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Ein Klick auf Bild führt auf Youtube zur Pressekonferen von Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger bzgl. der Corona-Soforthilfe am 20.02.2020
Ein Klick auf Bild führt auf Youtube zur Pressekonferen von Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger bzgl. der Corona-Soforthilfe am 20.02.2020

Corona-Soforthilfen - alles ein Irrtum?

Ende November entstand eine große Unsicherheit bzgl. vom Freistaat zurückgeforderten Corona-Soforthilfen

Im März 2020 packte der damalige Bundesfinanzminister Scholz die "Bazooka" aus, um Firmen mit Finanzhilfen zu unterstützen. Der Freistaat Bayern stand dem natürlich nicht nach und Wirtschaftsminister Aiwanger kündigte am 20.03.2020 in einer Pressekonferenz großzügige Unterstützung an.

Schnell und unbürokratisch

Die Freigabe der Hilfen sollte schnell und unbürokratisch über die Bühne gehen und tatsächlich wurden die meisten Unterstützungen schnell überwiesen. Um schnell agieren zu können, wurden die Anträge zunächst nicht geprüft. Klar formuliert wurde hingegen, dass es sich nicht um Kredite handelt und keine Rückforderungen entstehen. Der Freistaat wollte mal wieder Klassenbester sein und zahlte die Soforthilfe als erstes Bundesland aus.

Die meisten Unternehmen schalteten einen Steuerberater für die Anforderung der Finanzhilfen ein. Vor allem die sogenannten "Soloselbständigen" und Kleinbetriebe wollten die Steuerberaterkosten dagegen sparen und füllten die Online-Anträge selber aus. Es kam zu Missverständnissen bezüglich Kosten von Lohn und Gehalt. Auch private Kosten und Betriebskosten wurden vermischt. Aber sogar die Steuerberater kamen des Öfteren ins Grübeln!

Viele Betriebe haben gar keine Finanzhilfen abgerufen. Das abgerufene Volumen lag deutlich unter den Erwartungen. Jetzt reiben sich die, die Corona-Soforthilfen in Anspruch genommen haben, verwundert die Augen. Vorbei ist es mit "unbürokratisch"! Alle Soforthilfebezieher wurden inzwischen aufgefordert, ihre Anträge und die darin gemachten Angaben zu prüfen.

Das Prüfverfahren sollte zunächst noch im alten Jahr abgeschlossen werden. Inzwischen wurde eine Nachfrist bis Ende März 2023 gesetzt. Es gibt immer noch Unklarheiten, ob die Frist sogar bis Ende Juni verlängert ist. Falls wegen finanzieller Engpässe evtl. zurückzuzahlende Beträge nicht bis Ende Juni überwiesen werden können, wird Stundung in Aussicht gestellt.

Verunsicherung und Wut

Die Verunsicherung ist groß! Woher nach Jahren voller Einschränkungen das Geld nehmen? Der Stillstand war für viele staatlich verordnet und jetzt sollen die Hilfen zurück gezahlt werden. Selbständige, deren Geschäft aufgrund der staatlichen Anordnung zum Stillstand kam, empfinden dies als große Ungerechtigkeit.

Eine Künstlerin formuliert es so: "Der Freistaat möchte die Hilfe nun zurück bekommen, nachdem man durch ein Berufsverbot vor den Scherben stand und oft auch heute noch steht? Wo war denn dann die groß und generös angekündigte Hilfe?"

Andere Betriebe monieren, dass Gehälter von Mitarbeiter, die für den laufenden Betrieb auch bei reduzierten Einnahmen notwendig waren, nicht als Kosten geltend gemacht werden können. "Dann kann ich den Betrieb gleich aufgeben", echauffiert sich der Eigentümer eines Wochenblatts.

Insgesamt ist ein großes Durcheinander durch sich verändernde Bedingungen für die Corona-Hilfen entstanden. Bei Änderungen mussten auch immer wieder Steuerberater tätig werden. Unterm Strich wird bei einigen Selbständigen ein Minus heraus kommen: Coronahilfe - Rückzahlung - Steuerberatungskosten = Minus!

Was nun?

Nur geht es nicht um Empfindungen oder Gerechtigkeit. Es war klar, dass die Hilfen nicht für den privaten Lebensunterhalt von Selbständigen gedacht sind. Besser ist es jetzt schnell zu handeln und die Abrechnung der Hilfen, nicht auf die lange Bank zu schieben. Dann können auch Spielräume für Stundungen ermittelt werden.

Auf Youtube geben mehrere Experten geeignete Ratschläge. Z.B. gibt Steuerberater Lukas Hendricks im Video verständliche Hinweise. Das bayerische Wirtschaftsministerium hat auch eine Seite mit einer Online-Berechnungs-Hilfe parat. Direkt zur Abrechnung gelangt man über den QR-Code auf der erhaltenen Aufforderung zu Abrechnung der Corona-Soforthilfe.

