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Krailling | | von Gemeinde Krailling

Amtliche Nachrichten der Gemeinde Krailling

Kalenderwoche 1

Bekanntmachung: Bauleitplanverfahren – erneute Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 39 mit integrierter Grünordnung „Erweiterung Altenheim / Betreutes Wohnen“, an der Rudolf-von-Hirsch-Straße. Der Gemeinderat der Gemeinde Krailling hat in seiner Sitzung am 15. 3. 2016 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 39 mit integrierter Grünordnung „Erweiterung Altenheim / Betreutes Wohnen“ aufzustellen. Das Plangebiet liegt an der Rudolf-von-Hirsch-Straße, unmittelbar südlich des Caritas Altenheims „Maria Eich“. Das Bauleitplanverfahren dient dazu, im Bebauungsplan eine Fläche für den Gemeinbedarf auszuweisen mit dem Ziel, dort in unmittelbarer Nachbarschaft zum bestehenden Altenheim die Errichtung einer Wohnanlage für den besonderen Wohnbedarf von älteren Menschen mit dem Angebot „Betreutes Wohnen“ durch einen Träger der freien Wohlfahrtspflege zu ermöglichen. In der Planfolge wird eine Waldfläche, die den naturschutzrechtlichen Bindungen des Landschaftsschutzes und den waldrechtlichen Bindungen der Bannwaldverordnung unterliegt, in Anspruch genommen. Die während der vorangegangenen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangen Stellungnahmen wurden vom Gemeinderat in der Sitzung vom 15. 12. 2020 geprüft und das Ergebnis der Prüfung in den Entwurf des Bebauungsplans eingearbeitet. Der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplans Nr. 39 in der Fassung vom 15. 12. 2020, mit Begründung, Umweltbericht und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen nun erneut in der Zeit vom 4. Januar 2021 bis einschließlich 8. Februar 2021 im Rathaus der Gemeinde Krailling, Rudolf-von-Hirsch-Straße 1, 82152 Krailling, Zimmer O.04, öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden; nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Eine persönliche Einsichtnahme in die auszulegenden Unterlagen im Rathaus ist trotz der pandemiebedingten Schließung des Rathauses möglich an Werktagen zu folgenden Zeiten: Montag bis Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag bis Donnerstag 14.00 bis 16.00 Uhr. Für den Einlass zum Zweck der Einsichtnahme bitte am Rathauseingang klingeln. Es wird jedoch darum gebeten, eine persönliche Einsichtnahme möglichst erst nach vorheriger Terminabsprache unter (089) 8 57 06-303 vorzunehmen. Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind während der Auslegungsfrist auch auf der Internetseite der Gemeinde Krailling unter www.krailling.de, Bauen & Umwelt, Bebauungspläne, Bebauungsplan Nr. 39, verfügbar. Fragen dazu können auch telefonisch unter (089) 8 57 06-303 geklärt werden. Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

• Schutzgut Mensch

o Sicherung der Lebensgrundlagen: Aussagen bzgl. Siedlungsentwicklung und Daseinsvorsorge, Regionalem Grünzug, Bannwald sowie Waldfunktionen insbesondere durch Waldumbau und bzgl. der Einordnung des vorhandenen Naturraums

o Erhalt der Landschaft als Kultur- und Erholungsraum: Aussagen bzgl. Siedlungsentwicklung, Regionalem Grünzug, Bannwald, den Landschaftsschutzgebieten Kreuzlinger Forst und Planegger Holz, den landesweit bedeutsamen Eichenstandorten um Kloster Maria Eich, bzgl. Waldfunktionen insbesondere durch Waldumbau, der Einordnung des vorhandenen Natur-, Erholungs- u. Kulturraums und Öffentlichkeits- information zum Bereich Klosterwald Maria Eich

o Immissionen/Belastungen: Aussagen zu Immissionen durch Schienenverkehrs-, Straßenverkehrs- u. Sportanlagengeräusche sowie zur Verkehrsprognose

• Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Biologische Vielfalt

o Erhalt der biologischen Vielfalt: Aussagen bzgl. Bannwald, Sicherung der ökologischen Funktionalität, Waldfunktionen, den landesweit bedeutsamen Eichenstandorten mit seltenen Urwaldkäferpopulationen insbesondere Eremit um das Kloster Maria Eich, Artenschutz und -vielfalt, bzgl. des Landschaftsbestandteils „Eichen-Hainbuchenwald an der Rudolf-von-Hirsch-Straße“, der Einordnung des vorhandenen Naturraums sowie bzgl. Strukturvielfalt

o Sicherung der Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes: Aussagen bzgl. Bannwald, Regionalem Grünzug, Waldfunktionen, Sicherung der ökologischen Funktionalität, Einordnung des vorhandenen Naturraums und bzgl. Strukturvielfalt

o Sicherung d. Lebensräume gefährdeter Arten: Aussagen bzgl. Pflanzen-, Insekten-, Säugetier-, Amphibien-, Reptilien- und Vogelpopulationen, insbesondere zu den landesweit bedeutsamen Eichenstandorten um Kloster Maria Eich, zu seltenen Urwaldkäferarten (Eremit), zur Haselmaus, zu Fledermaus- und Brutvogelarten, bzgl. Verbesserung von Waldfunktionen durch Waldumbau, Lichtimmissionen, Sicherung der ökologischen Funktionalität und bzgl. Strukturvielfalt

o Erhalt lebensraumtypischer Standortverhältnisse: Aussagen bzgl. den landesweit bedeutsamen Eichenstandorten um Kloster Maria Eich, den Landschaftsschutzgebieten Kreuzlinger Forst und Planegger Holz, dem Landschaftsbestandteil „Eichen-Hainbuchenwald an der Rudolf-von-Hirsch-Straße“, bzgl. Verbesserung von Waldfunktionen durch Waldumbau, Sicherung der ökologischen Funktionalität und der Einordnung des vorhandenen Naturraums

o Vermeidung von Störungen tierischer Verhaltensmuster: Aussagen bzgl. im Planungsgebiet vorhandenen Insekten-, Säugetier-, Amphibien-, Reptilien- und Vogelpopulationen, insbesondere zu seltenen Urwaldkäfern (Eremit), zu Haselmaus, Fledermaus- und Brutvogelarten, bzgl. Auswirkungen von Licht-, Lärm- und sonstigen Immissionen und zur Sicherung der ökologischen Funktionalität

o Vermeidung der Zerschneidung von Lebensräumen: Aussagen bzgl. Bannwald, Regionalem Grünzug, Entwicklungsflächen und Verbindungskorridoren um den landesweit bedeutsamen Eichenstandort um Kloster Maria Eich, bzgl. dem Landschaftsbestandteil „Eichen-Hainbuchenwald an der Rudolf-von-Hirsch-Straße“ insbesondere bzgl. des Eremiten und zur Sicherung der ökologischen Funktionalität

o Erhalt und Entwicklung großräumiger Freiraumstrukturen: Aussagen bzgl. Bannwald, den Landschaftsschutzgebieten Kreuzlinger Forst und Planegger Holz, bzgl. der Verbesserung von Waldfunktionen durch Waldumbau, Sicherung der ökologischen Funktionalität, der Einordnung des vorhandenen Naturraums und bzgl. der Strukturvielfalt

o Schaffung und Erhalt von Biotopverbundstrukturen: Aussagen bzgl. dem landesweit bedeutsamen Eichenstandort um Kloster Maria Eich, dem Landschaftsbestandteil „Eichen-Hainbuchenwald an der Rudolf-von-Hirsch-Straße“, bzgl. Verbesserung von Waldfunktionen durch Waldumbau für vorhandene Pflanzen-, Insekten-, Säugetier-, Amphibien-, Reptilien- und Vogelpopulationen insbesondere Eremit, Haselmaus u. Brutvögel u. bzgl. Sicherung der ökologischen Funktionalität• Schutzgut Boden

