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Würmtal / München | | von Landkreis Starnberg
Hauptkriterien für die Auswahl als Stipendiat*in sind die künstlerische Eignung und die Nachhaltigkeit und Qualität des Projektvorhabens.
Hauptkriterien für die Auswahl als Stipendiat*in sind die künstlerische Eignung und die Nachhaltigkeit und Qualität des Projektvorhabens. (Foto: Gajus / Stock.adobe.com)

Arbeitsstipendien für Kunst- und Kulturschaffende

Um Kunst- und Kulturschaffende in München in der Corona-Situation zusätzlich zu unterstützen, hat der Münchner Stadtrat für 2021 Sonderförderungen für die Münchner Freie Szene im Kunst- und Kulturbereich beschlossen. Um diese Förderung können sich auch Kunst- und Kulturschaffende aus dem Würmtal bewerben!

Professionelle Künstler*innen sowie Künstler*innen-Gruppen aller Sparten, die seit mindestens fünf Jahren künstlerisch tätig sind, können sich bis Donnerstag, 15. April, beim Kulturreferat der Stadt München um ein Arbeitsstipendium in Höhe von 4.000 Euro bewerben. Das Arbeitsstipendium soll es den Begünstigten ermöglichen, in 2021 ein konkret benanntes, auch unter Corona-Bedingungen realisierbares Arbeitsvorhaben umzusetzen.

Insgesamt werden 50 Arbeitsstipendien in einer Gesamthöhe von 200.000 Euro ausgereicht. Hauptkriterien für die Auswahl sind die künstlerische Eignung und die Nachhaltigkeit und Qualität des Projektvorhabens.

Als weitere Voraussetzung findet sich in Ausschreibungsunterlagen die Formulierung: „Der Wohnort muss in München (MVV-Einzugsbereich) liegen.“ Da zum MVV-Einzugsgebiet der gesamte S-Bahn-Bereich gehört, können auch Würmtaler Kunst- und Kulturschaffende um die Stipendien bewerben.

Weitere Sondermittel in Gesamthöhe von 50.000 Euro werden zur Stärkung von Strukturen und der Handlungsfähigkeit von Vereinen, Initiativen, Institutionen und anderen Gruppierungen im nicht-kommerziellen Kulturbereich ausgegeben:

Ausführliche Informationen gibt es unter www.muenchen.de/kulturausschreibungen

Es lohnt sich, auch die weiteren dort aufgeführten Ausschreibungen zu beachten. Einige gelten ebenfalls für den „S-Bahn-Bereich“.


Quelle: Landratsamt Starnberg

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Hauptkriterien für die Auswahl als Stipendiat*in sind die künstlerische Eignung und die Nachhaltigkeit und Qualität des Projektvorhabens.
Hauptkriterien für die Auswahl als Stipendiat*in sind die künstlerische Eignung und die Nachhaltigkeit und Qualität des Projektvorhabens. (Foto: Gajus / Stock.adobe.com)

Arbeitsstipendien für Kunst- und Kulturschaffende

Um Kunst- und Kulturschaffende in München in der Corona-Situation zusätzlich zu unterstützen, hat der Münchner Stadtrat für 2021 Sonderförderungen für die Münchner Freie Szene im Kunst- und Kulturbereich beschlossen. Um diese Förderung können sich auch Kunst- und Kulturschaffende aus dem Würmtal bewerben!

Mitschke

Professionelle Künstler*innen sowie Künstler*innen-Gruppen aller Sparten, die seit mindestens fünf Jahren künstlerisch tätig sind, können sich bis Donnerstag, 15. April, beim Kulturreferat der Stadt München um ein Arbeitsstipendium in Höhe von 4.000 Euro bewerben. Das Arbeitsstipendium soll es den Begünstigten ermöglichen, in 2021 ein konkret benanntes, auch unter Corona-Bedingungen realisierbares Arbeitsvorhaben umzusetzen.

Insgesamt werden 50 Arbeitsstipendien in einer Gesamthöhe von 200.000 Euro ausgereicht. Hauptkriterien für die Auswahl sind die künstlerische Eignung und die Nachhaltigkeit und Qualität des Projektvorhabens.

Als weitere Voraussetzung findet sich in Ausschreibungsunterlagen die Formulierung: „Der Wohnort muss in München (MVV-Einzugsbereich) liegen.“ Da zum MVV-Einzugsgebiet der gesamte S-Bahn-Bereich gehört, können auch Würmtaler Kunst- und Kulturschaffende um die Stipendien bewerben.

Weitere Sondermittel in Gesamthöhe von 50.000 Euro werden zur Stärkung von Strukturen und der Handlungsfähigkeit von Vereinen, Initiativen, Institutionen und anderen Gruppierungen im nicht-kommerziellen Kulturbereich ausgegeben:

Ausführliche Informationen gibt es unter www.muenchen.de/kulturausschreibungen

Es lohnt sich, auch die weiteren dort aufgeführten Ausschreibungen zu beachten. Einige gelten ebenfalls für den „S-Bahn-Bereich“.


Quelle: Landratsamt Starnberg

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