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Windkraft | | von Unser Würmtal
Die Unterschriften kamen schnell zusammen, aber jetzt droht das Bürgerbegehren zu scheitern (Foto: Unser Würmtal)
Die Unterschriften kamen schnell zusammen, aber jetzt droht das Bürgerbegehren zu scheitern (Foto: Unser Würmtal)

Bürgerbegehren scheitert im Gautinger Gemeinderat!

Mit 21:7 Stimmen abgelehnt!

Quorum erreicht, aber …

Hauptthema der Gemeinderatssitzung am gestrigen Dienstag war das Bürgerbegehren der Bürgerinitiative Umwelt-Energie-Gauting (BUEG), die 2024 gültige Unterschriften gesammelt hatte. Hier noch einmal der Wortlaut, um den es geht:

„Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Gauting – soweit rechtlich zulässig – alle Handlungen unterlässt, die der Errichtung oder dem Betrieb von Windkraftanlagen auf dem Gemeindegebiet dienen, und dass sie ihr Einvernehmen zu diesbezüglichen Bauvorhaben verweigert, um das Ökosystem Wald zu schützen und das Landschaftsbild zu erhalten?“

Erforderlich für das Quorum waren gemäß Gemeindeordnung 1284 Unterschriften, was acht Prozent der Wahlberechtigten entspricht. BUEG-Vertreterin Anette Bäuerle hatte Gelegenheit, die Argumente der Windkraftgegner, die bereits bei diversen Veranstaltungen erläutert wurden, noch einmal vorzutragen. Dabei ging sie auch auf eine seit dem Vortag auf der Website der Gemeinde abrufbaren Beschlussvorlage (mehr dazu weiter unten) ein, nach der die Verwaltung dem Gemeinderat vorschlägt, das Bürgerbegehren abzulehnen. Die BUEG-Vertreterin erntete daraufhin Applaus von den mit Windkraftgegnern belegten Zuschauerplätzen des Ratssaals. Bürgermeisterin Kössinger drohte daraufhin direkt etwas barsch, bei weiteren Vorkommnissen, den Saal zu räumen zu lassen, weil Beifallskundgebungen zu unterbleiben und die Bürger während der Sitzungen kein Rederecht hätten. Im weiteren Verlauf musste dann der BUEG-Vertreter Bernhard Fliedner nach einem Zwischenruf den Raum verlassen.

Bei der Formulierung der Beschlussvorlage hatte sich die Gemeinde von der Münchner Kanzlei Döring Spieß beraten lassen. Rechtsanwältin Kerstin Funk erläuterte den Vorschlag, das Bürgerbegehren abzulehnen, damit, dass die Begründung „defizitär“ und die Fragestellung „zu unbestimmt“ sei. Selbst für die Juristen unter den Gemeinderäten war der Vortrag der Anwältin offenbar nicht leicht zu verstehen, auf Nachfragen wurde aber klar, dass die BUEG den Bürgern beim Antrag wichtige Informationen zum bestehenden Teilflächennutzungsplan und zu bereits abgeschlossenen Verträgen vorenthalten hat. An diese hat sich die Gemeinde zu halten! Unklar ist, was die Gemeinde im Falle eines positiven Votums der Bürger tatsächlich tun soll. Auch der Zusatz „soweit rechtlich zulässig“ hilft nicht weiter. Letztlich ist sie beispielsweise dazu verpflichtet, den Investor bei der Umsetzung zu unterstützen, indem sie Wege für die Anlieferung der Rotorblätter herrichtet und Straßen für den Durchgangsverkehr absperrt. Es bliebe lediglich der Verzicht auf eine Beteiligung der Gemeinde an Bürgerwind Gauting.

Nach kurzer Beratung in den Fraktionen kam es zur Abstimmung. Der Gemeinderat lehnte das Bürgerbegehren mit 21:7 Stimmen ab. Vermutlich geht es demnächst  vor dem Verwaltungsgericht in die nächste Runde. Auch wenn die Gemeinderäte Elemente der direkten Demokratie grundsätzlich befürworten, betrachteten sie es im konkreten Falls als ungeeignet. O-Ton einer im Anschluss von den Grünen verschickten Stellungnahme: „… Ebenso würde eine Zustimmung unsererseits dem Bürger vorspiegeln, dass das Bürgerbegehren die Windkraftanlagen verhindern könnte. Dies ist aber nicht der Fall.“.

BUEG-Pressemeldung & Reaktion Sing

Im Vorfeld der Sitzung hatte die BUEG Bürgermeisterin Dr. Brigitte Kössinger und dem Gemeinderat in einer Pressemeldung vorgeworfen, der Öffentlichkeit und dem Regionalen Planungsverband (RPV) wichtige Fakten vorenthalten zu haben. „Die Tatsache, dass die Windkraftanlagen aus Gründen der Luftverkehrssicherheit so nicht genehmigungsfähig sind, ist ein wesentliches Faktum. Dieses Faktum hätten die Bürgermeisterin und der Gemeinderat den Gautinger Bürgerinnen und Bürgern, aber auch dem Regionalen Planungsverband München nicht verschweigen dürfen.“ Hierbei geht es einerseits um ablehnende Bescheide der Deutschen Flugsicherung und des Luftamt Südbayern zur Sicherheit der zivilen und militärischen Luftfahrt.