o Sicherung der natürlichen Bodenfunktionen: Aussagen bzgl. Bannwald, Waldfunktionen, dem Landschaftsschutzgebiet Kreuzlinger Forst, bzgl. der Bodenbeschaffenheit im Planungsgebiet sowie Aussagen bzgl. Einwirkungen durch den Vorhabenseingriff

o Vermeidung von Schadstoffeinträgen: Aussagen bzgl. Einwirkungen durch den Vorhabenseingriff

o Sanierung von schädlichen Bodenverunreinigungen: Aussagen bzgl. dem Umgang mit Altlastenverdachtsflächen und schädlichen Bodenveränderungen

• Schutzgut Fläche

o Flächensparen, schonender Umgang mit Grund und Boden: Aussagen bzgl. Standortalternativen und Erweiterungsbedarf des Standortes, Eingriffsauswirkung bzgl. Raumordnung, Städtebau und Siedlungsentwicklung, Bannwald, Regionalem Grünzug und Landschaftsschutzgebiet Kreuzlinger Forst

o Nutzung von Innenentwicklungspotentialen: Aussagen bzgl. Standortalternativen, Raumordnung, Städtebau und Siedlungsentwicklung

• Schutzgut Wasser

o Sicherung der Qualität und Quantität des Grundwassers: Aussagen bzgl. Grundwasserverhältnissen, hydrologischer Situation im Planungsgebiet, Einwirkungen durch den Vorhabenseingriff und Wasserschutzgebieten

o Sicherung der Qualität des Oberflächenwassers sowie Erhalt bzw. Erreichung des guten ökologischen Zustandes: Aussagen bzgl. Waldfunktionen, Regionalem Grünzug, Bannwald, Bodenbeschaffenheit im Planungsgebiet, Einwirkungen durch den Vorhabenseingriff und Wasserschutzgebieten

• Schutzgut Luft / Klima

o Vermeidung von Luftverunreinigungen: Aussagen bzgl. Bannwald, Regionalem Grünzug sowie Verkehrsprognose für den Planungseingriff

o Erhalt von Frischluftschneiden: Aussagen bzgl. Bannwald und Regionalem Grünzug

• Landschaft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter

o Erhalt der charakteristischen Landschafts- und Ortsbilder: Aussagen bzgl. den Landschaftsschutzgebieten Kreuzlinger Forst und Planegger Holz, dem Landschaftsbestandteil „Eichen-Hainbuchenwald an der Rudolf-von-Hirsch-Straße“, den landesweit bedeutsamen Eichenstandorten um Kloster Maria Eich und der Einordnung des vorhandenen Naturraums, bzgl. Standortalternativen und Erweiterungsbedarf des Standortes, Eingriffsauswirkung bzgl. Raumordnung, Städtebau und Siedlungsentwicklung, bzgl. Bannwald und Regionalem Grünzug

o Erhalt von Boden- und Kulturdenkmälern: Aussagen bzgl. des Klosters Maria Eich.

Öffentliche Sitzung des Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses am Dienstag, den 12. Januar 2021 um 19.30 Uhr im Rathaus Krailling, Rudolf-von-Hirsch-Straße 1, 82152 Krailling. Tagesordnung:

1. Bürgerfragestunde

2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 15. 12. 2020

3. Bekanntgaben und Anfragen

a) Allgemein;

b) Bekanntgaben aus nichtöffentlicher Sitzung

4. Straßenbau Ludwigstr. / Rosenstr.: Erneuter Beschluss wg. unzulässigem Ausschluss Herr Metzner und Behandlung der Ausführung in 2021 oder in 2022 wegen Überschneidungen mit Ortsmitte

5. Bauvorhaben Neubau zweier Einfamilienhäuser mit Garagen, Blumenstr. 14, LRA STA Anhörung zur Einvernehmensersetzung

6. Verschiedenes.

Quelle: Gemeinde Krailling

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Krailling | | von Gemeinde Krailling

