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Soziales | | von Unser Würmtal
Der ehrenamtliche Fahrdienst kann in seiner jetzigen Form nicht weiter geführt werden (Foto: AdobeStock / Renata Hamuda)
Der ehrenamtliche Fahrdienst kann in seiner jetzigen Form nicht weiter geführt werden (Foto: AdobeStock / Renata Hamuda)

Aus für ehrenamtlichen Fahrdienst in Krailling und Planegg

Ehrenamtlicher Fahrdienst des Pfarrverbandes St. Elisabeth in Planegg und der Schober Stiftung muss eingestellt werden

Auch in diesem Jahr lud die Charlotte und Hermann Schober Stiftung die ehrenamtlichen Fahrerinnen und Fahrer des Pfarrverbandes St. Elisabeth, zu einem Dankeschön-Essen ein. Nach Begrüßung durch Herrn Pfarrer v. Bonhorst mussten Eleonore Zwißler und Ute Richter, als Vertretung des Stiftungsrats, den Fahrerinnen und Fahrern mitteilen, dass der Fahrdienst in seiner jetzigen Form aufgrund einer Änderung des Personenbeförderungsgesetzes nicht fortgeführt werden kann. Dieses Gesetzes ist ein Bundesgesetz und damit zunächst für alle Bundesländer in gleicher Weise bindend.

Änderung 2021

Der 2021 geänderte Rahmen des Personenbeförderungsgesetzes besagt: Fahrten, bei denen die Aufwandsentschädigung für den Fahrer höher als 30 Cent pro Kilometer beträgt, gelten als genehmigungspflichtig. Genehmigungspflichtig bedeutet, dass ein Mitarbeiter eine IHK-Prüfung ablegen und die Betriebsleitung übernehmen muss. Für den einzelnen Fahrer ist ein Personenbeförderungsschein vorgeschrieben. Für Fahrer über 60 Jahren sind zusätzliche Gesundheitsprüfungen notwendig. Diese Vorschriften sind mit erheblichen Kosten verbunden. Die Regelungen treffen ehrenamtlich organisierte Fahrdienste besonders hart, da die Fahrer großteils über 60 Jahre sind.

Eleonore Zwißler betonte ausdrücklich, dass 30 Cent /Kilometer in keiner Weise die Ausgaben für das Fahrzeug, wie Benzin und Unterhalt, deckten. Völlig unberücksichtigt blieben dabei der zeitliche Einsatz sowie die Hilfeleistungen der Fahrer, indem sie die Kunden z.B. in die Arztpraxis begleiten oder den Einkaufskorb in die Wohnung brächten.

Fahrdienst kann nicht fortgeführt werden

Eine Fortführung des Fahrdienstes, insbesondere im Hinblick auf den Versicherungsschutz, ist damit derzeit nicht mehr möglich, weshalb das Fahrdienstangebot ab jetzt ausgesetzt wird, bis eine alternative, rechtssichere Lösung gefunden ist.

Im Anschluss an die Erläuterung der rechtlichen Situation wurden alternative Vorschläge mit den Fahrern diskutiert.

Die Enttäuschung der Fahrerinnen und Fahrer ist sehr groß, denn allen Beteiligten ist bewusst, dass ein Wegfallen dieses ehrenamtlichen Fahrdienstes eine große Einschränkung bei den in ihrer Mobilität begrenzten Kraillinger, Planegger und Stockdorfer Kunden bedeutet. Viele von ihnen werden jetzt nicht wissen, wie sie ihre Arztbesuche oder Einkäufe in Zukunft bewerkstelligen können.

Eleonore Zwißler und Ute Richter bedankten sich auch im Namen des Stiftungsrats für das große ehrenamtliche Engagement und versicherten, weiter nach einer Lösung zu suchen

An die Seite der Politik gerichtet, fordern sie für derartige Fahrdienste eine baldige, praktikable, unbürokratische und v.a. rechtssichere Lösung.

Quelle: Charlotte und Hermann Schober Stiftung

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Der ehrenamtliche Fahrdienst kann in seiner jetzigen Form nicht weiter geführt werden (Foto: AdobeStock / Renata Hamuda)
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Aus für ehrenamtlichen Fahrdienst in Krailling und Planegg

Ehrenamtlicher Fahrdienst des Pfarrverbandes St. Elisabeth in Planegg und der Schober Stiftung muss eingestellt werden

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Auch in diesem Jahr lud die Charlotte und Hermann Schober Stiftung die ehrenamtlichen Fahrerinnen und Fahrer des Pfarrverbandes St. Elisabeth, zu einem Dankeschön-Essen ein. Nach Begrüßung durch Herrn Pfarrer v. Bonhorst mussten Eleonore Zwißler und Ute Richter, als Vertretung des Stiftungsrats, den Fahrerinnen und Fahrern mitteilen, dass der Fahrdienst in seiner jetzigen Form aufgrund einer Änderung des Personenbeförderungsgesetzes nicht fortgeführt werden kann. Dieses Gesetzes ist ein Bundesgesetz und damit zunächst für alle Bundesländer in gleicher Weise bindend.

Änderung 2021

Der 2021 geänderte Rahmen des Personenbeförderungsgesetzes besagt: Fahrten, bei denen die Aufwandsentschädigung für den Fahrer höher als 30 Cent pro Kilometer beträgt, gelten als genehmigungspflichtig. Genehmigungspflichtig bedeutet, dass ein Mitarbeiter eine IHK-Prüfung ablegen und die Betriebsleitung übernehmen muss. Für den einzelnen Fahrer ist ein Personenbeförderungsschein vorgeschrieben. Für Fahrer über 60 Jahren sind zusätzliche Gesundheitsprüfungen notwendig. Diese Vorschriften sind mit erheblichen Kosten verbunden. Die Regelungen treffen ehrenamtlich organisierte Fahrdienste besonders hart, da die Fahrer großteils über 60 Jahre sind.

Eleonore Zwißler betonte ausdrücklich, dass 30 Cent /Kilometer in keiner Weise die Ausgaben für das Fahrzeug, wie Benzin und Unterhalt, deckten. Völlig unberücksichtigt blieben dabei der zeitliche Einsatz sowie die Hilfeleistungen der Fahrer, indem sie die Kunden z.B. in die Arztpraxis begleiten oder den Einkaufskorb in die Wohnung brächten.

Fahrdienst kann nicht fortgeführt werden

Eine Fortführung des Fahrdienstes, insbesondere im Hinblick auf den Versicherungsschutz, ist damit derzeit nicht mehr möglich, weshalb das Fahrdienstangebot ab jetzt ausgesetzt wird, bis eine alternative, rechtssichere Lösung gefunden ist.

Im Anschluss an die Erläuterung der rechtlichen Situation wurden alternative Vorschläge mit den Fahrern diskutiert.

Die Enttäuschung der Fahrerinnen und Fahrer ist sehr groß, denn allen Beteiligten ist bewusst, dass ein Wegfallen dieses ehrenamtlichen Fahrdienstes eine große Einschränkung bei den in ihrer Mobilität begrenzten Kraillinger, Planegger und Stockdorfer Kunden bedeutet. Viele von ihnen werden jetzt nicht wissen, wie sie ihre Arztbesuche oder Einkäufe in Zukunft bewerkstelligen können.

Eleonore Zwißler und Ute Richter bedankten sich auch im Namen des Stiftungsrats für das große ehrenamtliche Engagement und versicherten, weiter nach einer Lösung zu suchen

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Quelle: Charlotte und Hermann Schober Stiftung

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