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Krailling | | von Gemeinde Krailling

Amtliche Nachrichten der Gemeinde Krailling

Kalenderwoche 47

Bekanntmachung: Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 49 „Bereich Bauhof“ an der Pentenrieder Staße 54, Flur-Nrn. 424 (Teilfläche), 426/10, 426/11, im Verfahren nach § 2 ff BauGB - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB. Der Bau-, Umwelt und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 14.11.2023 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 49 für das gesamte Bauhofglände beschlossen und einen entsprechenden Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 14.11.2023 gebilligt. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB liegt nun der gebilligte Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 14.11.2023 mit Begründung, in der Zeit vom 30. November 2023 bis 19. Januar 2023 im Rathaus der Gemeinde Krailling, Bauamt - Zimmer O.05, Rudolf-von-Hirsch-Straße 1, 82152 Krailling, öffentlich aus. Der Bebauungsplansplanentwurf Nr. 49 „Bereich Bauhof“ ist auch auf der Internetseite der Gemeinde Krailling unter www.krailling.de - Bauen & Umwelt – Bebauungspläne – Bebauungsplan Nr. 49 einsehbar. Fragen dazu können auch telefonisch unter (089) 8 57 06-303 geklärt werden. Das Plangebiet bzw. das Bauhofgelände liegt westlich der Fischerfeld- und südlich der Pentenrieder Straße. Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen schriftlich vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können nach § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit nicht von Bedeutung ist.

Bekanntmachung: Verlängerung der Veränderungssperre nach §17 Abs. 1 BauGB für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 8 zwischen Eichfeldstraße, Wolf-Ferrari-Straße, Lohfeldstraße und Gautinger Straße. Aufgrund des § 17 Abs. 1 BauGB i.V.m. den §§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der derzeit geltenden Fassung, wird die Verlängerung der am 17.11.2021 in Kraft getretenen Veränderungssperre für den Geltungsbereich des derzeit im Änderungsverfahren befindlichen Bebauungsplans Nr. 8, zwischen Eichfeldstraße, Wolf-Ferrari-Straße, Lohfeldstraße und Gautinger Straße, als Satzung beschlossen: Satzung: über die Verlängerung einer Veränderungssperre § 1; Gegenstand der Satzung: Die am 17.11.2021 in Kraft getretene Veränderungssperre, welche sich auf den gesamten Geltungsbereich des im Änderungsverfahren befindlichen Bebauungsplan Nr. 8 zwischen Eichfeldstraße, Wolf-Ferrari-Straße, Lohfeldstraße und Gautinger Straße erstreckt (siehe Planausschnitt), wird gemäß § 17 Abs. 1 BauGB um ein Jahr verlängert. § 2 Inkrafttreten: Die Verlängerung der Veränderungssperre für die Dauer eines Jahres tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die Verlängerung der Veränderungssperre tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit die genannte Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 für den in § 1 genannten Geltungsbereich rechtsverbindlich wird.

Sitzung des Gemeinderates am Dienstag, 28.11.2023 um 19.00 Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses Krailling, Tagesordnung:

1. Genehmigung der Niederschrift vom 24.10.2023

2. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ferienausschusses vom 22.08.2023

3. Bekanntgaben und Anfragen

4. Bekanntgaben aus nichtöffentlicher Sitzung

5. Verschiedenes

6. Berichte aus den Verbänden

7. Bericht des Asylkoordinators, Herrn Mantoan

8. Arbeitsmarktzulage Kinderbetreuungseinrichtungen

9. Benennung eines Stiftungsrats für die Kraillinger Bürger- und Rotkreuzstiftung

10. Seniorenbeiratswahl 2023/2024

11. Erlass einer neuen Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Krailling

12. Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)

12.1 Buslinie X 920 Finanzierung 20 Min.-Takt in der Hauptverkehrszeit

12.2 966 Schülerverkehr Verstärkerbus

13. Kommunale Wärmeplanung

14. Antrag der CSU Fraktion gem. § 26 Abs. 1 GeschO: Nutzung eines Wasserspenders

15. Antrag der FDP Fraktion gem. § 26 Abs. 1 GeschO: Informationsveranstaltungen zu Photovoltaikanlagen für Eigenheim und Gewerbe

16. Antrag der CSU Fraktion gem § 26 Abs. 1 GeschO: Aufschlüsselung der Tätigkeitsbereiche Wirtschaftsförderung und Pressearbeit

17. Antrag der CSU Fraktion gem. § 26 Abs. 1 GeschO: Immobilienveräußerungen

18. Antrag der Fraktion GRÜNE gem. § 26 Abs. 1 GeschO: Sachstand CEF Maßnahmen

19. Antrag der Fraktionen FBK und SPD gem. § 26 Abs. 1 GeschO: Verzicht auf Plastikflaschen

20. Antrag der Fraktionen FBK und SPD gem. § 26 Abs. 1 GeschO: Bericht des Seniorenbeirats.

Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Bekanntmachung der zugelassenen und nicht zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Seniorenbeirats am Montag, 15.01.2024: Der Wahlvorstand hat für die oben bezeichnete Wahl die folgenden Wahlvorschläge gem. § 4 Abs. 3 i.V.m. Abs. 4 der Seniorenbeiratssatzung zugelassen: Name, Vorname, Geburtsjahr:Storch, Adolf, geb. 1941; Wolf, Karin, geb. 1944; Louis-Schmitz, Hannelore, geb. 1945; Meichelböck, Wolfgang, geb. 1956.Der Wahlvorstand hat für die oben bezeichnete Wahl die nachfolgenden Wahl vorschläge abgelehnt. Grund hierfür waren Mehrfachunterschriften (§ 4 Abs. 3 der Seniorenbeiratssatzung) bei den einzelnen Kandidaten:Name, Vorname, Geburtsjahr:Binske-Hellmuthhäuser, Marion, geb. 1960; Emberger, Ingrid, geb. 1938; Leimböck, Barbara, geb. 1939; Sanftl, Veronika, geb. 1950; Claussen, Thies, geb. 1950.Gem. § 4 Abs. 8 der Seniorenbeiratssatzung entfällt somit die Wahl. Der Gemeinderat wird am 28.11.2023 in seiner Sitzung über die Bestätigung der Seniorenbeiräte entscheiden.

