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Flüchtlinge | | von Landkreis Starnberg
Landkreis führt die Bezahlkarte für Asylbewerber ein
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Bezahlkarte für Asylbewerber

Im Juli wird der Landkreis Starnberg die Bezahlkarte für Asylbewerber einführen

Im Juli werden die im Landkreis Starnberg untergebrachten Asylbewerber erstmalig ihre nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zustehenden Leistungen nicht mehr bar, sondern mittels Bezahlkarte erhalten. Um die Asylbewerber umfassend über die Handhabung informieren zu können, erfolgt die Ausgabe der Karten im Laufe des kommenden Monats bei persönlichen Terminen im Landratsamt.

Das Landratsamt rechnet derzeit mit rund 500 Bezahlkarten. Landrat Stefan Frey: „Ob die Bezahlkarte ihren Hauptzweck erfüllt, Fluchtanreize zu senken, bleibt letztlich abzuwarten. Die Zahl der geflüchteten  Menschen ist nach wie vor sehr hoch. Das bringt uns an die Grenzen der Unterbringungs- und Integrationsfähigkeit. Besondere Herausforderungen sind der Spracherwerb, die Integration in unsere Schulen und in den Arbeitsmarkt.“

Helferkreise informiert

Bei einem Gespräch im Landratsamt wurden am Freitag die Koordinatorinnen und Koordinatoren der Helferkreise über die Einführung sowie die Vorgehensweise informiert. Die Bezahlkarte wird in der Regel an alle Personen ausgegeben, die Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben und mindestens 14 Jahre alt sind.

Bezahlt werden kann mit dieser Karte in allen Geschäften, die Mastercard akzeptieren. Abgehoben werden können 50 Euro Bargeld pro Person im Monat.  Für Online-Käufe (ausgenommen ÖPNV), Glücksspiel oder die Verwendung bei Geldübermittlungsdienstleistern ist die Karte gesperrt. Nach der Einführungsphase ist zeitnah ein weiteres Treffen mit den Helferkreisen geplant, um sich über die ersten Erfahrungen austauschen zu können.

Mit der Bezahlkarte soll nicht nur der erhebliche Verwaltungsaufwand bei der bisherigen Barauszahlung reduziert werden, sondern auch den Missbrauch der Leistungen wie etwa durch Geldtransfers ins Ausland oder an Schleuser und Schlepper verhindern. Auch der Zuwanderungsreiz soll damit abgeschwächt werden.

Quelle: Landkreis Starnberg

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Im Juli wird der Landkreis Starnberg die Bezahlkarte für Asylbewerber einführen

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Im Juli werden die im Landkreis Starnberg untergebrachten Asylbewerber erstmalig ihre nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zustehenden Leistungen nicht mehr bar, sondern mittels Bezahlkarte erhalten. Um die Asylbewerber umfassend über die Handhabung informieren zu können, erfolgt die Ausgabe der Karten im Laufe des kommenden Monats bei persönlichen Terminen im Landratsamt.

Das Landratsamt rechnet derzeit mit rund 500 Bezahlkarten. Landrat Stefan Frey: „Ob die Bezahlkarte ihren Hauptzweck erfüllt, Fluchtanreize zu senken, bleibt letztlich abzuwarten. Die Zahl der geflüchteten  Menschen ist nach wie vor sehr hoch. Das bringt uns an die Grenzen der Unterbringungs- und Integrationsfähigkeit. Besondere Herausforderungen sind der Spracherwerb, die Integration in unsere Schulen und in den Arbeitsmarkt.“

Helferkreise informiert

Bei einem Gespräch im Landratsamt wurden am Freitag die Koordinatorinnen und Koordinatoren der Helferkreise über die Einführung sowie die Vorgehensweise informiert. Die Bezahlkarte wird in der Regel an alle Personen ausgegeben, die Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben und mindestens 14 Jahre alt sind.

Bezahlt werden kann mit dieser Karte in allen Geschäften, die Mastercard akzeptieren. Abgehoben werden können 50 Euro Bargeld pro Person im Monat.  Für Online-Käufe (ausgenommen ÖPNV), Glücksspiel oder die Verwendung bei Geldübermittlungsdienstleistern ist die Karte gesperrt. Nach der Einführungsphase ist zeitnah ein weiteres Treffen mit den Helferkreisen geplant, um sich über die ersten Erfahrungen austauschen zu können.

Mit der Bezahlkarte soll nicht nur der erhebliche Verwaltungsaufwand bei der bisherigen Barauszahlung reduziert werden, sondern auch den Missbrauch der Leistungen wie etwa durch Geldtransfers ins Ausland oder an Schleuser und Schlepper verhindern. Auch der Zuwanderungsreiz soll damit abgeschwächt werden.

Quelle: Landkreis Starnberg

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