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Planegg | | von Polizei Planegg

Amtliche Nachrichten der Gemeinde Planegg

Kalenderwoche 34

Bebauungsplan Nr. 84

Änderung des Baurechts Fraunhofer Str. 1 und Anbindung an die künftige Westumfahrung Martinsried

Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB. Es wird darauf verwiesen, dass die ortsübliche Bekanntmachung zu o.g. Angelegenheit gemäß § 36 der Geschäftsordnung der Gemeinde Planegg durch Anschlag an den Gemeindetafeln erfolgt ist (Aushang bis einschließlich: 02.10.2020) Diese befinden sich an folgenden Standorten: am Rathaus; Bahnhofstr. 7; Ruffiniallee (Kreuzwinkel); Pavillon zwischen Röntgenstr. und Fraunhofer Str. (Martinsried); Kirchplatz (Martinsried).

Die komplette Bekanntmachung finden Sie außerdem unter www.planegg.de. Die Planung kann in der Zeit vom 25.08.2020 bis 02.10.2020 während der Öffnungszeiten (oder darüber hinaus nach vorheriger Terminvereinbarung) im Rathaus Planegg, Pasinger Straße 8, 82152 Planegg, Schaukasten vor Zimmer 111/ 1. Stock eingesehen werden. Bitte beachten Sie bezüglich der Öffnungszeiten unten aufgeführten Hinweis. Während der Auslegungsfrist können Anregungen (schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift) vorgebracht werden.

Wichtiger Hinweis zum Auslegungsverfahren nach dem BauGB in Zeiten von Beschränkungen durch das COVID-19-Virus

Es kann weiterhin zu Einschränkungen der öffentlichen Sprechzeiten bzw. wegen organisatorischer Maßnahmen zur vorübergehenden Schließung der Gemeindeverwaltung kommen. Es wird trotzdem ein Telefon- und E-Mail-Dienst aufrechterhalten. Kommt es weiter zu Einschränkungen, bestehen folgende Möglichkeiten:

1. Einsichtnahme über das Internet

Die vollständigen Unterlagen sind im Internet unter https://www.planegg.de/aktuell-ausgelegte-plaene einsehbar. Auch diesbezüglich können telefonisch oder per E-Mail Fragen geklärt werden, um persönliche Kontakte zu vermeiden.

2. Persönliche Einsichtnahme im Rathaus

  • Wird eine Einsichtnahme im Rathaus gewünscht, kann nach telefonischer Absprache ein individueller Termin vereinbart werden.
  • Der Bebauungsplan-Entwurf i.d.F. v. 16.12.2019 wird außerdem in der Nähe der Haupteingangstüre im Foyer angebracht, so dass dieser auch von außen ohne Betretung des Rathauses eingesehen werden kann. Die Begründung und die schalltechnische Untersuchung können aus Platzgründen nicht im Foyer angebracht werden.
  • Alternativ kann an der Eingangspforte des Rathauses zu den sonst üblichen Öffnungszeiten Einlass begehrt werden. Jedoch könnte das Eintreten verwehrt werden, wenn schon zu viele Bürger im Haus sind. So müssten Sie evtl.Wartezeiten einrechnen oder einen Termin vereinbaren (s. oben). Der Bebauungsplan und die Begründung sind im Rathaus an einer Stellwand oder dem Schaukasten im 1. Stock vor Zimmer 111/112 zu finden.
  • Auf die Einhaltung der jeweils gültigen Hygiene-Regelungen wird verwiesen.
  • Die Beratung durch Rathausmitarbeiter ist ggf. nur eingeschränkt möglich; daher wird die Terminvereinbarung vorab gemeindlicherseits empfohlen.

Fragen zur Planung können telefonisch oder per E-Mail geklärt werden. Anregungen können schriftlich per Post, per E-Mail oder telefonisch zur Niederschrift abgegeben werden. Die Auslegungsfrist wurde aufgrund der Beschränkungen durch das Covid-19-Virus und da die Auslegung größtenteils in den Sommerferien stattfindet, verlängert.