Robert Sing vom Ingenieurbüro Sing hatte zur Pressemeldung der BUEG Stellung genommen. Demnach sei nicht die Gemeinde, sondern Bürgerwind Gauting der Antragsteller, wo neben Robert Sing noch Thomas Tronsberg als Kommanditist eingetragen ist. Die Bürgermeisterin sei von den Schreiben der Behörden informiert worden, die aber nur als Zwischenbescheide zu verstehen seien. So regt das Luftamt Süd an „…, die genannten WEA umzuplanen/zu verschieben und dies mit der Regierung zu besprechen.“ Dies sei gang und gäbe bei der Entwicklung von Windkraftprojekten. Auch bei den Anlagen in Fuchstal habe es zunächst eine Ablehnung aus flugbetrieblichen Gründen gegeben, heute stehen dort sieben Windräder.

In puncto Vogelschutz hatte der RPV, dessen Planungen unabhängig vom Antrag der Bürgerwind Gauting erfolgen, bereits Bedenken angemeldet. Hier verweist Sing darauf, dass sogenannte „Populationsdichtezentren“ (dort, wo es viele Vögel einer bestimmten Art geben soll), als Datenbasis für K.O.-Kriterien laut dem Bayerischen Bauministerium ungeeignet seien, weil die Datenbasis zum Teil veraltet und insgesamt unzureichend sei.

Windkraft-Diskussion im Bosco

Am Dienstag, 18. Juni 2024 um 19 Uhr gibt es im Bosco eine weitere Gelegenheit zum Meinungsaustausch unter Befürwortern und Gegnern der Windkraftanlagen. Die Bürgerinitiative ZukunftGAUTING ist Ausrichter der Veranstaltung. Landrat Stefan Frey wird in seinen Einführungsworten den Stand der Energiewende im Landkreis Starnberg und das Genehmigungsverfahren für die Windkraftanalagen erläutern. Weitere Teilnehmer der von ZukunftGAUTING-Vorstand Tammo Körner moderierten Diskussion werden Kristina Willkomm von der Bürgerwind Gauting GmbH und zwei BUEG-Vertreter sein.

Änderung

Leider muss der Live-Stream aus dem Bosco Gauting am 18. Juni 2024 entfallen. Die Windkraft-Gegner plädieren seltsamer Weise angesichts einer öffentlichen Veranstaltung auf Persönlichkeitsschutz.

Redaktion Unser Würmtal / tc

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Die Unterschriften kamen schnell zusammen, aber jetzt droht das Bürgerbegehren zu scheitern (Foto: Unser Würmtal)
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Bürgerbegehren scheitert im Gautinger Gemeinderat!

Mit 21:7 Stimmen abgelehnt!

Quorum erreicht, aber …

Hauptthema der Gemeinderatssitzung am gestrigen Dienstag war das Bürgerbegehren der Bürgerinitiative Umwelt-Energie-Gauting (BUEG), die 2024 gültige Unterschriften gesammelt hatte. Hier noch einmal der Wortlaut, um den es geht:

„Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Gauting – soweit rechtlich zulässig – alle Handlungen unterlässt, die der Errichtung oder dem Betrieb von Windkraftanlagen auf dem Gemeindegebiet dienen, und dass sie ihr Einvernehmen zu diesbezüglichen Bauvorhaben verweigert, um das Ökosystem Wald zu schützen und das Landschaftsbild zu erhalten?“

Erforderlich für das Quorum waren gemäß Gemeindeordnung 1284 Unterschriften, was acht Prozent der Wahlberechtigten entspricht. BUEG-Vertreterin Anette Bäuerle hatte Gelegenheit, die Argumente der Windkraftgegner, die bereits bei diversen Veranstaltungen erläutert wurden, noch einmal vorzutragen. Dabei ging sie auch auf eine seit dem Vortag auf der Website der Gemeinde abrufbaren Beschlussvorlage (mehr dazu weiter unten) ein, nach der die Verwaltung dem Gemeinderat vorschlägt, das Bürgerbegehren abzulehnen. Die BUEG-Vertreterin erntete daraufhin Applaus von den mit Windkraftgegnern belegten Zuschauerplätzen des Ratssaals. Bürgermeisterin Kössinger drohte daraufhin direkt etwas barsch, bei weiteren Vorkommnissen, den Saal zu räumen zu lassen, weil Beifallskundgebungen zu unterbleiben und die Bürger während der Sitzungen kein Rederecht hätten. Im weiteren Verlauf musste dann der BUEG-Vertreter Bernhard Fliedner nach einem Zwischenruf den Raum verlassen.

