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Wahlen | | von Gemeinde Neuried

Beantragung von Briefwahlunterlagen erst nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung

Am 8. Oktober finden die Landtags- und Bezirkswahlen statt. Die Wahlräume werden sich in der Grundschule, Planegger Str. 4 befinden. Dazu werden in den nächsten Wochen die Wahlbenachrichtigungen verschickt.

Mit der Wahlbenachrichtigung können Neurieder Bürgerinnen und Bürger auch Briefwahlunterlagen auf folgenden Wegen beantragen:

  • Online vom 28.08.2023, 8 Uhr, bis 01.10.2023, 23.59 Uhr, unter https://serviceportal.komuna.net/iws_IWS/startini.do?mb=9184132. Dafür bedarf es der Stimmbezirks- und Wählerverzeichnisnummer. Diese ist auf dem Wahlbenachrichtigungsschein abgedruckt.

  • Per Mail an wahlen@neuried.de: Wichtig ist, dass in der E-Mail Name, Vorname, Geburtsdatum sowie die vollständige Adresse angegeben werden. Jeder Antragssteller muss eine eigene E-Mail schreiben. Mehrere Anträge in einer E-Mail dürfen nicht bearbeitet werden.

Selbstverständlich können die Unterlagen auch mit dem Formular auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsschreibens beantragt werden. Dafür muss der Personalausweis mitgebracht werden. Die Briefwahlunterlagen können persönlich barrierefrei im Rathaus, Zimmer 22, und im Wahlbüro Mehrzweckhalle, Am Haderner Winkel 2, abgeholt werden. Unter 089/75901-62 kann vorab angefragt werden, ob die Stimmzettel bereits geliefert wurden, da ansonsten eine Ausgabe nicht möglich ist.

Telefonisch können Wahlunterlagen nicht beantragt werden!

Quelle: Gemeinde Neuried

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Beantragung von Briefwahlunterlagen erst nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung

Am 8. Oktober finden die Landtags- und Bezirkswahlen statt. Die Wahlräume werden sich in der Grundschule, Planegger Str. 4 befinden. Dazu werden in den nächsten Wochen die Wahlbenachrichtigungen verschickt.

Taglieber

Mit der Wahlbenachrichtigung können Neurieder Bürgerinnen und Bürger auch Briefwahlunterlagen auf folgenden Wegen beantragen:

  • Online vom 28.08.2023, 8 Uhr, bis 01.10.2023, 23.59 Uhr, unter https://serviceportal.komuna.net/iws_IWS/startini.do?mb=9184132. Dafür bedarf es der Stimmbezirks- und Wählerverzeichnisnummer. Diese ist auf dem Wahlbenachrichtigungsschein abgedruckt.

  • Per Mail an wahlen@neuried.de: Wichtig ist, dass in der E-Mail Name, Vorname, Geburtsdatum sowie die vollständige Adresse angegeben werden. Jeder Antragssteller muss eine eigene E-Mail schreiben. Mehrere Anträge in einer E-Mail dürfen nicht bearbeitet werden.

Selbstverständlich können die Unterlagen auch mit dem Formular auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsschreibens beantragt werden. Dafür muss der Personalausweis mitgebracht werden. Die Briefwahlunterlagen können persönlich barrierefrei im Rathaus, Zimmer 22, und im Wahlbüro Mehrzweckhalle, Am Haderner Winkel 2, abgeholt werden. Unter 089/75901-62 kann vorab angefragt werden, ob die Stimmzettel bereits geliefert wurden, da ansonsten eine Ausgabe nicht möglich ist.

Telefonisch können Wahlunterlagen nicht beantragt werden!

Quelle: Gemeinde Neuried

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