Amtliche Nachrichten der Gemeinde Krailling
Kalenderwoche 49
Öffentliche Sitzung des Gemeinderates am Dienstag, den 14. Dezember 2021 um 19.30 Uhr in der Turnhalle der Grundschule Krailling, Rudolf-von-Hirsch-Str. 2, Krailling. Tagesordnung:
1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 30.11.2021
2. Beantwortung von Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen
3. Bekanntgaben und Anfragen
4. Verschiedenes
5. Bekanntgaben aus nichtöffentlicher Sitzung
6. Vorstellung E-Carsharing – Präsentation durch Energiegenossenschaft 5 Seen eG
7. Konzept Maibaumaufstellung/Markttag 2022
8. Antrag der CSU-Fraktion gem. § 26 Abs. 1 GeschO: Tätigkeitsberichte aus den Verbänden.
Bekanntmachung: Änderung des Bebauungsplans Nr. 29 für den Bereich zwischen Bahnlinie und westlich der Bergstraße, ab Einmündungsbereich Pentenrieder Straße bis Einmündungsbereich Georg-Schuster-Straße, im Verfahren nach § 13a BauGB – Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Der Bau-, Umwelt und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 15.09.2020 die Änderung des Bebauungsplans Nr. 29 für o. g. Bereich sowie hierzu eine Veränderungssperre nach §§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 BauGB beschlossen. Wir weisen darauf hin, dass die Bebauungsplanänderung nach § 13a BauGB erfolgt und von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 2 BauGB abgesehen wird. Im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 13a Abs. 2 BauGB i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB liegt nun ein Änderungsentwurf in der vom Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss gebilligten Fassung vom 14.09.2021, mit Begründung, in der Zeit vom 9. Dezember 2021 bis 14. Januar 2022 im Rathaus der Gemeinde Krailling, Bauamt – Zimmer O.04, Rudolf-von-Hirsch-Straße 1, 82152 Krailling, öffentlich aus. Pandemiebedingt ist eine persönliche Einsichtnahme möglichst erst nach vorheriger Terminabsprache unter (089) 8 57 06-303 vorzunehmen. Der Änderungsentwurf des Bebauungsplans Nr. 29 ist auch auf der Internetseite der Gemeinde Krailling unter www.krailling.de - Bauen & Umwelt – Bebauungspläne – Bebauungsplan Nr. 29 einsehbar. Fragen dazu können dann auch telefonisch geklärt werden. Das Plangebiet liegt zwischen der Bahnlinie und westlich der Bergstraße, ab Einmündungsbereich Pentenrieder Straße bis Einmündungsbereich Georg-Schuster-Straße. Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen schriftlich vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können nach § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätte geltend gemacht werden können.
Quelle: Gemeinde Krailling
Amtliche Nachrichten der Gemeinde Krailling
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Öffentliche Sitzung des Gemeinderates am Dienstag, den 14. Dezember 2021 um 19.30 Uhr in der Turnhalle der Grundschule Krailling, Rudolf-von-Hirsch-Str. 2, Krailling. Tagesordnung:
1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 30.11.2021
2. Beantwortung von Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen
3. Bekanntgaben und Anfragen
4. Verschiedenes
5. Bekanntgaben aus nichtöffentlicher Sitzung
6. Vorstellung E-Carsharing – Präsentation durch Energiegenossenschaft 5 Seen eG
7. Konzept Maibaumaufstellung/Markttag 2022
8. Antrag der CSU-Fraktion gem. § 26 Abs. 1 GeschO: Tätigkeitsberichte aus den Verbänden.
Bekanntmachung: Änderung des Bebauungsplans Nr. 29 für den Bereich zwischen Bahnlinie und westlich der Bergstraße, ab Einmündungsbereich Pentenrieder Straße bis Einmündungsbereich Georg-Schuster-Straße, im Verfahren nach § 13a BauGB – Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Der Bau-, Umwelt und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 15.09.2020 die Änderung des Bebauungsplans Nr. 29 für o. g. Bereich sowie hierzu eine Veränderungssperre nach §§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 BauGB beschlossen. Wir weisen darauf hin, dass die Bebauungsplanänderung nach § 13a BauGB erfolgt und von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 2 BauGB abgesehen wird. Im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 13a Abs. 2 BauGB i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB liegt nun ein Änderungsentwurf in der vom Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss gebilligten Fassung vom 14.09.2021, mit Begründung, in der Zeit vom 9. Dezember 2021 bis 14. Januar 2022 im Rathaus der Gemeinde Krailling, Bauamt – Zimmer O.04, Rudolf-von-Hirsch-Straße 1, 82152 Krailling, öffentlich aus. Pandemiebedingt ist eine persönliche Einsichtnahme möglichst erst nach vorheriger Terminabsprache unter (089) 8 57 06-303 vorzunehmen. Der Änderungsentwurf des Bebauungsplans Nr. 29 ist auch auf der Internetseite der Gemeinde Krailling unter www.krailling.de - Bauen & Umwelt – Bebauungspläne – Bebauungsplan Nr. 29 einsehbar. Fragen dazu können dann auch telefonisch geklärt werden. Das Plangebiet liegt zwischen der Bahnlinie und westlich der Bergstraße, ab Einmündungsbereich Pentenrieder Straße bis Einmündungsbereich Georg-Schuster-Straße. Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen schriftlich vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können nach § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätte geltend gemacht werden können.
Quelle: Gemeinde Krailling
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Öffentliche Sitzung des Gemeinderates am Dienstag, den 14. Dezember 2021 um 19.30 Uhr in der Turnhalle der Grundschule Krailling, Rudolf-von-Hirsch-Str. 2, Krailling. Tagesordnung:
1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 30.11.2021
2. Beantwortung von Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen
3. Bekanntgaben und Anfragen
4. Verschiedenes
5. Bekanntgaben aus nichtöffentlicher Sitzung
6. Vorstellung E-Carsharing – Präsentation durch Energiegenossenschaft 5 Seen eG
7. Konzept Maibaumaufstellung/Markttag 2022
8. Antrag der CSU-Fraktion gem. § 26 Abs. 1 GeschO: Tätigkeitsberichte aus den Verbänden.
Bekanntmachung: Änderung des Bebauungsplans Nr. 29 für den Bereich zwischen Bahnlinie und westlich der Bergstraße, ab Einmündungsbereich Pentenrieder Straße bis Einmündungsbereich Georg-Schuster-Straße, im Verfahren nach § 13a BauGB – Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Der Bau-, Umwelt und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 15.09.2020 die Änderung des Bebauungsplans Nr. 29 für o. g. Bereich sowie hierzu eine Veränderungssperre nach §§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 BauGB beschlossen. Wir weisen darauf hin, dass die Bebauungsplanänderung nach § 13a BauGB erfolgt und von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 2 BauGB abgesehen wird. Im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 13a Abs. 2 BauGB i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB liegt nun ein Änderungsentwurf in der vom Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss gebilligten Fassung vom 14.09.2021, mit Begründung, in der Zeit vom 9. Dezember 2021 bis 14. Januar 2022 im Rathaus der Gemeinde Krailling, Bauamt – Zimmer O.04, Rudolf-von-Hirsch-Straße 1, 82152 Krailling, öffentlich aus. Pandemiebedingt ist eine persönliche Einsichtnahme möglichst erst nach vorheriger Terminabsprache unter (089) 8 57 06-303 vorzunehmen. Der Änderungsentwurf des Bebauungsplans Nr. 29 ist auch auf der Internetseite der Gemeinde Krailling unter www.krailling.de - Bauen & Umwelt – Bebauungspläne – Bebauungsplan Nr. 29 einsehbar. Fragen dazu können dann auch telefonisch geklärt werden. Das Plangebiet liegt zwischen der Bahnlinie und westlich der Bergstraße, ab Einmündungsbereich Pentenrieder Straße bis Einmündungsbereich Georg-Schuster-Straße. Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen schriftlich vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können nach § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätte geltend gemacht werden können.
Quelle: Gemeinde Krailling