Katja Gramann - zeitgenössische Kunst | Malkurse im Atelier
Reformhaus Mayr - Beauty Rabatt 15%
Gewerbefläche mit Baurecht zu verkaufen
Dorfgalerie - Mode und zauberhafte Oster-Deko
Unser Würmtal TV
Reformhaus Mayr - bis zu 10 Pfund in 10 Tagen abnehmen
TEILEN
ZURÜCK
Krailling | | von Gemeinde Krailling

Amtliche Nachrichten der Gemeinde Krailling

Kalenderwoche 47

Bekanntmachung über den Satzungsbeschluss der 18. Änderung des Bebauungsplans Nr. 50 „Gewerbegebiet KIM an der Pentenrieder Straße“ für die Zulassung von gastronomischer Nutzung und kleinerer Nahversorger im gesamten Gewerbegebiet KIM, im Ver¬fahren nach § 13a BauGB: Der Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Gemeinde Krailling hat in seiner Sitzung am 15.11.2022 die 18. Änderung des Bebauungsplans Nr. 50 „Gewerbegebiet KIM an der Pentenrieder Straße“, in der Fassung vom 20.09.2022, mit Begründung, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Mit dieser Bekanntmachung tritt die 18. Änderung des Bebauungsplans Nr. 50 „Gewerbe¬gebiet KIM an der Pentenrieder Straße“ in Kraft (§ 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB). Die 18. Änderung des Bebauungsplans Nr. 50 mit Begründung wird nun im Rathaus der Gemeinde Krailling, Bauamt - Zimmer O.05, Rudolf-von-Hirsch-Straße 1, 82152 Krailling, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten und es kann über den Inhalt Auskunft verlangt werden. Pandemiebedingt ist eine persönliche Einsichtnahme möglichst erst nach vorheriger Terminabsprache unter 089 / 85706-303 vorzunehmen. Die 18. Änderung des Bebauungsplans Nr. 50 ist auch auf der Internetseite der Gemeinde Krailling unter www.krailling.de – Bauen & Umwelt – Bebauungspläne – Bebauungsplan Nr. 50 einsehbar. Fragen dazu können auch telefonisch geklärt werden. Auf die Voraussetzungen für die Geltend¬machung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgans, wenn Sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind. Außderdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretenen Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

Sitzung des Gemeinderates am Dienstag, 29.11.2022 um 19.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Krailling. Tagesordnung:

1. Genehmigung der Niederschrift

2. Bekanntgaben und Anfragen

3. Bekanntgaben aus nichtöffentlicher Sitzung

4. Verschiedenes

5. Berichte aus den Verbänden

6. Städtepartnerschaft mit Paulhan

7. Vortrag "Energiewende 2035 - wie schaffen wir das?"

8. Vorstellung der Arbeit des Kraillinger Asylkoordinators 2022

9. Bestellung v. Stiftungsräten f. d. Kraillinger Bürger- u. Rotkreuzstiftung

10. Antrag gem. § 26 Abs. 1 GeschO: Aufstellung eines Lebensmittel-kühlschranks

11. Regionalwerk Würmtal - Kenntnisnahme der Beteiligungsberichte.

Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Quelle: Gemeinde Krailling

Zurück

Nachhilfe ist Vertrauenssache - schicken Sie Ihr Kind nicht irgendwohin!
Ratsuchende Menschen aller Altersstufen mit Fragen oder Problemen im persönlichen, finanziellen oder sozialen Bereich erhalten hier Information und Beratung.
Unser Würmtal TV
Reformhaus Mayr - Beauty Rabatt 15%
Gewerbefläche mit Baurecht zu verkaufen
Reformhaus Mayr - bis zu 10 Pfund in 10 Tagen abnehmen
Dorfgalerie - Mode und zauberhafte Oster-Deko
Krailling | | von Gemeinde Krailling

Amtliche Nachrichten der Gemeinde Krailling

Kalenderwoche 47

Gewerbefläche mit Baurecht zu verkaufen

Bekanntmachung über den Satzungsbeschluss der 18. Änderung des Bebauungsplans Nr. 50 „Gewerbegebiet KIM an der Pentenrieder Straße“ für die Zulassung von gastronomischer Nutzung und kleinerer Nahversorger im gesamten Gewerbegebiet KIM, im Ver¬fahren nach § 13a BauGB: Der Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Gemeinde Krailling hat in seiner Sitzung am 15.11.2022 die 18. Änderung des Bebauungsplans Nr. 50 „Gewerbegebiet KIM an der Pentenrieder Straße“, in der Fassung vom 20.09.2022, mit Begründung, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Mit dieser Bekanntmachung tritt die 18. Änderung des Bebauungsplans Nr. 50 „Gewerbe¬gebiet KIM an der Pentenrieder Straße“ in Kraft (§ 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB). Die 18. Änderung des Bebauungsplans Nr. 50 mit Begründung wird nun im Rathaus der Gemeinde Krailling, Bauamt - Zimmer O.05, Rudolf-von-Hirsch-Straße 1, 82152 Krailling, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten und es kann über den Inhalt Auskunft verlangt werden. Pandemiebedingt ist eine persönliche Einsichtnahme möglichst erst nach vorheriger Terminabsprache unter 089 / 85706-303 vorzunehmen. Die 18. Änderung des Bebauungsplans Nr. 50 ist auch auf der Internetseite der Gemeinde Krailling unter www.krailling.de – Bauen & Umwelt – Bebauungspläne – Bebauungsplan Nr. 50 einsehbar. Fragen dazu können auch telefonisch geklärt werden. Auf die Voraussetzungen für die Geltend¬machung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgans, wenn Sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind. Außderdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretenen Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

Sitzung des Gemeinderates am Dienstag, 29.11.2022 um 19.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Krailling. Tagesordnung:

1. Genehmigung der Niederschrift

2. Bekanntgaben und Anfragen

3. Bekanntgaben aus nichtöffentlicher Sitzung

4. Verschiedenes

5. Berichte aus den Verbänden

6. Städtepartnerschaft mit Paulhan

7. Vortrag "Energiewende 2035 - wie schaffen wir das?"

8. Vorstellung der Arbeit des Kraillinger Asylkoordinators 2022

9. Bestellung v. Stiftungsräten f. d. Kraillinger Bürger- u. Rotkreuzstiftung

10. Antrag gem. § 26 Abs. 1 GeschO: Aufstellung eines Lebensmittel-kühlschranks

11. Regionalwerk Würmtal - Kenntnisnahme der Beteiligungsberichte.

Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Quelle: Gemeinde Krailling

Zurück

Katja Gramann - zeitgenössische Kunst | Malkurse im Atelier