Amtliche Nachrichten der Gemeinde Krailling

Kalenderwoche 1

Bekanntmachung: Bauleitplanverfahren – erneute Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 39 mit integrierter Grünordnung „Erweiterung Altenheim / Betreutes Wohnen“, an der Rudolf-von-Hirsch-Straße. Der Gemeinderat der Gemeinde Krailling hat in seiner Sitzung am 15. 3. 2016 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 39 mit integrierter Grünordnung „Erweiterung Altenheim / Betreutes Wohnen“ aufzustellen. Das Plangebiet liegt an der Rudolf-von-Hirsch-Straße, unmittelbar südlich des Caritas Altenheims „Maria Eich“. Das Bauleitplanverfahren dient dazu, im Bebauungsplan eine Fläche für den Gemeinbedarf auszuweisen mit dem Ziel, dort in unmittelbarer Nachbarschaft zum bestehenden Altenheim die Errichtung einer Wohnanlage für den besonderen Wohnbedarf von älteren Menschen mit dem Angebot „Betreutes Wohnen“ durch einen Träger der freien Wohlfahrtspflege zu ermöglichen. In der Planfolge wird eine Waldfläche, die den naturschutzrechtlichen Bindungen des Landschaftsschutzes und den waldrechtlichen Bindungen der Bannwaldverordnung unterliegt, in Anspruch genommen. Die während der vorangegangenen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangen Stellungnahmen wurden vom Gemeinderat in der Sitzung vom 15. 12. 2020 geprüft und das Ergebnis der Prüfung in den Entwurf des Bebauungsplans eingearbeitet. Der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplans Nr. 39 in der Fassung vom 15. 12. 2020, mit Begründung, Umweltbericht und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen nun erneut in der Zeit vom 4. Januar 2021 bis einschließlich 8. Februar 2021 im Rathaus der Gemeinde Krailling, Rudolf-von-Hirsch-Straße 1, 82152 Krailling, Zimmer O.04, öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden; nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Eine persönliche Einsichtnahme in die auszulegenden Unterlagen im Rathaus ist trotz der pandemiebedingten Schließung des Rathauses möglich an Werktagen zu folgenden Zeiten: Montag bis Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag bis Donnerstag 14.00 bis 16.00 Uhr. Für den Einlass zum Zweck der Einsichtnahme bitte am Rathauseingang klingeln. Es wird jedoch darum gebeten, eine persönliche Einsichtnahme möglichst erst nach vorheriger Terminabsprache unter (089) 8 57 06-303 vorzunehmen. Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind während der Auslegungsfrist auch auf der Internetseite der Gemeinde Krailling unter www.krailling.de, Bauen & Umwelt, Bebauungspläne, Bebauungsplan Nr. 39, verfügbar. Fragen dazu können auch telefonisch unter (089) 8 57 06-303 geklärt werden. Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

• Schutzgut Mensch

o Sicherung der Lebensgrundlagen: Aussagen bzgl. Siedlungsentwicklung und Daseinsvorsorge, Regionalem Grünzug, Bannwald sowie Waldfunktionen insbesondere durch Waldumbau und bzgl. der Einordnung des vorhandenen Naturraums

o Erhalt der Landschaft als Kultur- und Erholungsraum: Aussagen bzgl. Siedlungsentwicklung, Regionalem Grünzug, Bannwald, den Landschaftsschutzgebieten Kreuzlinger Forst und Planegger Holz, den landesweit bedeutsamen Eichenstandorten um Kloster Maria Eich, bzgl. Waldfunktionen insbesondere durch Waldumbau, der Einordnung des vorhandenen Natur-, Erholungs- u. Kulturraums und Öffentlichkeits- information zum Bereich Klosterwald Maria Eich

o Immissionen/Belastungen: Aussagen zu Immissionen durch Schienenverkehrs-, Straßenverkehrs- u. Sportanlagengeräusche sowie zur Verkehrsprognose

• Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Biologische Vielfalt

o Erhalt der biologischen Vielfalt: Aussagen bzgl. Bannwald, Sicherung der ökologischen Funktionalität, Waldfunktionen, den landesweit bedeutsamen Eichenstandorten mit seltenen Urwaldkäferpopulationen insbesondere Eremit um das Kloster Maria Eich, Artenschutz und -vielfalt, bzgl. des Landschaftsbestandteils „Eichen-Hainbuchenwald an der Rudolf-von-Hirsch-Straße“, der Einordnung des vorhandenen Naturraums sowie bzgl. Strukturvielfalt

o Sicherung der Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes: Aussagen bzgl. Bannwald, Regionalem Grünzug, Waldfunktionen, Sicherung der ökologischen Funktionalität, Einordnung des vorhandenen Naturraums und bzgl. Strukturvielfalt

o Sicherung d. Lebensräume gefährdeter Arten: Aussagen bzgl. Pflanzen-, Insekten-, Säugetier-, Amphibien-, Reptilien- und Vogelpopulationen, insbesondere zu den landesweit bedeutsamen Eichenstandorten um Kloster Maria Eich, zu seltenen Urwaldkäferarten (Eremit), zur Haselmaus, zu Fledermaus- und Brutvogelarten, bzgl. Verbesserung von Waldfunktionen durch Waldumbau, Lichtimmissionen, Sicherung der ökologischen Funktionalität und bzgl. Strukturvielfalt

o Erhalt lebensraumtypischer Standortverhältnisse: Aussagen bzgl. den landesweit bedeutsamen Eichenstandorten um Kloster Maria Eich, den Landschaftsschutzgebieten Kreuzlinger Forst und Planegger Holz, dem Landschaftsbestandteil „Eichen-Hainbuchenwald an der Rudolf-von-Hirsch-Straße“, bzgl. Verbesserung von Waldfunktionen durch Waldumbau, Sicherung der ökologischen Funktionalität und der Einordnung des vorhandenen Naturraums

o Vermeidung von Störungen tierischer Verhaltensmuster: Aussagen bzgl. im Planungsgebiet vorhandenen Insekten-, Säugetier-, Amphibien-, Reptilien- und Vogelpopulationen, insbesondere zu seltenen Urwaldkäfern (Eremit), zu Haselmaus, Fledermaus- und Brutvogelarten, bzgl. Auswirkungen von Licht-, Lärm- und sonstigen Immissionen und zur Sicherung der ökologischen Funktionalität

o Vermeidung der Zerschneidung von Lebensräumen: Aussagen bzgl. Bannwald, Regionalem Grünzug, Entwicklungsflächen und Verbindungskorridoren um den landesweit bedeutsamen Eichenstandort um Kloster Maria Eich, bzgl. dem Landschaftsbestandteil „Eichen-Hainbuchenwald an der Rudolf-von-Hirsch-Straße“ insbesondere bzgl. des Eremiten und zur Sicherung der ökologischen Funktionalität

o Erhalt und Entwicklung großräumiger Freiraumstrukturen: Aussagen bzgl. Bannwald, den Landschaftsschutzgebieten Kreuzlinger Forst und Planegger Holz, bzgl. der Verbesserung von Waldfunktionen durch Waldumbau, Sicherung der ökologischen Funktionalität, der Einordnung des vorhandenen Naturraums und bzgl. der Strukturvielfalt

o Schaffung und Erhalt von Biotopverbundstrukturen: Aussagen bzgl. dem landesweit bedeutsamen Eichenstandort um Kloster Maria Eich, dem Landschaftsbestandteil „Eichen-Hainbuchenwald an der Rudolf-von-Hirsch-Straße“, bzgl. Verbesserung von Waldfunktionen durch Waldumbau für vorhandene Pflanzen-, Insekten-, Säugetier-, Amphibien-, Reptilien- und Vogelpopulationen insbesondere Eremit, Haselmaus u. Brutvögel u. bzgl. Sicherung der ökologischen Funktionalität• Schutzgut Boden

