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Krailling | | von Gemeinde Krailling

Amtliche Nachrichten der Gemeinde Krailling

Kalenderwoche 49

Öffentliche Sitzung des Gemeinderates am Dienstag, den 14. De­zem­­ber 2021 um 19.30 Uhr in der Turnhalle der Grundschule Krailling, Rudolf-von-Hirsch-Str. 2, Krailling. Tagesordnung:

1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 30.11.2021

2. Beantwortung von Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen

3. Bekanntgaben und Anfragen

4. Verschiedenes

5. Bekanntgaben aus nichtöffentlicher Sitzung

6. Vorstellung E-Carsharing – Präsentation durch Energiegenossenschaft 5 Seen eG

7. Konzept Maibaumaufstellung/Markttag 2022

8. Antrag der CSU-Fraktion gem. § 26 Abs. 1 GeschO: Tätigkeitsberichte aus den Verbänden.

Bekanntmachung: Änderung des Bebauungsplans Nr. 29 für den Be­reich zwischen Bahnlinie und westlich der Bergstraße, ab Einmün­dungsbereich Pentenrieder Straße bis Einmündungsbereich Georg-Schuster-Straße, im Verfahren nach § 13a BauGB – Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Der Bau-, Umwelt und Ver­kehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 15.09.2020 die Änderung des Bebauungsplans Nr. 29 für o. g. Bereich sowie hierzu eine Veränderungs­sperre nach §§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 BauGB beschlossen. Wir weisen darauf hin, dass die Bebauungsplanänderung nach § 13a BauGB erfolgt und von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 2 BauGB abgesehen wird. Im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 13a Abs. 2 BauGB i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB liegt nun ein Änderungsentwurf in der vom Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss gebilligten Fassung vom 14.09.2021, mit Begründung, in der Zeit vom 9. De­zem­ber 2021 bis 14. Januar 2022 im Rathaus der Gemeinde Krailling, Bau­amt – Zimmer O.04, Rudolf-von-Hirsch-Straße 1, 82152 Krailling, öffentlich aus. Pandemiebedingt ist eine persönliche Einsichtnahme möglichst erst nach vorheriger Terminabsprache unter (089) 8 57 06-303 vorzunehmen. Der Änderungsentwurf des Bebauungsplans Nr. 29 ist auch auf der Internetseite der Gemeinde Krailling unter www.krailling.de - Bauen & Umwelt – Bebauungspläne – Bebauungsplan Nr. 29 einsehbar. Fragen dazu können dann auch telefonisch geklärt werden. Das Plange­biet liegt zwischen der Bahnlinie und westlich der Bergstraße, ab Einmün­dungs­bereich Pentenrieder Straße bis Einmündungsbereich Georg-Schu­ster-Straße. Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen schriftlich vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellung­nahmen können nach § 4a Abs. 6 BauGB bei der Be­schlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm nur Einwen­dungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätte geltend gemacht werden können.

Quelle: Gemeinde Krailling

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Kalenderwoche 49

Öffentliche Sitzung des Gemeinderates am Dienstag, den 14. De­zem­­ber 2021 um 19.30 Uhr in der Turnhalle der Grundschule Krailling, Rudolf-von-Hirsch-Str. 2, Krailling. Tagesordnung:

1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 30.11.2021

2. Beantwortung von Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen

3. Bekanntgaben und Anfragen

4. Verschiedenes

5. Bekanntgaben aus nichtöffentlicher Sitzung

6. Vorstellung E-Carsharing – Präsentation durch Energiegenossenschaft 5 Seen eG

7. Konzept Maibaumaufstellung/Markttag 2022

8. Antrag der CSU-Fraktion gem. § 26 Abs. 1 GeschO: Tätigkeitsberichte aus den Verbänden.

Bekanntmachung: Änderung des Bebauungsplans Nr. 29 für den Be­reich zwischen Bahnlinie und westlich der Bergstraße, ab Einmün­dungsbereich Pentenrieder Straße bis Einmündungsbereich Georg-Schuster-Straße, im Verfahren nach § 13a BauGB – Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Der Bau-, Umwelt und Ver­kehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 15.09.2020 die Änderung des Bebauungsplans Nr. 29 für o. g. Bereich sowie hierzu eine Veränderungs­sperre nach §§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 BauGB beschlossen. Wir weisen darauf hin, dass die Bebauungsplanänderung nach § 13a BauGB erfolgt und von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 2 BauGB abgesehen wird. Im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 13a Abs. 2 BauGB i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB liegt nun ein Änderungsentwurf in der vom Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss gebilligten Fassung vom 14.09.2021, mit Begründung, in der Zeit vom 9. De­zem­ber 2021 bis 14. Januar 2022 im Rathaus der Gemeinde Krailling, Bau­amt – Zimmer O.04, Rudolf-von-Hirsch-Straße 1, 82152 Krailling, öffentlich aus. Pandemiebedingt ist eine persönliche Einsichtnahme möglichst erst nach vorheriger Terminabsprache unter (089) 8 57 06-303 vorzunehmen. Der Änderungsentwurf des Bebauungsplans Nr. 29 ist auch auf der Internetseite der Gemeinde Krailling unter www.krailling.de - Bauen & Umwelt – Bebauungspläne – Bebauungsplan Nr. 29 einsehbar. Fragen dazu können dann auch telefonisch geklärt werden. Das Plange­biet liegt zwischen der Bahnlinie und westlich der Bergstraße, ab Einmün­dungs­bereich Pentenrieder Straße bis Einmündungsbereich Georg-Schu­ster-Straße. Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen schriftlich vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellung­nahmen können nach § 4a Abs. 6 BauGB bei der Be­schlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm nur Einwen­dungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätte geltend gemacht werden können.

Quelle: Gemeinde Krailling

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