Benennung und Widmung der Anton-Kleber-Brücke sowie die Widmung der Zuwegung: Die Gemeinde Krailling als Untere Staßenbaubehörde gibt bekannt, dass der Gemeinderat der Gemeinde Krailling in seiner Sitzung am 29. September 2020 gemäß Art. 6 BayStrWG zur verkehrsrechtlichen Sicherheit, nachstehendes Grundstück im Ort Krailling als beschränkt-öffentlichen Fußweg mit Fahrradfahrer frei gewidmet hat. Anton-Kleber-Brücke – über die Fl.Nr. 101, Gemarkung Krailling; zugehörige Zuwegung – Fl.Nr. 64/2, Teilfläche Fl.Nr. 64, Teilfläche Fl.Nr. 108, Gemarkung Krailling. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Krailling. Die Wirksamkeit der Verfügung und die Verkehrsübergabe ist der 20. Oktober 2020. Die Eintragungsverfügung für das Bestandsverzeichnis kann im Rathaus Krailling, Rudolf-von-Hirsch-Straße 1, Krailling, Zimmer O.04 in der Zeit vom 20. Oktober 2020 bis 20. November 2020, wärend der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Öffentliche Sitzung des Gemeinderates am Dienstag, den 27. Oktober 2020 um 19.30 Uhr in der Turnhalle der Grundschule Krailling, Rudolf- von-Hirsch-Str. 2, Krailling.

1. Bürgerfragestunde

2. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 29. September 2020

3. Beantwortung von Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen

4. Bekanntgaben und Anfragen

5. Verschiedenes

6. Bekanntgaben aus nichtöffentlicher Sitzung

7. Vorstellung des Gewerbeverbands Krailling und seiner Arbeit

8. Bildung eines Wahlvorstands für die Seniorenbeiratswahl gemäß § 4 Abs. 2 Seniorenbeiratssatzung

9. Bildung eines Wahlvorstands für die Jugendbeiratswahl gemäß § 3 Abs. 2 Jugendbeiratssatzung

10. Neufassung der Hundesteuersatzung zum 01.01.2021

11. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtung der Gemeinde Krailling (Friedhofsgebührensatzung)

12. Antrag der CSU Fraktion gem. § 26 Abs. 1 GeschO: Listung bei der Jugend- und Seniorenbeiratswahl mittels Zufallsgenerator

13. Antrag der FBK und CSU Fraktionen gem. § 26 Abs. 1 GeschO: Darstellung einer Übergangslösung zur Bereitstellung eines ausreichenden Internetzugangs der Grundschule. Bekanntmachung: Bauleitplanverfahren – Wiederholung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 39 mit integrierter Grünordnung „Erweiterung Altenheim / Betreutes Wohnen“, an der Rudolf-von-Hirsch-Straße. Der Gemeinderat der Gemeinde Krailling hat in seiner Sitzung am 15. 3. 2016 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 39 mit integrierter Grünordnung „Erweiterung Altenheim / Betreutes Woh-nen“ aufzustellen. Das Plangebiet liegt an der Rudolf-von-Hirsch-Straße, unmittelbar südlich des Caritas Altenheims „Maria Eich“. Das Planvorhaben dient dazu, eine Fläche für den Gemeinbedarf bauplanungsrechtlich zu sichern mit dem Ziel, eine bedarfs- und funktionsgerechte Erweiterung des Caritas Altenheims bzw. ein sog. „Betreutes Wohnen“ zu ermöglichen. Es besteht die Absicht, in enger funktionaler Verknüpfung mit dem bestehenden Altenheim Wohnraum für Senioren mit unterschiedlichsten Betreuungsbedürfnissen in Form einer sozialen Einrichtung bereitzustellen. Im Mittelpunkt der planerischen Zielsetzung steht die Berücksichtigung der besonderen Wohnbedürfnisse von älteren Menschen. In der Planfolge wird eine Waldfläche, die den naturschutzrechtlichen Bindungen des Landschaftsschutzes und den waldrechtlichen Bindungen der Bannwaldverordnung unterliegt, in Anspruch genommen. Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) und Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) eingegangen Stellungnahmen wurden vom Gemeinderat in der Sitzung vom 29. 9. 2020 geprüft und das Ergebnis der Prüfung in den Entwurf des Bebauungsplans eingearbeitet. Der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplans Nr. 39 in der Fassung vom 29. 9. 2020, mit Begründung, Umweltbericht und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellung¬nahmen und Gutachten liegen nun gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut in der Zeit vom 26. Oktober 2020 bis einschließlich 30. November 2020 erneut im Rathaus der Gemeinde Krailling, Rudolf-von-Hirsch-Straße 1, 82152 Krailling, Zimmer O.04, öffentlich aus. Aufgrund der Beschränkungen durch das COVID-19-Virus ist eine persönliche Einsichtnahme nur durch vorherige Terminabsprache möglich. Die vollständigen Unterlagen sind auch auf der Internetseite d. Gemeinde Krailling unt. www.krailling.de, Bauen & Umwelt, Bebauungspläne, Bebauungsplan Nr. 39, einsehbar. Um persönliche Kontakte zu vermeiden können diesbezüglich dann Fragen auch telefonisch unter (089) 8 57 06-303 geklärt werden. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden; nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

