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Krailling | | von Gemeinde Krailling

Amtliche Nachrichten der Gemeinde Krailling

Kalenderwoche 50

Bekanntmachung: Änderung des Bebauungsplans Nr. 19a für das Grundstück Muggenthalerstraße 2, Fl.Nr. 223/13, Gemarkung Krailling, im Verfahren nach § 13a BauGB - Wiederholung der Beteili­gung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB: Die während der vorangegangenen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB eingegangen Stellungnahmen wurden vom Bau-, Umwelt- und Verkehrs­ausschuss in der Sitzungen am 14.11.2023 geprüft und einer Abwägung unterzogen. Das Ergebnis des Abwägungsbeschlusses wurde in den Änderungsentwurf des Bebauungsplans Nr. 19a eingearbeitet. Der überarbeitete Änderungsentwurf des Bebauungsplans Nr. 19a in der Fassung vom 14.11.2023, mit Begründung, liegt nun erneut in der Zeit vom 19. Dezember 2023 bis 31. Januar 2024 im Rathaus der Gemeinde Krailling, Bauamt - Zimmer O.05, Rudolf-von-Hirsch-Straße 1, 82152 Krailling, öffentlich aus. Der Änderungsentwurf des Bebauungsplans Nr. 19a mit Begründung, sowie der Auszug aus dem Beschlussbuch zu den beschlossenen Änderungen sind auch auf der Internetseite der Gemeinde Krailling unter www.krailling.de - Bauen & Umwelt – Bebau­ungspläne – Bebauungsplan Nr. 19a einsehbar. Fragen dazu können auch telefonisch unter (089) 8 57 06-303 geklärt werden.


Bekanntmachung erneute und rückwirkende Bekanntmachung über den Satzungsbeschluss der Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 29 für das Geviert Pentenrieder Straße – Bergstraße – Rosenstraße – Ludwigstraße, im Verfahren nach § 13a BauGB: Der Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Gemeinde Krailling hat in seiner Sitzung am 09.02.2021 die Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 29 in der Fassung vom 09.02.2021 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Satzungsbeschluss vom 09.02.2021 war bereits am 23.02.2021 bekannt gemacht worden. Er wird hiermit im Wege des ergänzenden Verfahrens nach § 214 Abs. 4 BauGB rückwirkend zum 23.02.2021 erneut bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die Teiländerung des Bebau­ungs­plans Nr. 29 rückwirkend zum 23.02.2021 in Kraft (§ 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB, § 214 Abs. 4 BauGB). Die Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 29 mit Begründung wird im Rathaus der Gemeinde Krailling, Bauamt - Zimmer O.04, Rudolf-von-Hirsch-Straße 1, 82152 Krailling, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten und es kann über den Inhalt Auskunft verlangt werden. Zur Einsicht bereit gehalten werden an vorgenannter Stelle zudem diejenigen DIN-Normen und sonstigen technischen Regelwerke, auf die der Bebauungsplan in seinen Festsetzungen Bezug nimmt. Die Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 29 ist auch auf der Internetseite der Gemeinde Krailling unter www.krailling.de - Bauen & Umwelt – Bebau­ungspläne – Bebauungsplan Nr. 29 eingestellt. Fragen zum Bebauungsplan können auch telefonisch geklärt werden.

Quelle: Gemeinde Krailling

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Bekanntmachung erneute und rückwirkende Bekanntmachung über den Satzungsbeschluss der Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 29 für das Geviert Pentenrieder Straße – Bergstraße – Rosenstraße – Ludwigstraße, im Verfahren nach § 13a BauGB: Der Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Gemeinde Krailling hat in seiner Sitzung am 09.02.2021 die Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 29 in der Fassung vom 09.02.2021 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Satzungsbeschluss vom 09.02.2021 war bereits am 23.02.2021 bekannt gemacht worden. Er wird hiermit im Wege des ergänzenden Verfahrens nach § 214 Abs. 4 BauGB rückwirkend zum 23.02.2021 erneut bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die Teiländerung des Bebau­ungs­plans Nr. 29 rückwirkend zum 23.02.2021 in Kraft (§ 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB, § 214 Abs. 4 BauGB). Die Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 29 mit Begründung wird im Rathaus der Gemeinde Krailling, Bauamt - Zimmer O.04, Rudolf-von-Hirsch-Straße 1, 82152 Krailling, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten und es kann über den Inhalt Auskunft verlangt werden. Zur Einsicht bereit gehalten werden an vorgenannter Stelle zudem diejenigen DIN-Normen und sonstigen technischen Regelwerke, auf die der Bebauungsplan in seinen Festsetzungen Bezug nimmt. Die Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 29 ist auch auf der Internetseite der Gemeinde Krailling unter www.krailling.de - Bauen & Umwelt – Bebau­ungspläne – Bebauungsplan Nr. 29 eingestellt. Fragen zum Bebauungsplan können auch telefonisch geklärt werden.

Quelle: Gemeinde Krailling

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