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Planegg | | von Gemeinde Planegg

Amtliche Nachrichten der Gemeinde Planegg

Kalenderwoche 28

Bebauungsplan Nr. 83 „Südliche Münchner Straße, Teilbereiche der Fürstenrieder Straße und der Straße Im Grund”

1. Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB. Es wird darauf verwiesen, dass die ortsübliche Bekanntmachung zu o.g. Angelegenheit gemäß § 36 der Geschäftsordnung der Gemeinde Planegg durch Anschlag an den Gemeindetafeln erfolgt ist (Aushang bis einschließl.: 14. 8. 2020). Diese befinden sich an folgenden Standorten: am Rathaus; Bahnhofstr. 7; Ruffiniallee (Kreuzwinkel); Pavillon zwischen Röntgenstr. und Frauenhofer Str. (Martinsried); Kirchplatz (Martinsried). Die komplette Bekanntmachung finden Sie außerdem unter www.planegg.de.

Die Planung kann in der Zeit vom 7. 7. 2020 bis 14. 8. 2020 während der Öffnungszeiten (oder darüber hinaus nach vorheriger Terminvereinbarung) im Rathaus Planegg, Pasinger Str. 8, 82152 Planegg, Schaukasten vor Zimmer 108/1. Stock eingesehen werden. Bitte beachten Sie bezüglich der Öffnungszeiten unten aufgeführten Hinweis (*). Während der Auslegungsfrist können Anregungen (schriftlich oder zur Niederschrift) vorgebracht werden.

*Wichtiger Hinweis zum Auslegungsverfahren nach dem BauGB in Zeiten von Beschränkungen durch das COVID-19-Virus: Es kann weiterhin zu Einschränkungen der öffentlichen Sprechzeiten bzw. wegen organisatorischer Maßnahmen zur vorübergehenden Schließung der Gemeindeverwaltung kommen. Es wird trotzdem ein Telefon- und E-Mail-Dienst aufrechterhalten. Kommt es weiter zu Einschränkungen, bestehen folgende Möglichkeiten:
- Einsichtnahme über das Internet: Die vollständigen Unterlagen sind im Internet unter https://www.planegg.de/aktuell-ausgelegte-plaene einsehbar. Auch diesbezüglich können telefonisch oder per E-Mail Fragen geklärt werden, um persönliche Kontakte zu vermeiden.
- Persönliche Einsichtnahme im Rathaus
- Wird eine Einsichtnahme im Rathaus gewünscht, kann nach telefonischer Absprache ein individueller Termin vereinbart werden.
- Der Bebauungsplan-Entwurf i.d.F. v. 25.05.2020 wird außerdem in der Nähe der Haupteingangstüre im Foyer angebracht, so dass dieser auch von außen ohne Betretung des Rathauses eingesehen werden kann. Die Begründung kann aus Platzgründen nicht im Foyer angebracht werden.
- Alternativ kann an der Eingangspforte des Rathauses zu den sonst üblichen Öffnungszeiten Einlass begehrt werden. Jedoch könnte das Eintreten verwehrt werden, wenn schon zu viele Bürger im Haus sind. So müssten Sie evtl. Wartezeiten einrechnen oder einen Termin vereinbaren (s. oben). Der Bebauungsplan und die Begründung sind im Rathaus an dem Schaukasten im 1. Stock vor Zimmer 111 zu finden.
- Auf die Einhaltung der jeweils gültigen Hygiene-Regelungen wird verwiesen.
- Die Beratung durch Rathausmitarbeiter ist ggf. nur eingeschränkt möglich; daher wird die Terminvereinbarung vorab gemeindlicherseits empfohlen.

Fragen zur Planung können telefonisch oder per E-Mail geklärt werden. Anregungen können schriftlich per Post, per E-Mail oder telefonisch zur Niederschrift abgegeben werden. Die Auslegungsfrist wurde aufgrund der Beschränkungen durch das Covid-19-Virus und da die Auslegung teilweise in den Sommerferien stattfindet, etwas verlängert.

