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Umwelt | | von Landkreis Starnberg

Bäche und Flüsse schonen

Wegen der derzeit anhaltenden Trockenperiode ist der Wasserhaushalt fast überall angespannt. Das Wasserwirtschaftsamt Weilheim und das Landratsamt Starnberg appellieren daher an die Bevölkerung, auf eine sparsame Verwendung von Trinkwasser zu achten.

Dabei geht es sowohl um die Verwendung von Trinkwasser zum Garten gießen als auch um die direkte Entnahme von Wasser aus Gewässern. Alle Bachanrainer werden daher gebeten, auf eine Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen zu verzichten. Bereits geringfügige Entnahmen können bei anhaltender Trockenheit und entsprechenden Niedrigwasserständen nachteilige Auswirkungen auf die Gewässerökologie und damit auf die dort lebenden Tiere und Pflanzen haben und im Extremfall zu einem Fischsterben führen.

In diesem Zusammenhang weist das Landratsamt darauf hin, dass die Wasserentnahme aus einem Gewässer mit einer Pumpe oder Einbauten jeder Art im Gewässer, die zum Zwecke des Aufstauens errichtet werden, erlaubnispflichtig ist. Derartige Genehmigungen können zurzeit jedoch nicht erteilt werden, da ein zusätzlicher Wasserentzug in der aktuellen Trockenperiode schädlich für das Gewässer sein kann. Wer ohne Erlaubnis Wasser entnimmt, muss mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren und einem Bußgeld rechnen.

Für das Gartengießen gilt: nur in den Morgen- oder Abendstunden gießen und auf Nutzpflanzen und Blumen beschränken. Es wird empfohlen, Regenwasser in Zisternen oder Regentonnen zu sammeln.

Quelle: Landratsamt Starnberg

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Dabei geht es sowohl um die Verwendung von Trinkwasser zum Garten gießen als auch um die direkte Entnahme von Wasser aus Gewässern. Alle Bachanrainer werden daher gebeten, auf eine Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen zu verzichten. Bereits geringfügige Entnahmen können bei anhaltender Trockenheit und entsprechenden Niedrigwasserständen nachteilige Auswirkungen auf die Gewässerökologie und damit auf die dort lebenden Tiere und Pflanzen haben und im Extremfall zu einem Fischsterben führen.

In diesem Zusammenhang weist das Landratsamt darauf hin, dass die Wasserentnahme aus einem Gewässer mit einer Pumpe oder Einbauten jeder Art im Gewässer, die zum Zwecke des Aufstauens errichtet werden, erlaubnispflichtig ist. Derartige Genehmigungen können zurzeit jedoch nicht erteilt werden, da ein zusätzlicher Wasserentzug in der aktuellen Trockenperiode schädlich für das Gewässer sein kann. Wer ohne Erlaubnis Wasser entnimmt, muss mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren und einem Bußgeld rechnen.

Für das Gartengießen gilt: nur in den Morgen- oder Abendstunden gießen und auf Nutzpflanzen und Blumen beschränken. Es wird empfohlen, Regenwasser in Zisternen oder Regentonnen zu sammeln.

Quelle: Landratsamt Starnberg

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