Quelle: Gemeinde Krailling

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Bekanntmachung: Verlängerung der Veränderungssperre nach §17 Abs. 1 BauGB für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 8 zwischen Eichfeldstraße, Wolf-Ferrari-Straße, Lohfeldstraße und Gautinger Straße. Aufgrund des § 17 Abs. 1 BauGB i.V.m. den §§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der derzeit geltenden Fassung, wird die Verlängerung der am 17.11.2021 in Kraft getretenen Veränderungssperre für den Geltungsbereich des derzeit im Änderungsverfahren befindlichen Bebauungsplans Nr. 8, zwischen Eichfeldstraße, Wolf-Ferrari-Straße, Lohfeldstraße und Gautinger Straße, als Satzung beschlossen: Satzung: über die Verlängerung einer Veränderungssperre § 1; Gegenstand der Satzung: Die am 17.11.2021 in Kraft getretene Veränderungssperre, welche sich auf den gesamten Geltungsbereich des im Änderungsverfahren befindlichen Bebauungsplan Nr. 8 zwischen Eichfeldstraße, Wolf-Ferrari-Straße, Lohfeldstraße und Gautinger Straße erstreckt (siehe Planausschnitt), wird gemäß § 17 Abs. 1 BauGB um ein Jahr verlängert. § 2 Inkrafttreten: Die Verlängerung der Veränderungssperre für die Dauer eines Jahres tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die Verlängerung der Veränderungssperre tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit die genannte Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 für den in § 1 genannten Geltungsbereich rechtsverbindlich wird.

Sitzung des Gemeinderates am Dienstag, 28.11.2023 um 19.00 Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses Krailling, Tagesordnung:

1. Genehmigung der Niederschrift vom 24.10.2023

2. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ferienausschusses vom 22.08.2023

3. Bekanntgaben und Anfragen

4. Bekanntgaben aus nichtöffentlicher Sitzung

5. Verschiedenes

6. Berichte aus den Verbänden

7. Bericht des Asylkoordinators, Herrn Mantoan

8. Arbeitsmarktzulage Kinderbetreuungseinrichtungen

9. Benennung eines Stiftungsrats für die Kraillinger Bürger- und Rotkreuzstiftung

10. Seniorenbeiratswahl 2023/2024

11. Erlass einer neuen Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Krailling

12. Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)

12.1 Buslinie X 920 Finanzierung 20 Min.-Takt in der Hauptverkehrszeit

12.2 966 Schülerverkehr Verstärkerbus

13. Kommunale Wärmeplanung

14. Antrag der CSU Fraktion gem. § 26 Abs. 1 GeschO: Nutzung eines Wasserspenders

15. Antrag der FDP Fraktion gem. § 26 Abs. 1 GeschO: Informationsveranstaltungen zu Photovoltaikanlagen für Eigenheim und Gewerbe

16. Antrag der CSU Fraktion gem § 26 Abs. 1 GeschO: Aufschlüsselung der Tätigkeitsbereiche Wirtschaftsförderung und Pressearbeit

17. Antrag der CSU Fraktion gem. § 26 Abs. 1 GeschO: Immobilienveräußerungen

18. Antrag der Fraktion GRÜNE gem. § 26 Abs. 1 GeschO: Sachstand CEF Maßnahmen

19. Antrag der Fraktionen FBK und SPD gem. § 26 Abs. 1 GeschO: Verzicht auf Plastikflaschen

20. Antrag der Fraktionen FBK und SPD gem. § 26 Abs. 1 GeschO: Bericht des Seniorenbeirats.

Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Bekanntmachung der zugelassenen und nicht zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Seniorenbeirats am Montag, 15.01.2024: Der Wahlvorstand hat für die oben bezeichnete Wahl die folgenden Wahlvorschläge gem. § 4 Abs. 3 i.V.m. Abs. 4 der Seniorenbeiratssatzung zugelassen: Name, Vorname, Geburtsjahr:Storch, Adolf, geb. 1941; Wolf, Karin, geb. 1944; Louis-Schmitz, Hannelore, geb. 1945; Meichelböck, Wolfgang, geb. 1956.Der Wahlvorstand hat für die oben bezeichnete Wahl die nachfolgenden Wahl vorschläge abgelehnt. Grund hierfür waren Mehrfachunterschriften (§ 4 Abs. 3 der Seniorenbeiratssatzung) bei den einzelnen Kandidaten:Name, Vorname, Geburtsjahr:Binske-Hellmuthhäuser, Marion, geb. 1960; Emberger, Ingrid, geb. 1938; Leimböck, Barbara, geb. 1939; Sanftl, Veronika, geb. 1950; Claussen, Thies, geb. 1950.Gem. § 4 Abs. 8 der Seniorenbeiratssatzung entfällt somit die Wahl. Der Gemeinderat wird am 28.11.2023 in seiner Sitzung über die Bestätigung der Seniorenbeiräte entscheiden.

Quelle: Gemeinde Krailling

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