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Krailling | | von Gemeinde Krailling

Amtliche Nachrichten der Gemeinde Krailling

Kalenderwoche 2

Bekanntmachung: Bauleitplanverfahren – erneute Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 39 mit integrierter Grünordnung „Erweiterung Altenheim / Betreutes Wohnen“, an der Rudolf-von-Hirsch-Straße. Der Gemeinderat der Gemeinde Krailling hat in seiner Sitzung am 15. 3. 2016 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 39 mit integrierter Grünordnung „Erweiterung Altenheim / Betreutes Wohnen“ aufzustellen. Das Plangebiet liegt an der Rudolf-von-Hirsch-Straße, unmittelbar südlich des Caritas Altenheims „Maria Eich“. Das Bauleitplanverfahren dient dazu, im Bebauungsplan eine Fläche für den Gemeinbedarf auszuweisen mit dem Ziel, dort in unmittelbarer Nachbarschaft zum bestehenden Altenheim die Errichtung einer Wohnanlage für den besonderen Wohnbedarf von älteren Menschen mit dem Angebot „Betreutes Wohnen“ durch einen Träger der freien Wohlfahrtspflege zu ermöglichen. In der Planfolge wird eine Waldfläche, die den naturschutzrechtlichen Bindungen des Landschaftsschutzes und den waldrechtlichen Bindungen der Bannwaldverordnung unterliegt, in Anspruch genommen. Die während der vorangegangenen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangen Stellungnahmen wurden vom Gemeinderat in der Sitzung vom 15. 12. 2020 geprüft und das Ergebnis der Prüfung in den Entwurf des Bebauungsplans eingearbeitet. Der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplans Nr. 39 in der Fassung vom 15. 12. 2020, mit Begründung, Umweltbericht und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen nun erneut in der Zeit vom 19. Januar 2021 bis einschließlich 18. Februar 2021 im Rathaus der Gemeinde Krailling, Rudolf-von-Hirsch-Straße 1, 82152 Krailling, Zimmer O.04, öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden; nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Eine persönliche Einsichtnahme in die auszulegenden Unterlagen im Rathaus ist trotz der pandemiebedingten Schließung des Rathauses möglich an Werktagen zu folgenden Zeiten: Montag bis Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag bis Donnerstag 14.00 bis 16.00 Uhr. Für den Einlass zum Zweck der Einsichtnahme bitte am Rathauseingang klingeln. Es wird jedoch darum gebeten, eine persönliche Einsichtnahme möglichst erst nach vorheriger Terminabsprache unter (089) 8 57 06 - 303 vorzunehmen. Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind während der Auslegungsfrist auch auf der Internetseite der Gemeinde Krailling unter www.krailling.de, Bauen & Umwelt, Bebauungspläne, Bebauungsplan Nr. 39, verfügbar. Fragen dazu können auch telefonisch unter (089) 8 57 06-303 geklärt werden.

Details entnehmen Sie bitte dem INFO Gräfelfing Nr. 1/2021!

Hinweis: Die mit Bekanntmachung vom 23. 12. 2020 für den Zeitraum v. 4. 1. 2021 bis 8. 2. 2021 vorgesehene 4. Auslegung wird aufgrund formaler Mängel in der Plandarstellung abgebrochen. Bereits eingegangene Stellungnahmen werden im weiteren Verfahren berücksichtigt.


Öffentlichen Sitzung des Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses am Dienstag, den 12. Januar 2021 um 19.30 Uhr im Rathaus Krailling, Rudolf-von-Hirsch-Straße 1, 82152 Krailling. Tagesordnung:

1. Bürgerfragestunde

2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 15. 12. 2020

3. Bekanntgaben und Anfragen

a) Allgemein

b) Bekanntgaben aus nichtöffentlicher Sitzung

4. Straßenbau Ludwigstr. / Rosenstr.; Erneuter Beschluss wg. unzulässigem Ausschluss Herr Metzner und Behandlung der Ausführung in 2021 oder in 2022 wegen Überschneidungen mit Ortsmitte

5. Bauvorhaben Neubau zweier Einfamilienhäuser mit Garagen, Blumenstr. 14, LRA STA Anhörung zur Einvernehmensersetzung

6. Verschiedenes.

Quelle: Gemeinde Krailling

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Amtliche Nachrichten der Gemeinde Krailling

