Amtliche Nachrichten der Gemeinde Krailling
Kalenderwoche 34
Bekanntmachung:
Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 für den Bereich zwischen Gautinger Straße, Eichfeldstraße, Wolf-Ferrari-Straße, Krälerstraße, Ligsalzstraße und Lohfeldstraße, im Verfahren nach § 13a BauGB - Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Der Bau-, Umwelt und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 29.06.2021 die Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 für o. g. Bereich sowie hierzu eine Veränderungssperre nach §§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Wir weisen darauf hin, dass die Bebauungsplanänderung nach § 13a BauGB erfolgt und von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 2 BauGB abgesehen wird. Im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 13a Abs. 2 BauGB i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB liegt nun ein Änderungsentwurf in der vom Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss gebilligten Fassung vom 21.06.2022, mit Begründung, in der Zeit vom 29. August 2022 bis 17. Oktober 2022 im Rathaus der Gemeinde Krailling, Bauamt – Zimmer O.05, Rudolf-von-Hirsch-Straße 1, 82152 Krailling, öffentlich aus.
Pandemiebedingt ist eine persönliche Einsichtnahme möglichst erst nach vorheriger Terminabsprache unter (089) 8 57 06 - 303 vorzunehmen.
Der Änderungsentwurf des Bebauungsplans Nr. 8 ist auch auf der Internetseite der Gemeinde Krailling unter www.krailling.de – Bauen & Umwelt – Bebauungspläne – Bebauungsplan Nr. 8 einsehbar. Fragen dazu können dann auch telefonisch geklärt werden.
Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen schriftlich vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können nach § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit nicht von Bedeutung ist.
Quelle: Gemeinde Krailling
Amtliche Nachrichten der Gemeinde Krailling
Kalenderwoche 34
Bekanntmachung:
Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 für den Bereich zwischen Gautinger Straße, Eichfeldstraße, Wolf-Ferrari-Straße, Krälerstraße, Ligsalzstraße und Lohfeldstraße, im Verfahren nach § 13a BauGB - Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Der Bau-, Umwelt und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 29.06.2021 die Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 für o. g. Bereich sowie hierzu eine Veränderungssperre nach §§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Wir weisen darauf hin, dass die Bebauungsplanänderung nach § 13a BauGB erfolgt und von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 2 BauGB abgesehen wird. Im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 13a Abs. 2 BauGB i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB liegt nun ein Änderungsentwurf in der vom Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss gebilligten Fassung vom 21.06.2022, mit Begründung, in der Zeit vom 29. August 2022 bis 17. Oktober 2022 im Rathaus der Gemeinde Krailling, Bauamt – Zimmer O.05, Rudolf-von-Hirsch-Straße 1, 82152 Krailling, öffentlich aus.
Pandemiebedingt ist eine persönliche Einsichtnahme möglichst erst nach vorheriger Terminabsprache unter (089) 8 57 06 - 303 vorzunehmen.
Der Änderungsentwurf des Bebauungsplans Nr. 8 ist auch auf der Internetseite der Gemeinde Krailling unter www.krailling.de – Bauen & Umwelt – Bebauungspläne – Bebauungsplan Nr. 8 einsehbar. Fragen dazu können dann auch telefonisch geklärt werden.
Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen schriftlich vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können nach § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit nicht von Bedeutung ist.
Quelle: Gemeinde Krailling
Amtliche Nachrichten der Gemeinde Krailling
Kalenderwoche 34
Bekanntmachung:
Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 für den Bereich zwischen Gautinger Straße, Eichfeldstraße, Wolf-Ferrari-Straße, Krälerstraße, Ligsalzstraße und Lohfeldstraße, im Verfahren nach § 13a BauGB - Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Der Bau-, Umwelt und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 29.06.2021 die Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 für o. g. Bereich sowie hierzu eine Veränderungssperre nach §§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Wir weisen darauf hin, dass die Bebauungsplanänderung nach § 13a BauGB erfolgt und von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 2 BauGB abgesehen wird. Im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 13a Abs. 2 BauGB i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB liegt nun ein Änderungsentwurf in der vom Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss gebilligten Fassung vom 21.06.2022, mit Begründung, in der Zeit vom 29. August 2022 bis 17. Oktober 2022 im Rathaus der Gemeinde Krailling, Bauamt – Zimmer O.05, Rudolf-von-Hirsch-Straße 1, 82152 Krailling, öffentlich aus.
Pandemiebedingt ist eine persönliche Einsichtnahme möglichst erst nach vorheriger Terminabsprache unter (089) 8 57 06 - 303 vorzunehmen.
Der Änderungsentwurf des Bebauungsplans Nr. 8 ist auch auf der Internetseite der Gemeinde Krailling unter www.krailling.de – Bauen & Umwelt – Bebauungspläne – Bebauungsplan Nr. 8 einsehbar. Fragen dazu können dann auch telefonisch geklärt werden.
Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen schriftlich vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können nach § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit nicht von Bedeutung ist.
Quelle: Gemeinde Krailling