Alphastrom Spirk GmbH
Krebs
Gum
Mitschke
Sonnwärts
Hospizverein
Silberhorn
TEILEN
ZURÜCK
Krailling | | von Gemeinde Krailling

Amtliche Nachrichten der Gemeinde Krailling

Kalenderwoche 51

Bekanntmachung: 11. Änderung des Bebauungsplans Nr. 28 für einen Teilbereich westlich der Luitpoldstraße, ab Einmündungsbereich Elisenstraße bis Einmündungsbereich Georg-Schuster-Straße, für die Flurnummern 402/6, 402/3, 409/2, 405/8, 406, 341, 341/18, 335/45, 335/46, 335/47m 335/48, 342 (Teilfläche), 335/8 (Teilfläche), Gemarkung Krailling, im Verfahren nach § 13a BauGB - Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB: Der Bau-, Umwelt und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 14.09.2021 die Änderung des Bebauungsplans Nr. 28 für o. g. Bereich im Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen. Wir weisen darauf hin, dass die Bebauungsplanänderung nach § 13a BauGB erfolgt und von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 2 BauGB abgesehen wird. Im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 13a Abs. 2 BauGB i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB liegt nun ein Änderungsentwurf in der vom Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss gebilligten Fassung vom 06.12.2022, mit Begründung, in der Zeit vom 28. Dezember 2022 bis 10. Februar 2023 im Rathaus der Gemeinde Krailling, Bauamt - Zimmer O.05, Rudolf-von-Hirsch-Straße 1, 82152 Krailling, öffentlich aus. Eine persönliche Einsicht¬nahme ist möglichst erst nach vorheriger Terminabsprache unter 089 / 85706-303 vorzunehmen. Der Änderungsentwurf des Bebauungsplans Nr. 28 ist auch auf der Internetseite der Gemeinde Krailling unter www.krailling.de - Bauen & Umwelt – Bebauungspläne – Bebauungsplan Nr. 28 einsehbar. Fragen dazu können dann auch telefonisch geklärt werden. Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen schriftlich vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellung¬nahmen können nach § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit nicht von Bedeutung ist.

Quelle: Gemeinde Krailling

Zurück

Naturheilpraxis Sabine Goldmann
Seit mehr als 90 Jahren sind wir Ihr Fachgeschäft für Bio-Lebensmittel, Naturkosmetik, Naturarzneimittel und Nahrungsergänzungsmittel.
Brandt
Sportiva
Capella Nova
Sonnwärts
Krebs
Stadtradeln
Krailling | | von Gemeinde Krailling

Amtliche Nachrichten der Gemeinde Krailling

Kalenderwoche 51

Reinisch

Bekanntmachung: 11. Änderung des Bebauungsplans Nr. 28 für einen Teilbereich westlich der Luitpoldstraße, ab Einmündungsbereich Elisenstraße bis Einmündungsbereich Georg-Schuster-Straße, für die Flurnummern 402/6, 402/3, 409/2, 405/8, 406, 341, 341/18, 335/45, 335/46, 335/47m 335/48, 342 (Teilfläche), 335/8 (Teilfläche), Gemarkung Krailling, im Verfahren nach § 13a BauGB - Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB: Der Bau-, Umwelt und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 14.09.2021 die Änderung des Bebauungsplans Nr. 28 für o. g. Bereich im Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen. Wir weisen darauf hin, dass die Bebauungsplanänderung nach § 13a BauGB erfolgt und von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 2 BauGB abgesehen wird. Im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 13a Abs. 2 BauGB i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB liegt nun ein Änderungsentwurf in der vom Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss gebilligten Fassung vom 06.12.2022, mit Begründung, in der Zeit vom 28. Dezember 2022 bis 10. Februar 2023 im Rathaus der Gemeinde Krailling, Bauamt - Zimmer O.05, Rudolf-von-Hirsch-Straße 1, 82152 Krailling, öffentlich aus. Eine persönliche Einsicht¬nahme ist möglichst erst nach vorheriger Terminabsprache unter 089 / 85706-303 vorzunehmen. Der Änderungsentwurf des Bebauungsplans Nr. 28 ist auch auf der Internetseite der Gemeinde Krailling unter www.krailling.de - Bauen & Umwelt – Bebauungspläne – Bebauungsplan Nr. 28 einsehbar. Fragen dazu können dann auch telefonisch geklärt werden. Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen schriftlich vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellung¬nahmen können nach § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit nicht von Bedeutung ist.

Quelle: Gemeinde Krailling

Zurück

Alphastrom Spirk GmbH