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Krailling | | von Gemeinde Krailling

Amtliche Nachrichten der Gemeinde Krailling

Kalenderwoche 51/52

Bekanntmachung: Änderung des Bebauungsplans Nr. 26 für das Geviert Margaretenstraße – Elisenstraße – Franzstraße – Hans-Sachs-Straße, im Verfahren nach § 13a BauGB - Wiederholung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB: Die während der vorangegangenen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB eingegangen Stellungnahmen wurden vom Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss in der Sitzung vom 14.11.2023 geprüft und einer Abwägung unterzogen. Das Ergebnis des Abwägungsbeschlusses wurde in den Änderungsentwurf des Bebauungsplans Nr. 28 eingearbeitet. Der überarbeitete Änderungsentwurf des Bebauungsplans Nr. 26 in der Fassung vom 05.12.2023, mit Begründung, liegt nun erneut in der Zeit vom 29. Dezember 2023 bis 2. Februar 2024 im Rathaus der Gemeinde Krailling, Bauamt - Zimmer O.05, Rudolf-von-Hirsch-Straße 1, 82152 Krailling, öffentlich aus. Eine persönliche Einsichtnahme ist möglichst erst nach vorheriger Terminabsprache unter 089 85706-303 vorzunehmen. Der Änderungsentwurf des Bebauungsplans Nr. 26 ist auch auf der Internetseite der Gemeinde Krailling unter www.krailling.de - Bauen & Umwelt – Bebauungspläne – Bebauungsplan Nr. 26 einsehbar. Fragen dazu können gerne auch telefonisch geklärt werden. Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können nach § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Quelle: Gemeinde Krailling

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Kalenderwoche 51/52

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Bekanntmachung: Änderung des Bebauungsplans Nr. 26 für das Geviert Margaretenstraße – Elisenstraße – Franzstraße – Hans-Sachs-Straße, im Verfahren nach § 13a BauGB - Wiederholung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB: Die während der vorangegangenen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB eingegangen Stellungnahmen wurden vom Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss in der Sitzung vom 14.11.2023 geprüft und einer Abwägung unterzogen. Das Ergebnis des Abwägungsbeschlusses wurde in den Änderungsentwurf des Bebauungsplans Nr. 28 eingearbeitet. Der überarbeitete Änderungsentwurf des Bebauungsplans Nr. 26 in der Fassung vom 05.12.2023, mit Begründung, liegt nun erneut in der Zeit vom 29. Dezember 2023 bis 2. Februar 2024 im Rathaus der Gemeinde Krailling, Bauamt - Zimmer O.05, Rudolf-von-Hirsch-Straße 1, 82152 Krailling, öffentlich aus. Eine persönliche Einsichtnahme ist möglichst erst nach vorheriger Terminabsprache unter 089 85706-303 vorzunehmen. Der Änderungsentwurf des Bebauungsplans Nr. 26 ist auch auf der Internetseite der Gemeinde Krailling unter www.krailling.de - Bauen & Umwelt – Bebauungspläne – Bebauungsplan Nr. 26 einsehbar. Fragen dazu können gerne auch telefonisch geklärt werden. Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können nach § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Quelle: Gemeinde Krailling

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