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Krailling | | von Gemeinde Krailling

Amtliche Nachrichten der Gemeinde Krailling

Kalenderwoche 48

Sitzung des Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses am Dienstag, 06.12.2022, um 19.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Krailling. Tagesordnung:

1. Genehmigung der Niederschrift

2. Bekanntgaben und Anfragen

3. Bekanntgaben aus nichtöffentlicher Sitzung

4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 28 für einen Teilbereich westlich der Luitpoldstraße zwischen Einmündungsbereich Georg-Schuster-Straße und Einmündungsbereich Elisenstraße im Verfahren nach § 13a BauGB - Vorstellung eines Bebauungsplanentwurfs - Beschluss über das weitere Verfahren

5. Antrag auf isolierte Befreiung, Errichtung eines Fahrrad-Schuppens aus Holz, Albrecht-Dürer-Straße 18a, 82152 Krailling, Fl.Nr. 364/39

6. Anbau einer geschlossenen Terrassenüberdachung an ein bestehendes Wohngebäude, Parkstraße 4, 82152 Krailling, Fl.Nr. 161/6

7. Unverbindliche Voranfrage, Unterkellerte, zweigeschossige und architektonisch optimierte Neuerrichtung, Lohfeldstraße 27, 82152 Krailling, Fl.Nr. 501/30

8. Anfrage Projektentwickler - Standort für einen Supermarkt in der KIM

9. Verschiedenes.

19. Änderung des Bebauungsplans Nr. 50 für die Errichtung einer Umkehrschleife auf den Grundstücken Fl.Nr. 501/34 und Fl.Nr. 501/33 im Gewerbegebiet KIM an der Pentenrieder Straße, im Verfahren nach § 13a BauGB - Wiederholung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB. Die während der vorangegangenen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB eingegangen Stellungnahmen wurden vom Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss in der Sitzung vom 15.11.2022 geprüft und einer Abwägung unterzogen. Das Ergebnis des Abwägungsbeschlusses wurde in den Änderungsentwurf des Bebauungsplans Nr. 50 eingearbeitet. Der überarbeitete Entwurf der 19. Änderung des Bebauungsplans Nr. 50 „Gewerbegebiet KIM an der Pentenrieder Straße“ in der Fassung vom 15.11.2022, mit Begründung, liegt nun nochmals, verkürzt, in der Zeit vom 02. November 2022 bis 20. Dezember 2022 im Rathaus der Gemeinde Krailling, Bauamt - Zimmer O.05, Rudolf-von-Hirsch-Straße 1, 82152 Krailling, öffentlich aus. Pandemiebedingt ist eine persönliche Einsichtnahme möglichst erst nach vorheriger Terminabsprache unter 089 85706-303 vorzunehmen. Der Entwurf der 19. Änderung des Bebauungsplans Nr. 50 „Gewerbegebiet KIM an der Pentenrieder Straße“ ist auch auf der Internetseite der Gemeinde Krailling unter www.krailling.de - Bauen & Umwelt – Bebauungspläne – Bebauungsplan Nr. 50 einsehbar. Fragen dazu können dann auch telefonisch geklärt werden. Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen schriftlich vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können nach § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inahlt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Quelle: Gemeinde Krailling

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2. Bekanntgaben und Anfragen

3. Bekanntgaben aus nichtöffentlicher Sitzung

4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 28 für einen Teilbereich westlich der Luitpoldstraße zwischen Einmündungsbereich Georg-Schuster-Straße und Einmündungsbereich Elisenstraße im Verfahren nach § 13a BauGB - Vorstellung eines Bebauungsplanentwurfs - Beschluss über das weitere Verfahren

5. Antrag auf isolierte Befreiung, Errichtung eines Fahrrad-Schuppens aus Holz, Albrecht-Dürer-Straße 18a, 82152 Krailling, Fl.Nr. 364/39

6. Anbau einer geschlossenen Terrassenüberdachung an ein bestehendes Wohngebäude, Parkstraße 4, 82152 Krailling, Fl.Nr. 161/6

7. Unverbindliche Voranfrage, Unterkellerte, zweigeschossige und architektonisch optimierte Neuerrichtung, Lohfeldstraße 27, 82152 Krailling, Fl.Nr. 501/30

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9. Verschiedenes.

19. Änderung des Bebauungsplans Nr. 50 für die Errichtung einer Umkehrschleife auf den Grundstücken Fl.Nr. 501/34 und Fl.Nr. 501/33 im Gewerbegebiet KIM an der Pentenrieder Straße, im Verfahren nach § 13a BauGB - Wiederholung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB. Die während der vorangegangenen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB eingegangen Stellungnahmen wurden vom Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss in der Sitzung vom 15.11.2022 geprüft und einer Abwägung unterzogen. Das Ergebnis des Abwägungsbeschlusses wurde in den Änderungsentwurf des Bebauungsplans Nr. 50 eingearbeitet. Der überarbeitete Entwurf der 19. Änderung des Bebauungsplans Nr. 50 „Gewerbegebiet KIM an der Pentenrieder Straße“ in der Fassung vom 15.11.2022, mit Begründung, liegt nun nochmals, verkürzt, in der Zeit vom 02. November 2022 bis 20. Dezember 2022 im Rathaus der Gemeinde Krailling, Bauamt - Zimmer O.05, Rudolf-von-Hirsch-Straße 1, 82152 Krailling, öffentlich aus. Pandemiebedingt ist eine persönliche Einsichtnahme möglichst erst nach vorheriger Terminabsprache unter 089 85706-303 vorzunehmen. Der Entwurf der 19. Änderung des Bebauungsplans Nr. 50 „Gewerbegebiet KIM an der Pentenrieder Straße“ ist auch auf der Internetseite der Gemeinde Krailling unter www.krailling.de - Bauen & Umwelt – Bebauungspläne – Bebauungsplan Nr. 50 einsehbar. Fragen dazu können dann auch telefonisch geklärt werden. Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen schriftlich vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können nach § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inahlt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Quelle: Gemeinde Krailling

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