Sie erreichen die Gemeindeverwaltung auf folgendem Weg: Telefonische Zentrale der Rathausverwaltung: (089) 8 99 26 -0; Bauamt - telefonisch: Telefon (089) 899 26-209 oder vertretungsweise 899 26-217 / 899 26-208; Vorzimmer Bauamt telefonisch: (089) 899 26-210; E-Mail an das Bauamt: bauamt-verwaltung@planegg.de

Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes

Das Landratsamt München Land hat die vom Gemeinderat Planegg am 30. 1. 2020 in öffentlicher Sitzung beschlossene Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes mit Erlass vom 14. 5. 2020 Az. 4.1-0008/18/FNP Planegg aufgrund von § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt. Der Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes umfasst das gesamte Gemeindegebiet. Der Flächennutzungsplan wird mit dieser Bekanntmachung wirksam (§ 6 Abs. 5 Satz 2 BauGB).

Der Flächennutzungsplan kann einschließlich Begründung, Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Rathaus Planegg, Pasinger Straße 8, 82152 Planegg, Zimmer Nr. 113 während der allgemeinen Dienststunden (Mo., Di., Do. 8.00 – 12.00, Fr. 07.00 – 12.00 und zusätzlich Dienstag 15.00 – 19.00 Uhr) eingesehen werden. Jedermann kann den Flächennutzungsplan (einschließlich Umweltbericht, Begründung und zusammenfassender Erklärung) einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen (vgl. § 6 Abs. 5 BauGB). Gemäß § 215 Abs.1 des BauGB werden unbeachtlich:
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes
- nach § 214 Abs.3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden ist. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2 a BauGB beachtlich sind.

Es wird darauf verwiesen, dass die ortsübliche Bekanntmachung zu o.g. Angelegenheit gemäß § 37 der Geschäftsordnung der Gemeinde Planegg durch Anschlag an den Gemeindetafeln erfolgt ist (Aushang bis einschließlich: 20. 7. 2020). Diese befinden sich an folgenden Standorten: am Rathaus; Bahnhofstr. 7; Ruffiniallee (Kreuzwinkel); Röntgenstr./ Ecke Einsteinstraße (Pavillion); Kirchplatz (Martinsried). Die komplette Bekanntmachung finden Sie außerdem unter www.planegg.de.

3. Öffentliche Sitzung des Bauausschusses am Donnerstag, 16. 7. 2020, 19.15 Uhr, Sitzungssaal, Rathaus Planegg

Vor Beginn der Sitzung findet um 19.00 Uhr eine viertelstündige Bürgerfragestunde statt. Für den Fall, dass keine Interessenten anwesend sind, entfällt d. Sprechstunde.

Tagesordnung:
1. Zustimmung zur Tagesordnung
2. Kiesabbau auf Grundstücken Fl. Nrn. 182/2 T, 190 T, 191, 192, 193 T, 194, 201 T, 204 T, 205 T, 206 T und 207 T; Nochmalige Beschlussfassung über den Antrag auf Änderung der genehmigten Abbauhöhe; Vorlage: 00-6228/20
3. Grundschule Planegg; Vorstellung Bau- und Kostenstand sowie Beauftragung von zusätzlichen Bauleistungen; Vorlage: 00-6222/20
4. Gumstraße 2, Fl.Nr. 523/3 in Planegg; Neubau eines Doppelhauses mit Doppelgarage; Vorlage: 00-6225/20
5. Zweigstraße 2a, Fl.Nr. 387/20 in Planegg; Bauvoranfrage zum Neubau eines Doppelhauses mit Carport; Vorlage: 00-6224/20
6. Erweiterung der Lagerhallen; Freigabe von Nachträgen; Vorlage: 00-6227/20
7. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 29. 6. 2020
8. Bekanntgaben und Anfragen

Im Anschluss an die öffentliche Sitzung findet eine nichtöffentliche Sitzung zu folgenden Themen statt:
Vergabe von Bauleistungen.

