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Planegg | | von Gemeinde Planegg

Amtliche Nachrichten der Gemeinde Planegg

Kalenderwoche 47

5. Öffentliche Sitzung des Gemeinderates Planegg am Donnerstag, 26. 11. 2020 um 19.15 Uhr, Kupferhaus. Vor Beginn der Sitzung findet um 19:00 Uhr eine viertelstündige Bürgerfragestunde statt. Für den Fall, dass keine Interessenten anwesend sind, entfällt die Sprechstunde. Tagesordnung:

1. Zustimmung zur Tagesordnung

2. Kulturforum Planegg; Vorstellung des Jahresberichtes der Saison 2019; Vorlage: 00-6304/20

3. Abfallbeseitigungsgebühren für die Benutzung der Abfallentsorgungseinrichtung der Gemeinde Planegg;

a) Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren 2021 bis 2024

b) Neuerlass der Abfallgebührensatzung Vorlage: 00-6276/20

4. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 29. 10. 2020

5. Bekanntgaben und Anfragen.

Im Anschluss an die öffentliche Sitzung findet eine nichtöffentliche Sitzung zu folgenden Themen statt. Konzeptvorstellung und Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 29. 10. 2020.

Bebauungsplan Nr. 83 Südliche Münchner Straße, Teilbereiche der Fürstenrieder Straße und der Straße Im Grund; 2. verkürzte und beschränkte öffentliche Auslegung gem. § 4 a Abs. 3 Sätze 1-3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB. Es wird darauf verwiesen, dass die ortsübliche Bekanntmachung zu o.g. Angelegenheit gemäß § 36 der Geschäftsordnung der Gemeinde Planegg durch Anschlag an den Gemeindetafeln erfolgt ist (bis einschließlich: 15. 12. 2020). Diese befinden sich an folgenden Standorten: am Rathaus; Bahnhofstr. 7; Ruffiniallee (Kreuzwinkel); Röntgenstr. (Martinsried); Kirchplatz (Martinsried). Die komplette Bekanntmachung finden Sie außerdem unter www.planegg.de. Die Planung kann in der Zeit vom 30. 11. 2020 bis 15. 12. 2020 während der Öffnungszeiten (oder darüber hinaus nach vorheriger Terminvereinbarung) im Rathaus Planegg, Pasinger Straße 8, 82152 Planegg, Schaukasten vor Zimmer 111/ 1. Stock eingesehen werden. Bitte beachten Sie bezüglich der Öffnungszeiten unten aufgeführten Hinweis. Wichtiger Hinweis zum Auslegungsverfahren nach dem BauGB in Zeiten von Be¬schrän¬kungen durch das COVID-19-Virus: Es kann weiterhin zu Einschränkungen der öffentlichen Sprechzeiten bzw. wegen organisatorischer Maßnahmen zur vorübergehenden Schließung der Gemeindeverwaltung kommen. Es wird trotzdem ein Telefon- und E-Mail-Dienst aufrechterhalten. Kommt es weiter zu Einschränkungen, bestehen folgende Möglichkeiten: - Einsichtnahme über das Internet: Die vollständigen Unterlagen sind im Internet unterhttps://www.planegg.de/aktuell-ausgelegte-plaene einsehbar. Auch diesbezüglich können telefonisch oder per E-Mail Fragen geklärt werden, um persönliche Kontakte zu vermeiden. – Persönliche Einsichtnahme im Rathaus ·Wird eine Einsichtnahme im Rathaus gewünscht, kann nach telefonischer Absprache ein individueller Termin vereinbart werden. ·Der Bebauungsplan-Entwurf i.d.F. v. 16. 12. 2019 wird außerdem in der Nähe der Haupteingangstüre im Foyer angebracht, so dass dieser auch von außen ohne Betretung des Rathauses eingesehen werden kann. Die Begründung und die schalltechnische Untersuchung können aus Platzgründen nicht im Foyer angebracht werden. Alternativ kann an der Eingangspforte des Rathauses zu den sonst üblichen Öffnungszeiten Einlass begehrt werden. Jedoch könnte das Eintreten verwehrt werden, wenn schon zu viele Bürger im Haus sind. So müssten Sie evtl. Wartezeiten einrechnen oder einen Termin vereinbaren (s. oben). Der Bebauungsplan und die Begründung sind im Rathaus an einer Stellwand oder dem Schaukasten im 1. Stock vor Zimmer 111/112 zu finden. Auf die Einhaltung der jeweils güligen Hygiene-Regelungen wird verwiesen. ·Die Beratung durch Rathausmitarbeiter ist ggf. nur eingeschränkt möglich; daher wird die Terminvereinbarung vorab gemeindlicherseits empfohlen. Fragen zur Planung können telefonisch oder per E-Mail geklärt werden. Anregungen können schriftlich per Post, per E-Mail oder telefonisch zur Niederschrift abgegeben werden. Die Auslegungsfrist wurde aufgrund der Beschränkungen durch das Covid-19-Virus und da die Auslegung größtenteils in den Sommerferien stattfindet, verlängert. Sie erreichen die Gemeindeverwaltung auf folgendem Weg: Telefonische Zentrale der Rathausverwaltung: 089 / 8 99 26 -0; Bauamt telefonisch: Tel. 089 / 8 99 26-209 oder vertretungsweise 8 99 26-217/89926-208; Vorzimmer Bauamt telefonisch: 089 / 8 99 26-210 E-Mail an das Bauamt: bauamt-verwaltung@planegg.de. Während der Auslegungsfrist können Anregungen (schriftlich oder zur Niederschrift) vorgebracht werden.