Redaktion Jürgen Haubeil / Unser Würmtal

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Corona-Soforthilfen - alles ein Irrtum?

Ende November entstand eine große Unsicherheit bzgl. vom Freistaat zurückgeforderten Corona-Soforthilfen

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Im März 2020 packte der damalige Bundesfinanzminister Scholz die "Bazooka" aus, um Firmen mit Finanzhilfen zu unterstützen. Der Freistaat Bayern stand dem natürlich nicht nach und Wirtschaftsminister Aiwanger kündigte am 20.03.2020 in einer Pressekonferenz großzügige Unterstützung an.

Schnell und unbürokratisch

Die Freigabe der Hilfen sollte schnell und unbürokratisch über die Bühne gehen und tatsächlich wurden die meisten Unterstützungen schnell überwiesen. Um schnell agieren zu können, wurden die Anträge zunächst nicht geprüft. Klar formuliert wurde hingegen, dass es sich nicht um Kredite handelt und keine Rückforderungen entstehen. Der Freistaat wollte mal wieder Klassenbester sein und zahlte die Soforthilfe als erstes Bundesland aus.

Die meisten Unternehmen schalteten einen Steuerberater für die Anforderung der Finanzhilfen ein. Vor allem die sogenannten "Soloselbständigen" und Kleinbetriebe wollten die Steuerberaterkosten dagegen sparen und füllten die Online-Anträge selber aus. Es kam zu Missverständnissen bezüglich Kosten von Lohn und Gehalt. Auch private Kosten und Betriebskosten wurden vermischt. Aber sogar die Steuerberater kamen des Öfteren ins Grübeln!

Viele Betriebe haben gar keine Finanzhilfen abgerufen. Das abgerufene Volumen lag deutlich unter den Erwartungen. Jetzt reiben sich die, die Corona-Soforthilfen in Anspruch genommen haben, verwundert die Augen. Vorbei ist es mit "unbürokratisch"! Alle Soforthilfebezieher wurden inzwischen aufgefordert, ihre Anträge und die darin gemachten Angaben zu prüfen.

Das Prüfverfahren sollte zunächst noch im alten Jahr abgeschlossen werden. Inzwischen wurde eine Nachfrist bis Ende März 2023 gesetzt. Es gibt immer noch Unklarheiten, ob die Frist sogar bis Ende Juni verlängert ist. Falls wegen finanzieller Engpässe evtl. zurückzuzahlende Beträge nicht bis Ende Juni überwiesen werden können, wird Stundung in Aussicht gestellt.

Verunsicherung und Wut

Die Verunsicherung ist groß! Woher nach Jahren voller Einschränkungen das Geld nehmen? Der Stillstand war für viele staatlich verordnet und jetzt sollen die Hilfen zurück gezahlt werden. Selbständige, deren Geschäft aufgrund der staatlichen Anordnung zum Stillstand kam, empfinden dies als große Ungerechtigkeit.

Eine Künstlerin formuliert es so: "Der Freistaat möchte die Hilfe nun zurück bekommen, nachdem man durch ein Berufsverbot vor den Scherben stand und oft auch heute noch steht? Wo war denn dann die groß und generös angekündigte Hilfe?"

Andere Betriebe monieren, dass Gehälter von Mitarbeiter, die für den laufenden Betrieb auch bei reduzierten Einnahmen notwendig waren, nicht als Kosten geltend gemacht werden können. "Dann kann ich den Betrieb gleich aufgeben", echauffiert sich der Eigentümer eines Wochenblatts.

Insgesamt ist ein großes Durcheinander durch sich verändernde Bedingungen für die Corona-Hilfen entstanden. Bei Änderungen mussten auch immer wieder Steuerberater tätig werden. Unterm Strich wird bei einigen Selbständigen ein Minus heraus kommen: Coronahilfe - Rückzahlung - Steuerberatungskosten = Minus!

Was nun?

Nur geht es nicht um Empfindungen oder Gerechtigkeit. Es war klar, dass die Hilfen nicht für den privaten Lebensunterhalt von Selbständigen gedacht sind. Besser ist es jetzt schnell zu handeln und die Abrechnung der Hilfen, nicht auf die lange Bank zu schieben. Dann können auch Spielräume für Stundungen ermittelt werden.

Auf Youtube geben mehrere Experten geeignete Ratschläge. Z.B. gibt Steuerberater Lukas Hendricks im Video verständliche Hinweise. Das bayerische Wirtschaftsministerium hat auch eine Seite mit einer Online-Berechnungs-Hilfe parat. Direkt zur Abrechnung gelangt man über den QR-Code auf der erhaltenen Aufforderung zu Abrechnung der Corona-Soforthilfe.

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