• Schutzgut Mensch

o Sicherung der Lebensgrundlagen: Aussagen bzgl. Siedlungsentwicklung und Daseinsvorsorge, Regionalem Grünzug, Bannwald sowie Wald¬funktionen insbesondere durch Waldumbau und bzgl. der Einordnung des vorhandenen Naturraums

o Erhalt der Landschaft als Kultur- und Erholungsraum: Aussagen bzgl. Siedlungsentwicklung, Regionalem Grünzug, Bannwald, den Land¬schaftsschutzgebieten Kreuzlinger Forst und Planegger Holz, den landesweit bedeutsamen Eichenstandorten um Kloster Maria Eich, bzgl. Waldfunktionen insbesondere durch Waldumbau, der Einordnung des vorhandenen Natur-, Erholungs- und Kulturraums u. Öffentlichkeits- information zum Bereich Klosterwald Maria Eich

o Immissionen/Belastungen: Aussagen zu Immissionen durch Schienenverkehrs-, Straßenverkehrs- und Sportanlagengeräusche sowie zur Verkehrsprognose• Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Biologische Vielfalt

o Erhalt der biologischen Vielfalt: Aussagen bzgl. Bannwald, Sicherung der ökologischen Funktionalität, Waldfunktionen, den landesweit bedeutsamen Eichenstandorten mit seltenen Urwaldkäferpopulationen insbesondere Eremit um das Kloster Maria Eich, Artenschutz und -vielfalt, bzgl. des Landschaftsbestandteils „Eichen-Hainbuchenwald an der Rudolf-von-Hirsch-Straße“, der Einordnung des vorhandenen Naturraums sowie bzgl. Strukturvielfalt

o Sicherung der Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes: Aussagen bzgl. Bannwald, Regionalem Grünzug, Waldfunktionen, Sicherung der ökologischen Funktionalität, Einordnung des vorhandenen Naturraums und bzgl. Strukturvielfalt

o Sicherung der Lebensräume gefährdeter Arten: Aussagen bzgl. Pflanzen-, Insekten-, Säugetier-, Amphibien-, Reptilien- und Vogelpopulationen, insbesondere zu den landesweit bedeutsamen Eichenstandorten um Kloster Maria Eich, zu seltenen Urwaldkäferarten (Eremit), zur Haselmaus, zu Fledermaus- und Brutvogelarten, bzgl. Verbesserung von Waldfunktionen durch Waldumbau, Lichtimmissionen, Sicherung der ökologischen Funktionalität und bzgl. Strukturvielfalt

o Erhalt lebensraumtypischer Standortverhältnisse: Aussagen bzgl. den landesweit bedeutsamen Eichenstandorten um Kloster Maria Eich, den Landschaftsschutzgebieten Kreuzlinger Forst und Planegger Holz, dem Landschaftsbestandteil „Eichen-Hainbuchenwald an der Rudolf-von-Hirsch-Straße“, bzgl. Verbesserung von Waldfunktionen durch Waldumbau, Sicherung der ökologischen Funktionalität und der Einordnung des vorhandenen Naturraums

o Vermeidung von Störungen tierischer Verhaltensmuster: Aussagen bzgl. im Planungsgebiet vorhandenen Insekten-, Säugetier-, Amphibien-, Reptilien- und Vogelpopulationen, insbesondere zu seltenen Urwaldkäfern (Eremit), zu Haselmaus, Fledermaus- und Brutvogelarten, bzgl. Auswirkungen von Licht-, Lärm- und sonstigen Immissionen und zur Sicherung der ökologischen Funktionalität