Verlängerung der Geltungsdauer einer Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 83 "Südliche Münchner Straße, Teilbereiche der Fürstenrieder Straße und der Straße Im Grund“; gem. §§ 14 ff. BauGB. Der Ausschuss für Umwelt, Bauleitplanung und Verkehr hat am 22. 11. 2018 den Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 83 beschlossen. Die Geltungsdauer wurde um 1 Jahr mit Beschluss des zuständigen Ausschusses für Umwelt, Bauleitplanung und Verkehr am 22. 10. 2020 verlängert. Es wird darauf verwiesen, dass die Satzung gemäß § 36 der Geschäftsordnung der Gemeinde Planegg ortsüblich bekanntgemacht wurde durch Anschlag an den Gemeindetafeln (Aushang ab 23. 11. 2020 bis einschließlich: 11. 12. 2020). Diese befinden sich an folgenden Standorten: am Rathaus; Bahnhofstr. 7; Ruffiniallee (Kreuzwinkel); Röntgenstr. (Martinsried); Kirchplatz (Martinsried). Die komplette Bekanntmachung finden Sie (ab 23. 11. 2020) außerdem unter www.planegg.de. Bei Rückfragen erhalten Sie Informationen während der Öffnungszeiten (oder darüber hinaus nach vorheriger Terminvereinbarung) im Rathaus Planegg, Pasinger Straße 8, 82152 Planegg, Bauamt Zimmer 112 (vertretungsweise Zim¬mer 113/114 b im 1. Stock).

Quelle: Gemeinde Planegg

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5. Öffentliche Sitzung des Gemeinderates Planegg am Donnerstag, 26. 11. 2020 um 19.15 Uhr, Kupferhaus. Vor Beginn der Sitzung findet um 19:00 Uhr eine viertelstündige Bürgerfragestunde statt. Für den Fall, dass keine Interessenten anwesend sind, entfällt die Sprechstunde. Tagesordnung:

1. Zustimmung zur Tagesordnung

2. Kulturforum Planegg; Vorstellung des Jahresberichtes der Saison 2019; Vorlage: 00-6304/20

3. Abfallbeseitigungsgebühren für die Benutzung der Abfallentsorgungseinrichtung der Gemeinde Planegg;

a) Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren 2021 bis 2024

b) Neuerlass der Abfallgebührensatzung Vorlage: 00-6276/20

4. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 29. 10. 2020

5. Bekanntgaben und Anfragen.

Im Anschluss an die öffentliche Sitzung findet eine nichtöffentliche Sitzung zu folgenden Themen statt. Konzeptvorstellung und Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 29. 10. 2020.