Quelle: Gemeinde Planegg

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Amtliche Nachrichten der Gemeinde Planegg

Kalenderwoche 28

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Bebauungsplan Nr. 83 „Südliche Münchner Straße, Teilbereiche der Fürstenrieder Straße und der Straße Im Grund”

1. Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB. Es wird darauf verwiesen, dass die ortsübliche Bekanntmachung zu o.g. Angelegenheit gemäß § 36 der Geschäftsordnung der Gemeinde Planegg durch Anschlag an den Gemeindetafeln erfolgt ist (Aushang bis einschließl.: 14. 8. 2020). Diese befinden sich an folgenden Standorten: am Rathaus; Bahnhofstr. 7; Ruffiniallee (Kreuzwinkel); Pavillon zwischen Röntgenstr. und Frauenhofer Str. (Martinsried); Kirchplatz (Martinsried). Die komplette Bekanntmachung finden Sie außerdem unter www.planegg.de.

Die Planung kann in der Zeit vom 7. 7. 2020 bis 14. 8. 2020 während der Öffnungszeiten (oder darüber hinaus nach vorheriger Terminvereinbarung) im Rathaus Planegg, Pasinger Str. 8, 82152 Planegg, Schaukasten vor Zimmer 108/1. Stock eingesehen werden. Bitte beachten Sie bezüglich der Öffnungszeiten unten aufgeführten Hinweis (*). Während der Auslegungsfrist können Anregungen (schriftlich oder zur Niederschrift) vorgebracht werden.

*Wichtiger Hinweis zum Auslegungsverfahren nach dem BauGB in Zeiten von Beschränkungen durch das COVID-19-Virus: Es kann weiterhin zu Einschränkungen der öffentlichen Sprechzeiten bzw. wegen organisatorischer Maßnahmen zur vorübergehenden Schließung der Gemeindeverwaltung kommen. Es wird trotzdem ein Telefon- und E-Mail-Dienst aufrechterhalten. Kommt es weiter zu Einschränkungen, bestehen folgende Möglichkeiten:
- Einsichtnahme über das Internet: Die vollständigen Unterlagen sind im Internet unter https://www.planegg.de/aktuell-ausgelegte-plaene einsehbar. Auch diesbezüglich können telefonisch oder per E-Mail Fragen geklärt werden, um persönliche Kontakte zu vermeiden.
- Persönliche Einsichtnahme im Rathaus
- Wird eine Einsichtnahme im Rathaus gewünscht, kann nach telefonischer Absprache ein individueller Termin vereinbart werden.
- Der Bebauungsplan-Entwurf i.d.F. v. 25.05.2020 wird außerdem in der Nähe der Haupteingangstüre im Foyer angebracht, so dass dieser auch von außen ohne Betretung des Rathauses eingesehen werden kann. Die Begründung kann aus Platzgründen nicht im Foyer angebracht werden.
- Alternativ kann an der Eingangspforte des Rathauses zu den sonst üblichen Öffnungszeiten Einlass begehrt werden. Jedoch könnte das Eintreten verwehrt werden, wenn schon zu viele Bürger im Haus sind. So müssten Sie evtl. Wartezeiten einrechnen oder einen Termin vereinbaren (s. oben). Der Bebauungsplan und die Begründung sind im Rathaus an dem Schaukasten im 1. Stock vor Zimmer 111 zu finden.
- Auf die Einhaltung der jeweils gültigen Hygiene-Regelungen wird verwiesen.
- Die Beratung durch Rathausmitarbeiter ist ggf. nur eingeschränkt möglich; daher wird die Terminvereinbarung vorab gemeindlicherseits empfohlen.

Fragen zur Planung können telefonisch oder per E-Mail geklärt werden. Anregungen können schriftlich per Post, per E-Mail oder telefonisch zur Niederschrift abgegeben werden. Die Auslegungsfrist wurde aufgrund der Beschränkungen durch das Covid-19-Virus und da die Auslegung teilweise in den Sommerferien stattfindet, etwas verlängert.

