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Planegg | | von Gemeinde Planegg

Amtliche Nachrichten der Gemeinde Planegg

Kalenderwoche 41

Der Gutachterausschuss für den Bereich des Landkreises München hat in der Sitzung vom 18.05.2021, 19.05.2021 und 09.06.2021 die Richtwerte für den Stichtag zum 31.12.2020 ermittelt. Die Bodenrichtwerte nur für das Gemeindegebiet Planegg liegen in der Zeit vom 16.09. 2021 bis 21.10.2021 im Rathaus Planegg öffentlich und kostenfrei aus. Während der Öffnungszeiten ist Einsichtnahme im 1. Stock im Schaukasten möglich. Darüber hinaus können die Bodenrichtwerte an folgenden Amtstafeln eingesehen werden: am Rathaus, Bahnhofstraße 7, Ruffiniallee – Kreuzwinkel, Röntgenstraße – Martinsried, Fraunhoferstraße – Martinsried, Kirchplatz – Martinsried. Unabhängig von der öffentlichen Auslegung können jederzeit in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses des Landkreises München, Frankenthaler Straße 5-9, 81539 München (Tel. 089 / 6221-2564, -2565 oder -2708) gebührenpflichtige Auskünfte über Bodenrichtwerte verlangt werden. Auskünfte sind ab dem 22.10.2021 nur noch über das Landratsamt München erhältlich; jede Bodenrichtwertauskunft ist gebührenpflichtig.

Quelle: Gemeinde Planegg

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Kalenderwoche 41

Der Gutachterausschuss für den Bereich des Landkreises München hat in der Sitzung vom 18.05.2021, 19.05.2021 und 09.06.2021 die Richtwerte für den Stichtag zum 31.12.2020 ermittelt. Die Bodenrichtwerte nur für das Gemeindegebiet Planegg liegen in der Zeit vom 16.09. 2021 bis 21.10.2021 im Rathaus Planegg öffentlich und kostenfrei aus. Während der Öffnungszeiten ist Einsichtnahme im 1. Stock im Schaukasten möglich. Darüber hinaus können die Bodenrichtwerte an folgenden Amtstafeln eingesehen werden: am Rathaus, Bahnhofstraße 7, Ruffiniallee – Kreuzwinkel, Röntgenstraße – Martinsried, Fraunhoferstraße – Martinsried, Kirchplatz – Martinsried. Unabhängig von der öffentlichen Auslegung können jederzeit in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses des Landkreises München, Frankenthaler Straße 5-9, 81539 München (Tel. 089 / 6221-2564, -2565 oder -2708) gebührenpflichtige Auskünfte über Bodenrichtwerte verlangt werden. Auskünfte sind ab dem 22.10.2021 nur noch über das Landratsamt München erhältlich; jede Bodenrichtwertauskunft ist gebührenpflichtig.

Quelle: Gemeinde Planegg

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