o Sicherung der natürlichen Bodenfunktionen: Aussagen bzgl. Bannwald, Waldfunktionen, dem Landschaftsschutzgebiet Kreuzlinger Forst, bzgl. der Bodenbeschaffenheit im Planungsgebiet sowie Aussagen bzgl. Einwirkungen durch den Vorhabenseingriff

o Vermeidung von Schadstoffeinträgen: Aussagen bzgl. Einwirkungen durch den Vorhabenseingriff

o Sanierung von schädlichen Bodenverunreinigungen: Aussagen bzgl. dem Umgang mit Altlastenverdachtsflächen und schädlichen Bodenveränderungen

• Schutzgut Fläche

o Flächensparen, schonender Umgang mit Grund und Boden: Aussagen bzgl. Standortalternativen und Erweiterungsbedarf des Standortes, Eingriffsauswirkung bzgl. Raumordnung, Städtebau und Siedlungsentwicklung, Bannwald, Regionalem Grünzug und Landschaftsschutzgebiet Kreuzlinger Forst

o Nutzung von Innenentwicklungspotentialen: Aussagen bzgl. Standortalternativen, Raumordnung, Städtebau und Siedlungsentwicklung

• Schutzgut Wasser

o Sicherung der Qualität und Quantität des Grundwassers: Aussagen bzgl. Grundwasserverhältnissen, hydrologischer Situation im Planungsgebiet, Einwirkungen durch den Vorhabenseingriff und Wasserschutzgebieten

o Sicherung der Qualität des Oberflächenwassers sowie Erhalt bzw. Erreichung des guten ökologischen Zustandes: Aussagen bzgl. Waldfunktionen, Regionalem Grünzug, Bannwald, Bodenbeschaffenheit im Planungsgebiet, Einwirkungen durch den Vorhabenseingriff und Wasserschutzgebieten

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o Vermeidung von Luftverunreinigungen: Aussagen bzgl. Bannwald, Regionalem Grünzug sowie Verkehrsprognose für den Planungseingriff

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• Landschaft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter

o Erhalt der charakteristischen Landschafts- und Ortsbilder: Aussagen bzgl. den Landschaftsschutzgebieten Kreuzlinger Forst und Planegger Holz, dem Landschaftsbestandteil „Eichen-Hainbuchenwald an der Rudolf-von-Hirsch-Straße“, den landesweit bedeutsamen Eichenstandorten um Kloster Maria Eich und der Einordnung des vorhandenen Naturraums, bzgl. Standortalternativen und Erweiterungsbedarf des Standortes, Eingriffsauswirkung bzgl. Raumordnung, Städtebau und Siedlungsentwicklung, bzgl. Bannwald und Regionalem Grünzug

o Erhalt von Boden- und Kulturdenkmälern: Aussagen bzgl. des Klosters Maria Eich.

Öffentliche Sitzung des Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses am Dienstag, den 12. Januar 2021 um 19.30 Uhr im Rathaus Krailling, Rudolf-von-Hirsch-Straße 1, 82152 Krailling. Tagesordnung:

1. Bürgerfragestunde

2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 15. 12. 2020

3. Bekanntgaben und Anfragen

a) Allgemein;

b) Bekanntgaben aus nichtöffentlicher Sitzung

4. Straßenbau Ludwigstr. / Rosenstr.: Erneuter Beschluss wg. unzulässigem Ausschluss Herr Metzner und Behandlung der Ausführung in 2021 oder in 2022 wegen Überschneidungen mit Ortsmitte

5. Bauvorhaben Neubau zweier Einfamilienhäuser mit Garagen, Blumenstr. 14, LRA STA Anhörung zur Einvernehmensersetzung

6. Verschiedenes.

Quelle: Gemeinde Krailling

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