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Krailling | | von Gemeinde Krailling

Amtliche Nachrichten der Gemeinde Krailling

Kalenderwoche 43

Bekanntmachung: Änderung des Bebauungsplans Nr. 29 für den Bereich zwischen Bahnlinie und westlich der Bergstraße, ab Einndungsbereich Pentenrieder Straße bis Einmündungsbereich Georg-Schuster-Straße, im Verfahren nach § 13a BauGB – Wiederholung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB: Die während der vorangegangenen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 BauGB eingegangen Stellungnahmen wurden vom Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss in der Sitzung vom 18.10.2022 geprüft und einer Abwägung unterzogen. Das Ergebnis des Abwägungsbeschlusses wurde in den Änderungsentwurf des Bebauungsplans Nr. 29 eingearbeitet. Der überarbeitete Änderungsentwurf des Bebauungsplans Nr. 29 in der Fassung vom 18.10.2022, mit Begründung, liegt nun erneut verkürzt in der Zeit vom 2. November 2022 bis 18. November 2022 im Rathaus der Gemeinde Krailling, Bauamt - Zimmer O.05, Rudolf-von-Hirsch-Straße 1, 82152 Krailling, öffentlich aus. Pandemiebedingt ist eine persönliche Einsichtnahme möglichst erst nach vorheriger Terminabsprache unter (089) 8 57 06-303 vorzunehmen. Der Änderungsentwurf des Bebauungsplans Nr. 29 ist auch auf der Internetseite der Gemeinde Krailling unter www.krailling.de - Bauen & Umwelt – Bebauungspläne – Bebauungsplan Nr. 29 einsehbar. Fragen dazu können dann auch telefonisch geklärt werden. Das Plangebiet liegt zwischen der Bahnlinie und westlich der Bergstraße, ab Einmündungsbereich Pentenrieder Straße bis Einmündungsbereich Georg-Schuster-Straße. Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen schriftlich vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können nach § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über d. Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Bekanntmachung: Verlängerung der Veränderungssperre nach §17 Abs. 1 BauGB für die Grundstücke westlich der Bergstraße zwischen Einmündungsbereich Pentenrieder Straße und Einmündungsbereich Georg-Schuster-Straße: Der Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschus hat am 19.10.2022 gemäß der § 17 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) i.V.m. den §§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 BauGB sowie Art. 23 der Gemein¬de¬ordnung für den Freistaat Bayern in der derzeit geltenden Fassung, die Verlängerung der am 12.11.2020 in Kraft getretenen Veränderungssperre für die Grundstücke zwischen Bahnlinie und westliche Bergstraße, ab Einmündungsbereich Pentenrieder Straße bis Einmündungsbereich Georg-Schuster-Straße (Geltungsbereich des derzeit im Änderungsverfahren befindlichen Bebauungsplans Nr. 29) als Satzung beschlossen: Satzung über die Verlängerung einer Veränderungssperre § 1 Gegenstand der Satzung. Die am 12.11.2020 in Kraft getretene Veränderungssperre, welche sich auf den gesamten Geltungsbereich des im Änderungsverfahren befindlichen Bebauungsplan Nr. 29 für die Grundstücke zwischen der Bahnlinie und westliche Bergstraße, ab Einmündungsbereich Pentenrieder Straße bis Einmündungsbereich Georg-Schuster-Straße, Flurnummern 322/2, 322/3, 324/10, 324/9, 324/15, 324/16, 325, 326, 329, erstreckt, wird gemäß § 17 Abs. 1 BauGB wird um ein Jahr verlängert. Geltungsbereich der Änderung des Bebauungsplans Nr. 29/ Ver¬änderungssperre: § 2 Inkrafttreten. Die Verlängerung der Veränderungssperre für die Dauer eines Jahres tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die Verlängerung der Veränderungssperre tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit die genannte Änderung des Bebauungsplans Nr. 29 für den in § 1 genannten Geltungsbereich rechtsverbindlich wird.

Quelle: Gemeinde Krailling

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Bekanntmachung: Verlängerung der Veränderungssperre nach §17 Abs. 1 BauGB für die Grundstücke westlich der Bergstraße zwischen Einmündungsbereich Pentenrieder Straße und Einmündungsbereich Georg-Schuster-Straße: Der Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschus hat am 19.10.2022 gemäß der § 17 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) i.V.m. den §§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 BauGB sowie Art. 23 der Gemein¬de¬ordnung für den Freistaat Bayern in der derzeit geltenden Fassung, die Verlängerung der am 12.11.2020 in Kraft getretenen Veränderungssperre für die Grundstücke zwischen Bahnlinie und westliche Bergstraße, ab Einmündungsbereich Pentenrieder Straße bis Einmündungsbereich Georg-Schuster-Straße (Geltungsbereich des derzeit im Änderungsverfahren befindlichen Bebauungsplans Nr. 29) als Satzung beschlossen: Satzung über die Verlängerung einer Veränderungssperre § 1 Gegenstand der Satzung. Die am 12.11.2020 in Kraft getretene Veränderungssperre, welche sich auf den gesamten Geltungsbereich des im Änderungsverfahren befindlichen Bebauungsplan Nr. 29 für die Grundstücke zwischen der Bahnlinie und westliche Bergstraße, ab Einmündungsbereich Pentenrieder Straße bis Einmündungsbereich Georg-Schuster-Straße, Flurnummern 322/2, 322/3, 324/10, 324/9, 324/15, 324/16, 325, 326, 329, erstreckt, wird gemäß § 17 Abs. 1 BauGB wird um ein Jahr verlängert. Geltungsbereich der Änderung des Bebauungsplans Nr. 29/ Ver¬änderungssperre: § 2 Inkrafttreten. Die Verlängerung der Veränderungssperre für die Dauer eines Jahres tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die Verlängerung der Veränderungssperre tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit die genannte Änderung des Bebauungsplans Nr. 29 für den in § 1 genannten Geltungsbereich rechtsverbindlich wird.

Quelle: Gemeinde Krailling

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