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Digitaler Bauantrag startet

Die Testphase für den Digitaler Bauantrag wurde vom Landratsamt München erfolgreich abgeschlossen

Der digitale Bauantrag im Landkreis München konnte wie geplant zum 1. März an den Start gehen. Die Anfang Januar angelaufene Testphase konnte erfolgreich abgeschlossen werden und das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr hat das Landratsamt München mit der letzten Änderung in die digitale Bauantragsverordnung (DBauV) aufgenommen.

Damit können Bauherrinnen und Bauherren ab sofort ihre Anträge – beispielsweise den Bauantrag oder den Vorbescheid – auch digital beim Landratsamt München einreichen. Die Möglichkeit der Antragstellung in Papierform bleibt aber weiterhin bestehen.

Die Digitalisierung dieses Verfahrens soll die Antragstellung für Bauwillige deutlich vereinfachen; gleichzeitig kann die Bearbeitung der Antragsverfahren in der Unteren Baubehörde auf diese Weise noch effizienter gestaltet werden. Keine Änderung bei Zulassungsvoraussetzungen

Neue Verfahrensweise

Die Aufnahme des Landratsamts München in die DBauV hat keine Auswirkungen auf die Zulassungsvoraussetzungen von Bauvorhaben, lediglich die Verfahrensweise ändert sich.

Sämtliche digitalen Anträge, vom Bauantrag im vereinfachten Verfahren über den Vorbescheid bis hin zum Freistellungsverfahren oder einer isolierten Befreiung sind grundsätzlich über das BayernPortal des Freistaats beim Landratsamt München einzureichen. Über eine Schnittstelle gelangen die Anträge dann direkt in die Software der Unteren Bauaufsichtsbehörde.

Anträge in Papierform der vereinfachten und normalen Baugenehmigungsverfahren, der Vorbescheidsanträge sowie Abgrabungsanträge sind beim Landratsamt München einzureichen und werden dort nach Eingang digitalisiert. Ausnahmen bilden Freisteller in Papierform, isolierte Befreiungen und Abweichungen von örtlichen Satzungen in Papierform. Diese sind auch weiterhin bei der Gemeinde einzureichen.

Nach Eingang eines Antrags wird die Stadt oder Gemeinde unverzüglich von der Unteren Baubehörde informiert. Die Beteiligung der Städte und Gemeinden erfolgt künftig ausschließlich digital über die eingesetzte Fachanwendung. Bereits seit dem 1. Januar 2023 erhalten Antragstellerinnen und Antragsteller unabhängig von der Antragsform einen Zugangscode, mit dem sie die jeweiligen Antragsunterlagen sowie nach Abschluss des Verfahrens die genehmigten Pläne einsehen können.

Entwickelt wurde der digitale Antrag, der bayernweit die Einreichung und Bearbeitung von Bauanträgen vereinheitlichen soll, vom Bayerischen Bauministerium in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Digitalministerium. Die technische Umsetzung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem IT- Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern. Mithilfe von Online-Assistenten werden die Antragsteller Schritt für Schritt durch den Ausfüllprozess geleitet.

Ebenso ist für die Nutzer auf einen Blick ersichtlich, welche Bauvorlagen mit dem Antrag eingereicht werden müssen. Auch Planungen aus den einschlägigen Konstruktionsprogrammen können über das neue Portal verlustfrei hochgeladen werden. Dies sorgt dafür, dass Bauanträge von Beginn an möglichst vollständig eingereicht werden, was wiederum die Bearbeitungszeiten in der Unteren Baubehörde reduziert.

Die Online-Anträge sowie weitere Informationen zum digitalen Bauantrag gibt es auf der Website des Landratsamts München

Quelle: Landkreis München

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Damit können Bauherrinnen und Bauherren ab sofort ihre Anträge – beispielsweise den Bauantrag oder den Vorbescheid – auch digital beim Landratsamt München einreichen. Die Möglichkeit der Antragstellung in Papierform bleibt aber weiterhin bestehen.

Die Digitalisierung dieses Verfahrens soll die Antragstellung für Bauwillige deutlich vereinfachen; gleichzeitig kann die Bearbeitung der Antragsverfahren in der Unteren Baubehörde auf diese Weise noch effizienter gestaltet werden. Keine Änderung bei Zulassungsvoraussetzungen

Neue Verfahrensweise

Die Aufnahme des Landratsamts München in die DBauV hat keine Auswirkungen auf die Zulassungsvoraussetzungen von Bauvorhaben, lediglich die Verfahrensweise ändert sich.

Sämtliche digitalen Anträge, vom Bauantrag im vereinfachten Verfahren über den Vorbescheid bis hin zum Freistellungsverfahren oder einer isolierten Befreiung sind grundsätzlich über das BayernPortal des Freistaats beim Landratsamt München einzureichen. Über eine Schnittstelle gelangen die Anträge dann direkt in die Software der Unteren Bauaufsichtsbehörde.

Anträge in Papierform der vereinfachten und normalen Baugenehmigungsverfahren, der Vorbescheidsanträge sowie Abgrabungsanträge sind beim Landratsamt München einzureichen und werden dort nach Eingang digitalisiert. Ausnahmen bilden Freisteller in Papierform, isolierte Befreiungen und Abweichungen von örtlichen Satzungen in Papierform. Diese sind auch weiterhin bei der Gemeinde einzureichen.

Nach Eingang eines Antrags wird die Stadt oder Gemeinde unverzüglich von der Unteren Baubehörde informiert. Die Beteiligung der Städte und Gemeinden erfolgt künftig ausschließlich digital über die eingesetzte Fachanwendung. Bereits seit dem 1. Januar 2023 erhalten Antragstellerinnen und Antragsteller unabhängig von der Antragsform einen Zugangscode, mit dem sie die jeweiligen Antragsunterlagen sowie nach Abschluss des Verfahrens die genehmigten Pläne einsehen können.

Entwickelt wurde der digitale Antrag, der bayernweit die Einreichung und Bearbeitung von Bauanträgen vereinheitlichen soll, vom Bayerischen Bauministerium in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Digitalministerium. Die technische Umsetzung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem IT- Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern. Mithilfe von Online-Assistenten werden die Antragsteller Schritt für Schritt durch den Ausfüllprozess geleitet.

Ebenso ist für die Nutzer auf einen Blick ersichtlich, welche Bauvorlagen mit dem Antrag eingereicht werden müssen. Auch Planungen aus den einschlägigen Konstruktionsprogrammen können über das neue Portal verlustfrei hochgeladen werden. Dies sorgt dafür, dass Bauanträge von Beginn an möglichst vollständig eingereicht werden, was wiederum die Bearbeitungszeiten in der Unteren Baubehörde reduziert.

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