Strass - Atelier für textile Raumausstattung
Unser Würmtal TV
Gewerbefläche mit Baurecht zu verkaufen
TEILEN
ZURÜCK
Krailling | | von Gemeinde Krailling

Amtliche Nachrichten der Gemeinde Krailling

Kalenderwoche 27

Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 für den Bereich zwischen Gautinger Straße, Eichfeldstraße, Wolf-Ferrari-Straße, Krälerstraße, Ligsalzstraße und Lohfeldstraße, im Verfahren nach § 13a BauGB. - Wiederholung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB. Die während der vorangegangenen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB eingegangen Stellungnahmen wurden vom Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss in der Sitzungen vom 14.03.2023 sowie 13.06.2023 geprüft und einer Abwägung unterzogen. Das Ergebnis des Abwägungsbeschlusses wurde in den Änderungsentwurf des Bebauungsplans Nr. 8 eingearbeitet. Der überarbeitete Änderungsentwurf des Bebauungsplans Nr. 8 in der Fassung vom 13.06.2023, mit Begründung, liegt nun erneut in der Zeit vom 11. Juli 2023 bis 31. August 2023 im Rathaus der Gemeinde Krailling, Bauamt - Zimmer O.05, Rudolf-von-Hirsch-Straße 1, 82152 Krailling, öffentlich aus. Der Änderungsentwurf des Bebauungsplans Nr. 8 mit Begründung, sowie die Auszüge aus dem Beschlussbuch zu den beschlossenen Änderungen sind auch auf der Internetseite der Gemeinde Krailling unter www.krailling.de - Bauen & Umwelt – Bebauungspläne – Bebauungsplan Nr. 8 einsehbar. Fragen dazu können dann telefonisch unter 089 / 85 70 63 03 geklärt werden. Das Plangebiet liegt zwischen Gautinger Straße, Eichfeldstraße, Wolf-Ferrari-Straße, Krälerstraße, Ligsalzstraße und Lohfeldstraße (siehe Kartendarstellung): Während der Auslegungsfrist können Bedenken u. Anregungen schriftlich vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können nach § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschluss¬fassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit nicht von Bedeutung ist.

Quelle: Gemeinde Krailling

Zurück

Unsere engagierten Trainerinnen und Trainer sorgen für beste sportliche Performance und ein herzliches Miteinander
Der L&W Intensivpflegedienst in Gräfelfing steht für Kompetenz und Menschlichkeit
Unser Würmtal TV
Gewerbefläche mit Baurecht zu verkaufen
Krailling | | von Gemeinde Krailling

Amtliche Nachrichten der Gemeinde Krailling

Kalenderwoche 27

Gewerbefläche mit Baurecht zu verkaufen

Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 für den Bereich zwischen Gautinger Straße, Eichfeldstraße, Wolf-Ferrari-Straße, Krälerstraße, Ligsalzstraße und Lohfeldstraße, im Verfahren nach § 13a BauGB. - Wiederholung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB. Die während der vorangegangenen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB eingegangen Stellungnahmen wurden vom Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss in der Sitzungen vom 14.03.2023 sowie 13.06.2023 geprüft und einer Abwägung unterzogen. Das Ergebnis des Abwägungsbeschlusses wurde in den Änderungsentwurf des Bebauungsplans Nr. 8 eingearbeitet. Der überarbeitete Änderungsentwurf des Bebauungsplans Nr. 8 in der Fassung vom 13.06.2023, mit Begründung, liegt nun erneut in der Zeit vom 11. Juli 2023 bis 31. August 2023 im Rathaus der Gemeinde Krailling, Bauamt - Zimmer O.05, Rudolf-von-Hirsch-Straße 1, 82152 Krailling, öffentlich aus. Der Änderungsentwurf des Bebauungsplans Nr. 8 mit Begründung, sowie die Auszüge aus dem Beschlussbuch zu den beschlossenen Änderungen sind auch auf der Internetseite der Gemeinde Krailling unter www.krailling.de - Bauen & Umwelt – Bebauungspläne – Bebauungsplan Nr. 8 einsehbar. Fragen dazu können dann telefonisch unter 089 / 85 70 63 03 geklärt werden. Das Plangebiet liegt zwischen Gautinger Straße, Eichfeldstraße, Wolf-Ferrari-Straße, Krälerstraße, Ligsalzstraße und Lohfeldstraße (siehe Kartendarstellung): Während der Auslegungsfrist können Bedenken u. Anregungen schriftlich vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können nach § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschluss¬fassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit nicht von Bedeutung ist.

Quelle: Gemeinde Krailling

Zurück

Strass - Atelier für textile Raumausstattung