Sie erreichen die Gemeindeverwaltung auf folgendem Weg:
Telefonische Zentrale der Rathausverwaltung: 089/899 26 -0
Bauamt telefonisch: Tel.: 089/899 26-209 oder vertretungsweise 89926-217/89926-208
Vorzimmer Bauamt telefonisch: 089/899 26-210
E-Mail an das Bauamt: bauamt-verwaltung@planegg.de


Quelle: Gemeinde Planegg

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Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB. Es wird darauf verwiesen, dass die ortsübliche Bekanntmachung zu o.g. Angelegenheit gemäß § 36 der Geschäftsordnung der Gemeinde Planegg durch Anschlag an den Gemeindetafeln erfolgt ist (Aushang bis einschließlich: 02.10.2020) Diese befinden sich an folgenden Standorten: am Rathaus; Bahnhofstr. 7; Ruffiniallee (Kreuzwinkel); Pavillon zwischen Röntgenstr. und Fraunhofer Str. (Martinsried); Kirchplatz (Martinsried).

Die komplette Bekanntmachung finden Sie außerdem unter www.planegg.de. Die Planung kann in der Zeit vom 25.08.2020 bis 02.10.2020 während der Öffnungszeiten (oder darüber hinaus nach vorheriger Terminvereinbarung) im Rathaus Planegg, Pasinger Straße 8, 82152 Planegg, Schaukasten vor Zimmer 111/ 1. Stock eingesehen werden. Bitte beachten Sie bezüglich der Öffnungszeiten unten aufgeführten Hinweis. Während der Auslegungsfrist können Anregungen (schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift) vorgebracht werden.

Wichtiger Hinweis zum Auslegungsverfahren nach dem BauGB in Zeiten von Beschränkungen durch das COVID-19-Virus

Es kann weiterhin zu Einschränkungen der öffentlichen Sprechzeiten bzw. wegen organisatorischer Maßnahmen zur vorübergehenden Schließung der Gemeindeverwaltung kommen. Es wird trotzdem ein Telefon- und E-Mail-Dienst aufrechterhalten. Kommt es weiter zu Einschränkungen, bestehen folgende Möglichkeiten:

1. Einsichtnahme über das Internet

Die vollständigen Unterlagen sind im Internet unter https://www.planegg.de/aktuell-ausgelegte-plaene einsehbar. Auch diesbezüglich können telefonisch oder per E-Mail Fragen geklärt werden, um persönliche Kontakte zu vermeiden.

2. Persönliche Einsichtnahme im Rathaus

  • Wird eine Einsichtnahme im Rathaus gewünscht, kann nach telefonischer Absprache ein individueller Termin vereinbart werden.
  • Der Bebauungsplan-Entwurf i.d.F. v. 16.12.2019 wird außerdem in der Nähe der Haupteingangstüre im Foyer angebracht, so dass dieser auch von außen ohne Betretung des Rathauses eingesehen werden kann. Die Begründung und die schalltechnische Untersuchung können aus Platzgründen nicht im Foyer angebracht werden.
  • Alternativ kann an der Eingangspforte des Rathauses zu den sonst üblichen Öffnungszeiten Einlass begehrt werden. Jedoch könnte das Eintreten verwehrt werden, wenn schon zu viele Bürger im Haus sind. So müssten Sie evtl.Wartezeiten einrechnen oder einen Termin vereinbaren (s. oben). Der Bebauungsplan und die Begründung sind im Rathaus an einer Stellwand oder dem Schaukasten im 1. Stock vor Zimmer 111/112 zu finden.
  • Auf die Einhaltung der jeweils gültigen Hygiene-Regelungen wird verwiesen.
  • Die Beratung durch Rathausmitarbeiter ist ggf. nur eingeschränkt möglich; daher wird die Terminvereinbarung vorab gemeindlicherseits empfohlen.

Fragen zur Planung können telefonisch oder per E-Mail geklärt werden. Anregungen können schriftlich per Post, per E-Mail oder telefonisch zur Niederschrift abgegeben werden. Die Auslegungsfrist wurde aufgrund der Beschränkungen durch das Covid-19-Virus und da die Auslegung größtenteils in den Sommerferien stattfindet, verlängert.

Sie erreichen die Gemeindeverwaltung auf folgendem Weg:
Telefonische Zentrale der Rathausverwaltung: 089/899 26 -0
Bauamt telefonisch: Tel.: 089/899 26-209 oder vertretungsweise 89926-217/89926-208
Vorzimmer Bauamt telefonisch: 089/899 26-210
E-Mail an das Bauamt: bauamt-verwaltung@planegg.de


Quelle: Gemeinde Planegg

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