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Krailling | | von Gemeinde Krailling

Amtliche Nachrichten der Gemeinde Krailling

Kalenderwoche 27

Sitzung des Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses am Dienstag, 12.07.2022, um 19.30 Uhr, Sitzungssaal des Rathauses Krailling. Tagesordnung:

1. Genehmigung der Niederschrift

2. Bekanntgaben und Anfragen

3. Bekanntgaben aus nichtöffentlicher Sitzung

4. Anmeldung von Haushaltsgeldern 2023 Grundschule - Diskussion zum weiteren Vorgehen

5. Fällung einer Linde (801971) in der Hermann-Aust-Straße 10, 82152 Krailling; Bebauungsplan Nr. 27

6. Antrag im Gemeinderat vom 22.02.2022. Klimaschutz: Krailling als klimabewusster Ort, Diskussion über Energiewende, z.B. Ausbau privater PV, Null-Emission-Gewerbe, Sachstandsberichte und Weiteres Vorgehen bei Windkraft und bei SEM-Tanklager/KOD-Energiepark, Schaffung einer Projektgruppe neben dem AK Umwelt-Energie

7. Antrag des Seniorenbeirates vom 21.06.2022 in Zusammenarbeit mit den Seniorenbeauftragten der Gemeinde Krailling

8. Verschiedenes.

Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Bodenrichtwerte für die Gemeinde Krailling. Nach § 196 Abs. 1 BauGB sind aufgrund der Kaufpreissammlung für die einzelnen Teile des Gemeindegebietes oder für das gesamte Gemeindegebiet die durchschnittlichen Lagewerte – Richtwerte – zu ermitteln. Für die Gemeinde Krailling sind die Bodenrichtwerte aus dem Ermittlungszeitraum Januar 2021 bis Dezember 2021, Stichtag 01.01.2022 durch den Gutachterausschuss ermittelt worden (§ 13 Gutachterausschuss V). Die Bodenrichtwertliste wird hiermit gemäß § 196 Abs. 3 Satz 1 BauGB bekanntgemacht und liegt in der Zeit vom 30. Juni 2022 bis 02. August 2022 im Rathaus der Gemeinde Krailling, Bauamt - Zimmer O.05, Rudolf-von-Hirsch-Straße 1, 82152 Krailling, während der allgemeinen Dienstzeit, Montag 8.00 – 12.00 Uhr, Dienstag 7.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr, Mittwoch geschlossen, Donnerstag 8.00 – 12.00 Uhr und 15.00 – 19.00 Uhr, Freitag 8.00 – 12.00 Uhr öffentlich aus und kann dort eingesehen werden. Schriftliche Auskünfte (u.a. auch Kopien der BRW-Liste) werden ausschließlich v. Gutachterausschuss im Landratsamt erteilt. Das (Ab-) Fotografieren stellt eine Verviel¬fältigungshandlung dar, welches nicht gestattet ist.

Quelle: Gemeinde Krailling

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2. Bekanntgaben und Anfragen

3. Bekanntgaben aus nichtöffentlicher Sitzung

4. Anmeldung von Haushaltsgeldern 2023 Grundschule - Diskussion zum weiteren Vorgehen

5. Fällung einer Linde (801971) in der Hermann-Aust-Straße 10, 82152 Krailling; Bebauungsplan Nr. 27

6. Antrag im Gemeinderat vom 22.02.2022. Klimaschutz: Krailling als klimabewusster Ort, Diskussion über Energiewende, z.B. Ausbau privater PV, Null-Emission-Gewerbe, Sachstandsberichte und Weiteres Vorgehen bei Windkraft und bei SEM-Tanklager/KOD-Energiepark, Schaffung einer Projektgruppe neben dem AK Umwelt-Energie

7. Antrag des Seniorenbeirates vom 21.06.2022 in Zusammenarbeit mit den Seniorenbeauftragten der Gemeinde Krailling

8. Verschiedenes.

Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Bodenrichtwerte für die Gemeinde Krailling. Nach § 196 Abs. 1 BauGB sind aufgrund der Kaufpreissammlung für die einzelnen Teile des Gemeindegebietes oder für das gesamte Gemeindegebiet die durchschnittlichen Lagewerte – Richtwerte – zu ermitteln. Für die Gemeinde Krailling sind die Bodenrichtwerte aus dem Ermittlungszeitraum Januar 2021 bis Dezember 2021, Stichtag 01.01.2022 durch den Gutachterausschuss ermittelt worden (§ 13 Gutachterausschuss V). Die Bodenrichtwertliste wird hiermit gemäß § 196 Abs. 3 Satz 1 BauGB bekanntgemacht und liegt in der Zeit vom 30. Juni 2022 bis 02. August 2022 im Rathaus der Gemeinde Krailling, Bauamt - Zimmer O.05, Rudolf-von-Hirsch-Straße 1, 82152 Krailling, während der allgemeinen Dienstzeit, Montag 8.00 – 12.00 Uhr, Dienstag 7.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr, Mittwoch geschlossen, Donnerstag 8.00 – 12.00 Uhr und 15.00 – 19.00 Uhr, Freitag 8.00 – 12.00 Uhr öffentlich aus und kann dort eingesehen werden. Schriftliche Auskünfte (u.a. auch Kopien der BRW-Liste) werden ausschließlich v. Gutachterausschuss im Landratsamt erteilt. Das (Ab-) Fotografieren stellt eine Verviel¬fältigungshandlung dar, welches nicht gestattet ist.

Quelle: Gemeinde Krailling

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