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Verwaltung | | von Gemeinde Gräfelfing

Briefwahlunterlagen in Gräfelfing bestellen und abgeben

Für die Briefwahl können in der Gemeinde Gräfelfing unterschiedliche Wege beschritten werden

Die Landtags- und Bezirkswahl am 8. Oktober steht unmittelbar bevor. Immer mehr Wahlberechtigte nutzen die Möglichkeit der Briefwahl. Dazu können in der Gemeinde Gräfelfing unterschiedliche Wege beschritten werden:

  1. Internetwahlschein - der Internetwahlschein ist vom 28.08.2023 um 8.00 Uhr bis zum 27.09.2023 um 12:00 Uhr aktiv.
  2. Schriftlicher Antrag per E-Mail an ewo@graefelfing.bayern.de
  3. Schriftlicher Antrag, z.B. auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung
  4. Persönlich im Einwohnermeldeamt (Bahnhofstraße 93) - hier befindet sich auch das Wahlamt der Gemeinde Gräfelfing, NICHT IM RATHAUS, wie in den Jahren davor.

Abgabe der Briefwahlunterlagen:

Bitte unbedingt beachten: Der Briefkasten zum Einwerfen der ausgefüllten Wahlbriefe steht vor dem Rathaus, NICHT IN DER BAHNHOFSTRASSE 93.

Quelle: Gemeinde Gräfelfing

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Die Landtags- und Bezirkswahl am 8. Oktober steht unmittelbar bevor. Immer mehr Wahlberechtigte nutzen die Möglichkeit der Briefwahl. Dazu können in der Gemeinde Gräfelfing unterschiedliche Wege beschritten werden:

  1. Internetwahlschein - der Internetwahlschein ist vom 28.08.2023 um 8.00 Uhr bis zum 27.09.2023 um 12:00 Uhr aktiv.
  2. Schriftlicher Antrag per E-Mail an ewo@graefelfing.bayern.de
  3. Schriftlicher Antrag, z.B. auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung
  4. Persönlich im Einwohnermeldeamt (Bahnhofstraße 93) - hier befindet sich auch das Wahlamt der Gemeinde Gräfelfing, NICHT IM RATHAUS, wie in den Jahren davor.

Abgabe der Briefwahlunterlagen:

Bitte unbedingt beachten: Der Briefkasten zum Einwerfen der ausgefüllten Wahlbriefe steht vor dem Rathaus, NICHT IN DER BAHNHOFSTRASSE 93.

Quelle: Gemeinde Gräfelfing

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