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Kultur | | von Landkreis Starnberg

Bewerbungsfrist für Kulturpreise des Landkreis Starnber

Die Frist zur Bewerbung um die Kulturpreise des Landkreises Starnberg läuft am 30. April ab


Das Landratsamt weist darauf hin, dass die Frist zur Bewerbung um die Kulturpreise des Landkreises Starnberg am 30. April abläuft. Die Ausschreibung richtet sich in diesem Jahr an Kulturschaffende aus dem Bereich Theater und Literatur.

Voraussetzungen

Kulturschaffende sind aufgerufen, sich um den Kulturpreis, den Kulturförderpreis sowie den Anerkennungspreis zu bewerben. Voraussetzung für den Kulturpreis ist, dass die Kulturschaffenden im Landkreis Starnberg leben oder arbeiten, dass sie herausragende Leistungen erbringen und diese herausragenden Leistungen Bezug zum Landkreis Starnberg haben.

Um den Kulturförderpreis können sich junge Künstler und Kulturschaffende bewerben, deren herausragende Begabung besonders förderungswürdig ist. Der Anerkennungspreis ist für Personen, die sich in besonderem Maße um das kulturelle Leben im Landkreis verdient gemacht haben. Für die Preise können sich Einzelpersonen oder Gruppen bewerben. Die Preisträger werden von Fachjuroren und einer Jury ermittelt. Die Preisverleihung wird im Herbst stattfinden.

Bewerbung

Vorschläge oder Bewerbungen sind schriftlich oder per E-Mail an das Landratsamt Starnberg, Strandbadstr. 2, 82319 Starnberg oder kultur@LRA-starnberg.de zu richten. Dem Vorschlag beziehungsweise der Bewerbung ist ein Lebenslauf mit aussagekräftiger Beschreibung der Aktivitäten beizufügen. Auskünfte erteilt die Kulturbeauftragte des Landratsamtes, Barbara Beck, unter Telefon 08151 148 77290.

Preisträger bisher

Seit 2000 verleiht der Landkreis Starnberg Kulturpreise. Er will damit Anerkennung und Ansporn für kulturelle Leistungen geben. Die Auszeichnungen werden in wechselnden Kategorien vergeben. Im Bereich „Theater und Literatur“ wurden bisher folgende Preise verliehen:

Kulturpreise: Heidi Altmann (2001), Stefan Wilkening und Petra Morsbach (2008), Dr. Gerd Holzheimer und Puppet Players (2015)

Kulturförderpreis: Anton G. Leitner (2001) und Elias Wagner (2015)

Anerkennungspreis: Margit Katharina Kleber (2015)

Quelle: Landkreis Starnberg

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Die Frist zur Bewerbung um die Kulturpreise des Landkreises Starnberg läuft am 30. April ab

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Voraussetzungen

Kulturschaffende sind aufgerufen, sich um den Kulturpreis, den Kulturförderpreis sowie den Anerkennungspreis zu bewerben. Voraussetzung für den Kulturpreis ist, dass die Kulturschaffenden im Landkreis Starnberg leben oder arbeiten, dass sie herausragende Leistungen erbringen und diese herausragenden Leistungen Bezug zum Landkreis Starnberg haben.

Um den Kulturförderpreis können sich junge Künstler und Kulturschaffende bewerben, deren herausragende Begabung besonders förderungswürdig ist. Der Anerkennungspreis ist für Personen, die sich in besonderem Maße um das kulturelle Leben im Landkreis verdient gemacht haben. Für die Preise können sich Einzelpersonen oder Gruppen bewerben. Die Preisträger werden von Fachjuroren und einer Jury ermittelt. Die Preisverleihung wird im Herbst stattfinden.

Bewerbung

Vorschläge oder Bewerbungen sind schriftlich oder per E-Mail an das Landratsamt Starnberg, Strandbadstr. 2, 82319 Starnberg oder kultur@LRA-starnberg.de zu richten. Dem Vorschlag beziehungsweise der Bewerbung ist ein Lebenslauf mit aussagekräftiger Beschreibung der Aktivitäten beizufügen. Auskünfte erteilt die Kulturbeauftragte des Landratsamtes, Barbara Beck, unter Telefon 08151 148 77290.

Preisträger bisher

Seit 2000 verleiht der Landkreis Starnberg Kulturpreise. Er will damit Anerkennung und Ansporn für kulturelle Leistungen geben. Die Auszeichnungen werden in wechselnden Kategorien vergeben. Im Bereich „Theater und Literatur“ wurden bisher folgende Preise verliehen:

Kulturpreise: Heidi Altmann (2001), Stefan Wilkening und Petra Morsbach (2008), Dr. Gerd Holzheimer und Puppet Players (2015)

Kulturförderpreis: Anton G. Leitner (2001) und Elias Wagner (2015)

Anerkennungspreis: Margit Katharina Kleber (2015)

Quelle: Landkreis Starnberg

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