Gesundheit ist die Harmonie von Innerem und Äußerem
Reformhaus Mayr - gesunde Arterien, starkes Herz
Unser Würmtal TV
Dorfgalerie - Sommer-Mode mit Wohlfühlgarantie
Reformhaus Mayr - Beauty-Tag 15%
TEILEN
ZURÜCK
Krailling | | von Unser Würmtal

Amtliche Nachrichten der Gemeinde Krailling

Kalenderwoche 34

Bekanntmachung:

Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 für den Bereich zwischen Gautinger Straße, Eichfeldstraße, Wolf-Ferrari-Straße, Krälerstraße, Ligsalzstraße und Lohfeldstraße, im Verfahren nach § 13a BauGB - Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Der Bau-, Umwelt und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 29.06.2021 die Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 für o. g. Bereich sowie hierzu eine Veränderungssperre nach §§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Wir weisen darauf hin, dass die Bebauungsplan­änderung nach § 13a BauGB erfolgt und von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 2 BauGB abgesehen wird. Im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 13a Abs. 2 BauGB i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB liegt nun ein Änderungsentwurf in der vom Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss gebilligten Fassung vom 21.06.2022, mit Begründung, in der Zeit vom 29. August 2022 bis 17. Oktober 2022 im Rathaus der Gemeinde Krailling, Bauamt – Zimmer O.05, Rudolf-von-Hirsch-Straße 1, 82152 Krailling, öffentlich aus.

Pandemiebedingt ist eine persönliche Einsichtnahme möglichst erst nach vorheriger Terminab­sprache unter (089) 8 57 06 - 303 vorzunehmen.

Der Änderungsentwurf des Bebauungsplans Nr. 8 ist auch auf der Internetseite der Gemeinde Krailling unter www.krailling.de – Bauen & Umwelt – Bebauungspläne – Bebauungsplan Nr. 8 einsehbar. Fragen dazu können dann auch telefonisch geklärt werden.

Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen schriftlich vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können nach § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit nicht von Bedeutung ist.

Quelle: Gemeinde Krailling

Zurück

Reformhaus Mayr - Reformhaus des Jahres
Garten- & Landschaftsbau Peter Mitschke
Unser Würmtal TV
Reformhaus Mayr - gesunde Arterien, starkes Herz
Reformhaus Mayr - Beauty-Tag 15%
Dorfgalerie - Sommer-Mode mit Wohlfühlgarantie
Krailling | | von Unser Würmtal

Amtliche Nachrichten der Gemeinde Krailling

Kalenderwoche 34

Reformhaus Mayr - Beauty-Tag 15%

Bekanntmachung:

Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 für den Bereich zwischen Gautinger Straße, Eichfeldstraße, Wolf-Ferrari-Straße, Krälerstraße, Ligsalzstraße und Lohfeldstraße, im Verfahren nach § 13a BauGB - Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Der Bau-, Umwelt und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 29.06.2021 die Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 für o. g. Bereich sowie hierzu eine Veränderungssperre nach §§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Wir weisen darauf hin, dass die Bebauungsplan­änderung nach § 13a BauGB erfolgt und von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 2 BauGB abgesehen wird. Im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 13a Abs. 2 BauGB i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB liegt nun ein Änderungsentwurf in der vom Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss gebilligten Fassung vom 21.06.2022, mit Begründung, in der Zeit vom 29. August 2022 bis 17. Oktober 2022 im Rathaus der Gemeinde Krailling, Bauamt – Zimmer O.05, Rudolf-von-Hirsch-Straße 1, 82152 Krailling, öffentlich aus.

Pandemiebedingt ist eine persönliche Einsichtnahme möglichst erst nach vorheriger Terminab­sprache unter (089) 8 57 06 - 303 vorzunehmen.

Der Änderungsentwurf des Bebauungsplans Nr. 8 ist auch auf der Internetseite der Gemeinde Krailling unter www.krailling.de – Bauen & Umwelt – Bebauungspläne – Bebauungsplan Nr. 8 einsehbar. Fragen dazu können dann auch telefonisch geklärt werden.

Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen schriftlich vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können nach § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit nicht von Bedeutung ist.

Quelle: Gemeinde Krailling

Zurück

Gesundheit ist die Harmonie von Innerem und Äußerem