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Krailling | | von Gemeinde Krailling

Auslegung des Bebauungsplans „Betreutes Wohnen“ abgebrochen

Aufgrund eines formalen Fehlers in der Plandarstellung musste die Gemeinde Krailling die 4. Auslegung des Bebauungsplans „Betreutes Wohnen“ am 11.01.2021 abgebrechen.

In der Plandarstellung wurde fälschlicherweise eine zulässige Grundfläche von 2.000 m2 ausgewiesen, die den textlichen Festsetzungen mit einer zulässigen Grundfläche von 1.500 m2 und dem Abwägungsbeschluss des Gemeinderates vom 15.12.2020 widerspricht.

Nach Rücksprache mit dem gemeindlichen Rechtsanwalt kann dieser Fehler nicht abgewogen werden und macht somit eine erneute Auslegung nötig. Die entsprechenden Bekanntmachungen für die 5. Auslegung und den Abbruch der 4. Auslegung wurden am 11.01.2021 mittels Aushang öffentlich bekannt gemacht.

Die 5. öffentliche Auslegung beginnt am 19.01.2021 und endet am 18.02.2021. Bereits eingegangene Stellungnahmen zur 4. Auslegung werden in der Abwägung der 5. Auslegung behandelt.


Quelle: Gemeinde Krailling

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Aufgrund eines formalen Fehlers in der Plandarstellung musste die Gemeinde Krailling die 4. Auslegung des Bebauungsplans „Betreutes Wohnen“ am 11.01.2021 abgebrechen.

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In der Plandarstellung wurde fälschlicherweise eine zulässige Grundfläche von 2.000 m2 ausgewiesen, die den textlichen Festsetzungen mit einer zulässigen Grundfläche von 1.500 m2 und dem Abwägungsbeschluss des Gemeinderates vom 15.12.2020 widerspricht.

Nach Rücksprache mit dem gemeindlichen Rechtsanwalt kann dieser Fehler nicht abgewogen werden und macht somit eine erneute Auslegung nötig. Die entsprechenden Bekanntmachungen für die 5. Auslegung und den Abbruch der 4. Auslegung wurden am 11.01.2021 mittels Aushang öffentlich bekannt gemacht.

Die 5. öffentliche Auslegung beginnt am 19.01.2021 und endet am 18.02.2021. Bereits eingegangene Stellungnahmen zur 4. Auslegung werden in der Abwägung der 5. Auslegung behandelt.


Quelle: Gemeinde Krailling

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