Bebauungsplan Nr. 83 Südliche Münchner Straße, Teilbereiche der Fürstenrieder Straße und der Straße Im Grund; 2. verkürzte und beschränkte öffentliche Auslegung gem. § 4 a Abs. 3 Sätze 1-3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB. Es wird darauf verwiesen, dass die ortsübliche Bekanntmachung zu o.g. Angelegenheit gemäß § 36 der Geschäftsordnung der Gemeinde Planegg durch Anschlag an den Gemeindetafeln erfolgt ist (bis einschließlich: 15. 12. 2020). Diese befinden sich an folgenden Standorten: am Rathaus; Bahnhofstr. 7; Ruffiniallee (Kreuzwinkel); Röntgenstr. (Martinsried); Kirchplatz (Martinsried). Die komplette Bekanntmachung finden Sie außerdem unter www.planegg.de. Die Planung kann in der Zeit vom 30. 11. 2020 bis 15. 12. 2020 während der Öffnungszeiten (oder darüber hinaus nach vorheriger Terminvereinbarung) im Rathaus Planegg, Pasinger Straße 8, 82152 Planegg, Schaukasten vor Zimmer 111/ 1. Stock eingesehen werden. Bitte beachten Sie bezüglich der Öffnungszeiten unten aufgeführten Hinweis. Wichtiger Hinweis zum Auslegungsverfahren nach dem BauGB in Zeiten von Be¬schrän¬kungen durch das COVID-19-Virus: Es kann weiterhin zu Einschränkungen der öffentlichen Sprechzeiten bzw. wegen organisatorischer Maßnahmen zur vorübergehenden Schließung der Gemeindeverwaltung kommen. Es wird trotzdem ein Telefon- und E-Mail-Dienst aufrechterhalten. Kommt es weiter zu Einschränkungen, bestehen folgende Möglichkeiten: - Einsichtnahme über das Internet: Die vollständigen Unterlagen sind im Internet unterhttps://www.planegg.de/aktuell-ausgelegte-plaene einsehbar. Auch diesbezüglich können telefonisch oder per E-Mail Fragen geklärt werden, um persönliche Kontakte zu vermeiden. – Persönliche Einsichtnahme im Rathaus ·Wird eine Einsichtnahme im Rathaus gewünscht, kann nach telefonischer Absprache ein individueller Termin vereinbart werden. ·Der Bebauungsplan-Entwurf i.d.F. v. 16. 12. 2019 wird außerdem in der Nähe der Haupteingangstüre im Foyer angebracht, so dass dieser auch von außen ohne Betretung des Rathauses eingesehen werden kann. Die Begründung und die schalltechnische Untersuchung können aus Platzgründen nicht im Foyer angebracht werden. Alternativ kann an der Eingangspforte des Rathauses zu den sonst üblichen Öffnungszeiten Einlass begehrt werden. Jedoch könnte das Eintreten verwehrt werden, wenn schon zu viele Bürger im Haus sind. So müssten Sie evtl. Wartezeiten einrechnen oder einen Termin vereinbaren (s. oben). Der Bebauungsplan und die Begründung sind im Rathaus an einer Stellwand oder dem Schaukasten im 1. Stock vor Zimmer 111/112 zu finden. Auf die Einhaltung der jeweils güligen Hygiene-Regelungen wird verwiesen. ·Die Beratung durch Rathausmitarbeiter ist ggf. nur eingeschränkt möglich; daher wird die Terminvereinbarung vorab gemeindlicherseits empfohlen. Fragen zur Planung können telefonisch oder per E-Mail geklärt werden. Anregungen können schriftlich per Post, per E-Mail oder telefonisch zur Niederschrift abgegeben werden. Die Auslegungsfrist wurde aufgrund der Beschränkungen durch das Covid-19-Virus und da die Auslegung größtenteils in den Sommerferien stattfindet, verlängert. Sie erreichen die Gemeindeverwaltung auf folgendem Weg: Telefonische Zentrale der Rathausverwaltung: 089 / 8 99 26 -0; Bauamt telefonisch: Tel. 089 / 8 99 26-209 oder vertretungsweise 8 99 26-217/89926-208; Vorzimmer Bauamt telefonisch: 089 / 8 99 26-210 E-Mail an das Bauamt: bauamt-verwaltung@planegg.de. Während der Auslegungsfrist können Anregungen (schriftlich oder zur Niederschrift) vorgebracht werden.

Verlängerung der Geltungsdauer einer Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 83 "Südliche Münchner Straße, Teilbereiche der Fürstenrieder Straße und der Straße Im Grund“; gem. §§ 14 ff. BauGB. Der Ausschuss für Umwelt, Bauleitplanung und Verkehr hat am 22. 11. 2018 den Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 83 beschlossen. Die Geltungsdauer wurde um 1 Jahr mit Beschluss des zuständigen Ausschusses für Umwelt, Bauleitplanung und Verkehr am 22. 10. 2020 verlängert. Es wird darauf verwiesen, dass die Satzung gemäß § 36 der Geschäftsordnung der Gemeinde Planegg ortsüblich bekanntgemacht wurde durch Anschlag an den Gemeindetafeln (Aushang ab 23. 11. 2020 bis einschließlich: 11. 12. 2020). Diese befinden sich an folgenden Standorten: am Rathaus; Bahnhofstr. 7; Ruffiniallee (Kreuzwinkel); Röntgenstr. (Martinsried); Kirchplatz (Martinsried). Die komplette Bekanntmachung finden Sie (ab 23. 11. 2020) außerdem unter www.planegg.de. Bei Rückfragen erhalten Sie Informationen während der Öffnungszeiten (oder darüber hinaus nach vorheriger Terminvereinbarung) im Rathaus Planegg, Pasinger Straße 8, 82152 Planegg, Bauamt Zimmer 112 (vertretungsweise Zim¬mer 113/114 b im 1. Stock).

Quelle: Gemeinde Planegg

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