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Neuried | | von Gemeinde Neuried

Amtliche Nachrichten der Gemeinde Neuried

Kalenderwoche 7

Bewerbung für die durch die Gemeinde Neuried zu vergebenden Wohnungen am Bozaunweg: Die Bauarbeiten am Bozaunweg - Querstraße zum Maxhofweg - schreiten voran. Die ersten Häuser sollen im August bezugsfertig sein. Im sogenannten Neurieder Modell kann die Gemeinde dort aktuell sieben Zwei-, sieben Drei- und eine 1,5-Zimmer-Wohnung an berechtigte Mitbürger*innen vergeben. Die Miete pro qm liegt unter 13,– Euro. Die begünstigte Vermietung ist für einen Zeitraum von 25 Jahren festgeschrieben. Weitere Wohnungen zur Vergabe am Bozaunweg werden folgen. Der Mietvertrag wird zwischen dem Wohnungseigentümer und dem Mieter geschlossen. Ab 17. Februar b. zum 15. April können sich Interessierte für eine Wohnung bewerben. Basis dafür sind die Vergaberichtlinien, die der Gemeinderat aufgestellt hat und die hier im Anschluss abgedruckt sind. Der Bezug der Wohnungen kann schrittweise je nach Bezugsfertigkeit der Häuser erfolgen. Weitere Informationen zu den Vergaberichtlinien und Bewerbungsformular sind ab dem 17. Februar freigeschaltet unter: https://www.neuried.de/leben/soziales/vergaberichtlinien-fuer-zu-belegendewohnung.

Quelle: Gemeinde Neuried

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Kalenderwoche 7

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Bewerbung für die durch die Gemeinde Neuried zu vergebenden Wohnungen am Bozaunweg: Die Bauarbeiten am Bozaunweg - Querstraße zum Maxhofweg - schreiten voran. Die ersten Häuser sollen im August bezugsfertig sein. Im sogenannten Neurieder Modell kann die Gemeinde dort aktuell sieben Zwei-, sieben Drei- und eine 1,5-Zimmer-Wohnung an berechtigte Mitbürger*innen vergeben. Die Miete pro qm liegt unter 13,– Euro. Die begünstigte Vermietung ist für einen Zeitraum von 25 Jahren festgeschrieben. Weitere Wohnungen zur Vergabe am Bozaunweg werden folgen. Der Mietvertrag wird zwischen dem Wohnungseigentümer und dem Mieter geschlossen. Ab 17. Februar b. zum 15. April können sich Interessierte für eine Wohnung bewerben. Basis dafür sind die Vergaberichtlinien, die der Gemeinderat aufgestellt hat und die hier im Anschluss abgedruckt sind. Der Bezug der Wohnungen kann schrittweise je nach Bezugsfertigkeit der Häuser erfolgen. Weitere Informationen zu den Vergaberichtlinien und Bewerbungsformular sind ab dem 17. Februar freigeschaltet unter: https://www.neuried.de/leben/soziales/vergaberichtlinien-fuer-zu-belegendewohnung.

Quelle: Gemeinde Neuried

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