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Krailling | | von Gemeinde Krailling

Amtliche Nachrichten der Gemeinde Krailling

Kalenderwoche 9

Öffentliche Sitzung des Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses am Dienstag, den 9. März 2021 um 19.30 Uhr im Rathaus Krailling, Rudolf-von-Hirsch-Straße 1, 82152 Krailling. Tagesordnung:

1. Bürgerfragestunde

2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 9. 2. 2021

3. Bekanntgaben und Anfragen

a) Allgemein

b) Bekanntgaben aus nichtöffentlicher Sitzung

4. Kommunales Energiemanagement – Fortführung

5. Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED/ Neue Fördermöglichkeit

6. Bauantrag Ausbau und Erhöhung des Dachgeschosses eines Reihen¬hauses, Fl.Nr. 195/3, Gemarkung Krailling

7. Antrag auf Isolierte Befreiung Errichtung von Carports, Fl.Nr. 48/6, Gemarkung Krailling

8. Antrag auf Vorbescheid: Umbau und Sanierung des ehemaligen Kartoffelkellers in Pentenried, Fl.Nr. 79/2, Gemarkung Frohnloh

9. Bauantrag Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage Fl.Nr. 37/5 Gemarkung Frohnloh

10. Verschiedenes.

Bekanntmachung: Änderung des Bebauungsplans Nr. 30 für die Grundstücke Margaretenstraße 37a, 37b, 37c und 37d, Fl.Nrn. 55, 55/2, 55/3, 55/1 der Gemarkung Krailling, im Verfahren nach § 13a BauGB – Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Der Bau-, Umwelt und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 10. 11. 2020 die Änderung des Bebauungsplans Nr. 30 für o. g. Grundstücke beschlossen. Wir weisen darauf hin, dass die Bebauungsplanänderung nach § 13a BauGB erfolgt und von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 2 BauGB abgesehen wird. Im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 13a Abs. 2 BauGB i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB liegt ein Änderungsentwurf in der Fassung vom 25. 2. 2021, mit Begründung, in der Zeit vom 8. März 2021 bis 9. April 2021 im Rathaus der Gemeinde Krailling, Bauamt - Zimmer O.04, Rudolf-von-Hirsch-Straße 1, 82152 Krailling, öffentlich aus. Pandemiebedingt ist eine persönliche Einsichtnahme möglichst erst nach vorheriger Terminabsprache unter 089 / 8 57 06-303 vorzunehmen. Der Änderungsentwurf des Be¬bauungsplans Nr. 30 ist auch auf der Internetseite der Gemeinde Krailling unter www.krailling.de - Bauen & Umwelt – Bebauungspläne – Bebauungsplan Nr. 30 einsehbar. Fragen dazu können auch telefonisch geklärt werden. Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen schriftlich vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können nach § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätte geltend gemacht werden können.

Quelle: Gemeinde Krailling

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Kalenderwoche 9

Öffentliche Sitzung des Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses am Dienstag, den 9. März 2021 um 19.30 Uhr im Rathaus Krailling, Rudolf-von-Hirsch-Straße 1, 82152 Krailling. Tagesordnung:

1. Bürgerfragestunde

2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 9. 2. 2021

3. Bekanntgaben und Anfragen

a) Allgemein

b) Bekanntgaben aus nichtöffentlicher Sitzung

4. Kommunales Energiemanagement – Fortführung

5. Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED/ Neue Fördermöglichkeit

6. Bauantrag Ausbau und Erhöhung des Dachgeschosses eines Reihen¬hauses, Fl.Nr. 195/3, Gemarkung Krailling

7. Antrag auf Isolierte Befreiung Errichtung von Carports, Fl.Nr. 48/6, Gemarkung Krailling

8. Antrag auf Vorbescheid: Umbau und Sanierung des ehemaligen Kartoffelkellers in Pentenried, Fl.Nr. 79/2, Gemarkung Frohnloh

9. Bauantrag Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage Fl.Nr. 37/5 Gemarkung Frohnloh

10. Verschiedenes.

Bekanntmachung: Änderung des Bebauungsplans Nr. 30 für die Grundstücke Margaretenstraße 37a, 37b, 37c und 37d, Fl.Nrn. 55, 55/2, 55/3, 55/1 der Gemarkung Krailling, im Verfahren nach § 13a BauGB – Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Der Bau-, Umwelt und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 10. 11. 2020 die Änderung des Bebauungsplans Nr. 30 für o. g. Grundstücke beschlossen. Wir weisen darauf hin, dass die Bebauungsplanänderung nach § 13a BauGB erfolgt und von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 2 BauGB abgesehen wird. Im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 13a Abs. 2 BauGB i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB liegt ein Änderungsentwurf in der Fassung vom 25. 2. 2021, mit Begründung, in der Zeit vom 8. März 2021 bis 9. April 2021 im Rathaus der Gemeinde Krailling, Bauamt - Zimmer O.04, Rudolf-von-Hirsch-Straße 1, 82152 Krailling, öffentlich aus. Pandemiebedingt ist eine persönliche Einsichtnahme möglichst erst nach vorheriger Terminabsprache unter 089 / 8 57 06-303 vorzunehmen. Der Änderungsentwurf des Be¬bauungsplans Nr. 30 ist auch auf der Internetseite der Gemeinde Krailling unter www.krailling.de - Bauen & Umwelt – Bebauungspläne – Bebauungsplan Nr. 30 einsehbar. Fragen dazu können auch telefonisch geklärt werden. Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen schriftlich vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können nach § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätte geltend gemacht werden können.

Quelle: Gemeinde Krailling

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