Sie erreichen die Gemeindeverwaltung auf folgendem Weg: Telefonische Zentrale der Rathausverwaltung: (089) 8 99 26 -0; Bauamt - telefonisch: Telefon (089) 899 26-209 oder vertretungsweise 899 26-217 / 899 26-208; Vorzimmer Bauamt telefonisch: (089) 899 26-210; E-Mail an das Bauamt: bauamt-verwaltung@planegg.de

Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes

Das Landratsamt München Land hat die vom Gemeinderat Planegg am 30. 1. 2020 in öffentlicher Sitzung beschlossene Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes mit Erlass vom 14. 5. 2020 Az. 4.1-0008/18/FNP Planegg aufgrund von § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt. Der Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes umfasst das gesamte Gemeindegebiet. Der Flächennutzungsplan wird mit dieser Bekanntmachung wirksam (§ 6 Abs. 5 Satz 2 BauGB).

Der Flächennutzungsplan kann einschließlich Begründung, Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Rathaus Planegg, Pasinger Straße 8, 82152 Planegg, Zimmer Nr. 113 während der allgemeinen Dienststunden (Mo., Di., Do. 8.00 – 12.00, Fr. 07.00 – 12.00 und zusätzlich Dienstag 15.00 – 19.00 Uhr) eingesehen werden. Jedermann kann den Flächennutzungsplan (einschließlich Umweltbericht, Begründung und zusammenfassender Erklärung) einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen (vgl. § 6 Abs. 5 BauGB). Gemäß § 215 Abs.1 des BauGB werden unbeachtlich:
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes
- nach § 214 Abs.3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden ist. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2 a BauGB beachtlich sind.

Es wird darauf verwiesen, dass die ortsübliche Bekanntmachung zu o.g. Angelegenheit gemäß § 37 der Geschäftsordnung der Gemeinde Planegg durch Anschlag an den Gemeindetafeln erfolgt ist (Aushang bis einschließlich: 20. 7. 2020). Diese befinden sich an folgenden Standorten: am Rathaus; Bahnhofstr. 7; Ruffiniallee (Kreuzwinkel); Röntgenstr./ Ecke Einsteinstraße (Pavillion); Kirchplatz (Martinsried). Die komplette Bekanntmachung finden Sie außerdem unter www.planegg.de.

3. Öffentliche Sitzung des Bauausschusses am Donnerstag, 16. 7. 2020, 19.15 Uhr, Sitzungssaal, Rathaus Planegg

Vor Beginn der Sitzung findet um 19.00 Uhr eine viertelstündige Bürgerfragestunde statt. Für den Fall, dass keine Interessenten anwesend sind, entfällt d. Sprechstunde.

Tagesordnung:
1. Zustimmung zur Tagesordnung
2. Kiesabbau auf Grundstücken Fl. Nrn. 182/2 T, 190 T, 191, 192, 193 T, 194, 201 T, 204 T, 205 T, 206 T und 207 T; Nochmalige Beschlussfassung über den Antrag auf Änderung der genehmigten Abbauhöhe; Vorlage: 00-6228/20
3. Grundschule Planegg; Vorstellung Bau- und Kostenstand sowie Beauftragung von zusätzlichen Bauleistungen; Vorlage: 00-6222/20
4. Gumstraße 2, Fl.Nr. 523/3 in Planegg; Neubau eines Doppelhauses mit Doppelgarage; Vorlage: 00-6225/20
5. Zweigstraße 2a, Fl.Nr. 387/20 in Planegg; Bauvoranfrage zum Neubau eines Doppelhauses mit Carport; Vorlage: 00-6224/20
6. Erweiterung der Lagerhallen; Freigabe von Nachträgen; Vorlage: 00-6227/20
7. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 29. 6. 2020
8. Bekanntgaben und Anfragen

Im Anschluss an die öffentliche Sitzung findet eine nichtöffentliche Sitzung zu folgenden Themen statt:
Vergabe von Bauleistungen.

Quelle: Gemeinde Planegg

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