o Vermeidung der Zerschneidung von Lebensräumen: Aussagen bzgl. Bannwald, Regionalem Grünzug, Entwicklungsflächen und Verbindungskorridoren um den landesweit bedeutsamen Eichenstandort um Kloster Maria Eich, bzgl. dem Landschaftsbestandteil „Eichen-Hain¬buchenwald an der Rudolf-von-Hirsch-Straße“ insbesondere bzgl. des Eremiten und zur Sicherung der ökologischen Funktionalität

o Erhalt und Entwicklung großräumiger Freiraumstrukturen: Aussagen bzgl. Bannwald, den Landschaftsschutzgebieten Kreuzlinger Forst und Planegger Holz, bzgl. der Verbesserung von Waldfunktionen durch Waldumbau, Sicherung der ökologischen Funktionalität, der Einordnung des vorhandenen Naturraums und bzgl. der Strukturvielfalt

o Schaffung und Erhalt von Biotopverbundstrukturen: Aussagen bzgl. dem landesweit bedeutsamen Eichenstandort um Kloster Maria Eich, dem Landschaftsbestandteil „Eichen-Hainbuchenwald an der Rudolf-von-Hirsch-Straße“, bzgl. Verbesserung von Waldfunktionen durch Waldumbau für vorhandene Pflanzen-, Insekten-, Säugetier-, Amphibien-, Reptilien- und Vogelpopulationen insbesondere Eremit, Haselmaus und Brutvögel und bzgl. Sicherung der ökologischen Funktio-nalität

• Schutzgut Boden

o Sicherung der natürlichen Bodenfunktionen: Aussagen bzgl. Bannwald, Waldfunktionen, dem Landschaftsschutzgebiet Kreuzlinger Forst, bzgl. der Bodenbeschaf-fenheit im Planungsgebiet sowie Aussagen bzgl. Einwirkungen durch den Vorhabenseingriff

o Vermeidung von Schadstoffeinträgen: Aussagen bzgl. Einwirkungen durch den Vorhabenseingriff

o Sanierung von schädlichen Bodenverunreinigungen: Aussagen bzgl. dem Umgang mit Altlastenverdachtsflächen und schädlichen Bodenveränderungen

• Schutzgut Fläche

o Flächensparen, schonender Umgang mit Grund und Boden: Aussagen bzgl. Standortalternativen und Erweiterungsbedarf des Standortes, Eingriffsauswirkung bzgl. Raumordnung, Städtebau und Siedlungsentwicklung, Bannwald, Regionalem Grünzug und Landschaftsschutzgebiet Kreuzlinger Forst

o Nutzung von Innenentwicklungspotentialen: Aussagen bzgl. Standortalternativen, Raumordnung, Städtebau und Siedlungsentwicklung

• Schutzgut Wasser

o Sicherung der Qualität und Quantität des Grundwassers: Aussagen bzgl. Grundwasserverhältnissen, hydrologischer Situation im Planungsgebiet, Einwirkungen durch den Vorhabenseingriff und Wasserschutzgebieten

o Sicherung der Qualität des Oberflächenwassers sowie Erhalt bzw. Erreichung des guten ökologischen Zustandes: Aussagen bzgl. Waldfunktionen, Regionalem Grünzug, Bannwald, Bodenbeschaffenheit im Planungsgebiet, Einwirkungen durch den Vorhabenseingriff und Wasserschutzgebieten

• Schutzgut Luft / Klima

o Vermeidung von Luftverunreinigungen: Aussagen bzgl. Bannwald, Regionalem Grünzug sowie Verkehrsprognose für den Planungseingriff

o Erhalt von Frischluftschneiden: Aussagen bzgl. Bannwald und Regionalem Grünzug

• Landschaft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter

o Erhalt der charakteristischen Landschafts- und Ortsbilder: Aussagen bzgl. den Landschaftsschutzgebieten Kreuzlinger Forst und Planegger Holz, dem Landschaftsbestandteil „Eichen-Hainbuchenwald an der Rudolf-von-Hirsch-Straße“, den landesweit bedeutsamen Eichestandorten um Kloster Maria Eich und der Einordnung des vorhandenen Naturraums, bzgl. Standortalternativen und Erweiterungsbedarf des Standortes, Eingriffsauswirkung bzgl. Raumordnung, Städtebau und Siedlungsentwicklung, bzgl. Bannwald und Regionalem Grünzug

o Erhalt von Boden- und Kulturdenkmälern: Aussagen bzgl. des Klosters Maria Eich.

Quelle: Gemeinde Krailling

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