Kalenderwoche 2

Bekanntmachung: Bauleitplanverfahren – erneute Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 39 mit integrierter Grünordnung „Erweiterung Altenheim / Betreutes Wohnen“, an der Rudolf-von-Hirsch-Straße. Der Gemeinderat der Gemeinde Krailling hat in seiner Sitzung am 15. 3. 2016 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 39 mit integrierter Grünordnung „Erweiterung Altenheim / Betreutes Wohnen“ aufzustellen. Das Plangebiet liegt an der Rudolf-von-Hirsch-Straße, unmittelbar südlich des Caritas Altenheims „Maria Eich“. Das Bauleitplanverfahren dient dazu, im Bebauungsplan eine Fläche für den Gemeinbedarf auszuweisen mit dem Ziel, dort in unmittelbarer Nachbarschaft zum bestehenden Altenheim die Errichtung einer Wohnanlage für den besonderen Wohnbedarf von älteren Menschen mit dem Angebot „Betreutes Wohnen“ durch einen Träger der freien Wohlfahrtspflege zu ermöglichen. In der Planfolge wird eine Waldfläche, die den naturschutzrechtlichen Bindungen des Landschaftsschutzes und den waldrechtlichen Bindungen der Bannwaldverordnung unterliegt, in Anspruch genommen. Die während der vorangegangenen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangen Stellungnahmen wurden vom Gemeinderat in der Sitzung vom 15. 12. 2020 geprüft und das Ergebnis der Prüfung in den Entwurf des Bebauungsplans eingearbeitet. Der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplans Nr. 39 in der Fassung vom 15. 12. 2020, mit Begründung, Umweltbericht und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen nun erneut in der Zeit vom 19. Januar 2021 bis einschließlich 18. Februar 2021 im Rathaus der Gemeinde Krailling, Rudolf-von-Hirsch-Straße 1, 82152 Krailling, Zimmer O.04, öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden; nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Eine persönliche Einsichtnahme in die auszulegenden Unterlagen im Rathaus ist trotz der pandemiebedingten Schließung des Rathauses möglich an Werktagen zu folgenden Zeiten: Montag bis Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag bis Donnerstag 14.00 bis 16.00 Uhr. Für den Einlass zum Zweck der Einsichtnahme bitte am Rathauseingang klingeln. Es wird jedoch darum gebeten, eine persönliche Einsichtnahme möglichst erst nach vorheriger Terminabsprache unter (089) 8 57 06 - 303 vorzunehmen. Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind während der Auslegungsfrist auch auf der Internetseite der Gemeinde Krailling unter www.krailling.de, Bauen & Umwelt, Bebauungspläne, Bebauungsplan Nr. 39, verfügbar. Fragen dazu können auch telefonisch unter (089) 8 57 06-303 geklärt werden.

Details entnehmen Sie bitte dem INFO Gräfelfing Nr. 1/2021!

Hinweis: Die mit Bekanntmachung vom 23. 12. 2020 für den Zeitraum v. 4. 1. 2021 bis 8. 2. 2021 vorgesehene 4. Auslegung wird aufgrund formaler Mängel in der Plandarstellung abgebrochen. Bereits eingegangene Stellungnahmen werden im weiteren Verfahren berücksichtigt.


Öffentlichen Sitzung des Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses am Dienstag, den 12. Januar 2021 um 19.30 Uhr im Rathaus Krailling, Rudolf-von-Hirsch-Straße 1, 82152 Krailling. Tagesordnung:

1. Bürgerfragestunde

2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 15. 12. 2020

3. Bekanntgaben und Anfragen

a) Allgemein

b) Bekanntgaben aus nichtöffentlicher Sitzung

4. Straßenbau Ludwigstr. / Rosenstr.; Erneuter Beschluss wg. unzulässigem Ausschluss Herr Metzner und Behandlung der Ausführung in 2021 oder in 2022 wegen Überschneidungen mit Ortsmitte

5. Bauvorhaben Neubau zweier Einfamilienhäuser mit Garagen, Blumenstr. 14, LRA STA Anhörung zur Einvernehmensersetzung

6. Verschiedenes.

Quelle: Gemeinde Krailling

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