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Krailling | | von Gemeinde Krailling

Amtliche Nachrichten der Gemeinde Krailling

Kalenderwoche 20

Bekanntmachung: 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 47 Flurnummern 80/8 (Teilbereich), 80/6 Gemarkung Frohnloh, für die ehemalige Brennerei in Pentenried Teilbebauungsplan Nord. Wiederholung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB): Der Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss hat am 19.09.2023 die Änderung der notwendigen Ausgleichsflächen beschlossen. Der hierfür erforderliche Umweltbericht, der Bebauungsplanentwurf und die Begründung wurden abgeändert. Die während der vorangegangenen Wiederholung der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 BauGB eingegangen Stellungnahmen wurden vom Bau-, Umwelt- und Verkehrs-ausschuss in der Sitzung vom 16.04.2024 geprüft und einer Abwägung unterzogen. Ebenso wurden die Festsetzungen zur Ortsrandeingrünung geändert. Das Ergebnis des Abwägungsbeschlus-ses wurde in die 2. Änderung des Bebauungsplan Nr. 47 für die ehemalige Brennerei - Teilbebauungsplans Nord eingearbeitet. Der nun überarbeitete Änderungsentwurf in der Fassung vom 16.04.2024, bestehend aus Planzeichnung, Textteil, Begründung und Umweltbericht sowie der Auszug aus dem Beschlussbuch zu den beschlossenen Änderungen, werden nun nochmals verkürzt gemäß § 4a Abs. 3 BauGB bis zum 24.05.2024 im Internet veröffentlicht und sind auf der Homepage der Gemeinde Krailling (www.krailling.de – Bauen & Umwelt – Bebauungspläne – 2. Änderung Bebauungsplan Nr. 47 für die ehemalige Brennerei - Teilbereich Nord) und im Geoportal Bayern (www.bauleitplanung.bayern.de) einsehbar. Fragen können auch telefonisch unter 089 / 8 57 06-303 geklärt werden. Das Plangebiet liegt nordwestlich der Gutsstraße im sog. „Gut Pentenried“. Es wird auf folgendes hingewiesen: 1. Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. 2. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (rathaus@krailling.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden. 3. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. 4. Neben der Veröffentlichung im Internet werden die im Internet veröffentlichten Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist auch in Papierform im Rathaus der Gemeinde Krailling, Bauamt - Zimmer O.05, Rudolf-von-Hirsch-Straße 1, 82152 Krailling (barrierefreier Zugang) während der üblichen Zeiten des Publikumsverkehrs ausgelegt.Der Inhalt der Bekanntmachung ist auch auf der Homepage der Gemeinde Krailling (www.Krailling.de – Bauen & Umwelt – Bebauungspläne – 2. Änderung Bebauungsplan Nr. 47 für die ehemalige Brennerei - Teilbereich Nord) eingestellt.

Quelle: Gemeinde Krailling

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Quelle: Gemeinde Krailling

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