Bei der Formulierung der Beschlussvorlage hatte sich die Gemeinde von der Münchner Kanzlei Döring Spieß beraten lassen. Rechtsanwältin Kerstin Funk erläuterte den Vorschlag, das Bürgerbegehren abzulehnen, damit, dass die Begründung „defizitär“ und die Fragestellung „zu unbestimmt“ sei. Selbst für die Juristen unter den Gemeinderäten war der Vortrag der Anwältin offenbar nicht leicht zu verstehen, auf Nachfragen wurde aber klar, dass die BUEG den Bürgern beim Antrag wichtige Informationen zum bestehenden Teilflächennutzungsplan und zu bereits abgeschlossenen Verträgen vorenthalten hat. An diese hat sich die Gemeinde zu halten! Unklar ist, was die Gemeinde im Falle eines positiven Votums der Bürger tatsächlich tun soll. Auch der Zusatz „soweit rechtlich zulässig“ hilft nicht weiter. Letztlich ist sie beispielsweise dazu verpflichtet, den Investor bei der Umsetzung zu unterstützen, indem sie Wege für die Anlieferung der Rotorblätter herrichtet und Straßen für den Durchgangsverkehr absperrt. Es bliebe lediglich der Verzicht auf eine Beteiligung der Gemeinde an Bürgerwind Gauting.

Nach kurzer Beratung in den Fraktionen kam es zur Abstimmung. Der Gemeinderat lehnte das Bürgerbegehren mit 21:7 Stimmen ab. Vermutlich geht es demnächst  vor dem Verwaltungsgericht in die nächste Runde. Auch wenn die Gemeinderäte Elemente der direkten Demokratie grundsätzlich befürworten, betrachteten sie es im konkreten Falls als ungeeignet. O-Ton einer im Anschluss von den Grünen verschickten Stellungnahme: „… Ebenso würde eine Zustimmung unsererseits dem Bürger vorspiegeln, dass das Bürgerbegehren die Windkraftanlagen verhindern könnte. Dies ist aber nicht der Fall.“.

BUEG-Pressemeldung & Reaktion Sing

Im Vorfeld der Sitzung hatte die BUEG Bürgermeisterin Dr. Brigitte Kössinger und dem Gemeinderat in einer Pressemeldung vorgeworfen, der Öffentlichkeit und dem Regionalen Planungsverband (RPV) wichtige Fakten vorenthalten zu haben. „Die Tatsache, dass die Windkraftanlagen aus Gründen der Luftverkehrssicherheit so nicht genehmigungsfähig sind, ist ein wesentliches Faktum. Dieses Faktum hätten die Bürgermeisterin und der Gemeinderat den Gautinger Bürgerinnen und Bürgern, aber auch dem Regionalen Planungsverband München nicht verschweigen dürfen.“ Hierbei geht es einerseits um ablehnende Bescheide der Deutschen Flugsicherung und des Luftamt Südbayern zur Sicherheit der zivilen und militärischen Luftfahrt.

Robert Sing vom Ingenieurbüro Sing hatte zur Pressemeldung der BUEG Stellung genommen. Demnach sei nicht die Gemeinde, sondern Bürgerwind Gauting der Antragsteller, wo neben Robert Sing noch Thomas Tronsberg als Kommanditist eingetragen ist. Die Bürgermeisterin sei von den Schreiben der Behörden informiert worden, die aber nur als Zwischenbescheide zu verstehen seien. So regt das Luftamt Süd an „…, die genannten WEA umzuplanen/zu verschieben und dies mit der Regierung zu besprechen.“ Dies sei gang und gäbe bei der Entwicklung von Windkraftprojekten. Auch bei den Anlagen in Fuchstal habe es zunächst eine Ablehnung aus flugbetrieblichen Gründen gegeben, heute stehen dort sieben Windräder.

In puncto Vogelschutz hatte der RPV, dessen Planungen unabhängig vom Antrag der Bürgerwind Gauting erfolgen, bereits Bedenken angemeldet. Hier verweist Sing darauf, dass sogenannte „Populationsdichtezentren“ (dort, wo es viele Vögel einer bestimmten Art geben soll), als Datenbasis für K.O.-Kriterien laut dem Bayerischen Bauministerium ungeeignet seien, weil die Datenbasis zum Teil veraltet und insgesamt unzureichend sei.

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Am Dienstag, 18. Juni 2024 um 19 Uhr gibt es im Bosco eine weitere Gelegenheit zum Meinungsaustausch unter Befürwortern und Gegnern der Windkraftanlagen. Die Bürgerinitiative ZukunftGAUTING ist Ausrichter der Veranstaltung. Landrat Stefan Frey wird in seinen Einführungsworten den Stand der Energiewende im Landkreis Starnberg und das Genehmigungsverfahren für die Windkraftanalagen erläutern. Weitere Teilnehmer der von ZukunftGAUTING-Vorstand Tammo Körner moderierten Diskussion werden Kristina Willkomm von der Bürgerwind Gauting GmbH und zwei BUEG-Vertreter sein.

Änderung

Leider muss der Live-Stream aus dem Bosco Gauting am 18. Juni 2024 entfallen. Die Windkraft-Gegner plädieren seltsamer Weise angesichts einer öffentlichen Veranstaltung auf Persönlichkeitsschutz.

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