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Verwaltung | | von Landkreis München
Unterstützung vom Bayerischen Innenministerium für Sport- und Schützenvereine (Grafik: AdobeStock/Julien_Eichinger)
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Energiepreiszuschuss für Sportvereine

Sport- und Schützenvereine im Würmtal können einen Energiepreiszuschuss beantragen

Unterstützung für Sport-und Schützenvereine - Bayerns Innen- und Sportminister Joachim Herrmann startet Antragsverfahren für Energiepreiszuschuss: 18 Millionen Euro - Kann ab sofort beantragt werden

Sport- und Schützenvereine in Bayern können einen allgemeinen Energiepreiszuschuss bei steigenden Ausgaben für Energieträger beantragen. Bayerns Innen- und Sportminister Joachim Herrmann erklärt: "Mit dem allgemeinen Energiepreiszuschuss greifen wir den Vereinen bei den sprunghaft gestiegenen Energiekosten unter die Arme. Gerade die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie sehr eingeschränkte Nutzungsmöglichkeiten oder gar Schließungen von Sportanlagen die Vereine und auch die Bevölkerung belasten." Der Energiepreiszuschuss soll laut Herrmann dazu beitragen, dass die Vereinssportstätten trotz hoher Energiekosten offengehalten werden können. Der Freistaat stellt den Sport- und Schützenvereinen hierfür 18 Millionen Euro bereit.

Ein allgemeiner Energiepreiszuschuss wird nach Herrmanns Worten denjenigen Sport- und Schützenvereinen auf Antrag gewährt, die erhöhte Energieausgaben haben und im Jahr 2023 die Vereinspauschale erhalten. Maximal beträgt der Zuschuss 80 Prozent der einfachen Vereinspauschale 2023. "Neben der Verdoppelung der Vereinspauschale unterstützen wir mit dem allgemeinen Energiepreiszuschuss unbürokratisch unsere Vereine in Krisenzeiten", betonte Herrmann.

Bis zum 15. Mai 2023

Das Verfahren zur Gewährung des Energiepreiszuschusses ist eng mit der Vereinspauschale verknüpft. Bis zum 15. Mai 2023 ist eine Antragstellung bei den Kreisverwaltungsbehörden möglich. Ein Antragsformular erhalten Vereine bei den Kreisverwaltungsbehörden und Dachverbänden des organisierten Sports. Im Zuge der Antragstellung müssen keine Nachweise oder Unterlagen vorgelegt werden. Die Auszahlung des Energiepreiszuschusses erfolgt zusammen mit der Vereinspauschale pauschal in Höhe von 80 Prozent der Vereinspauschale. Nachweise über gestiegene Ausgaben für Energiekosten, beispielsweise in Form einer Gegenüberstellung der Jahresrechnungen 2021 und 2023, müssen Vereine erst im Jahr 2024 einreichen.

Vereine mit Sitz im Landkreis München, die den Energiepreiszuschuss beantragen möchten, finden den entsprechenden Antrag in der Dienstleistung zur Sportförderung über die Vereinspauschale. Unter „Formulare und Merkblätter“ ist auch der Antrag auf Gewährung eines allgemeinen Energiepreiszuschusses für gemeinnützige Sport- und Schützenvereine hochgeladen. Anträge müssen bis spätestens 15. Mai 2023 bei der Kreisverwaltungsbehörde eingehen.

Anträge sind per Post oder E-Mail zu richten an:

Landratsamt München

Fachbereich 0.0.2 - Sport, Kultur und Partnerschaften
Gerda Drotleff
Mariahilfplatz 17
81541 München
E-Mail: DrotleffG@lra-m.bayern.de

Quelle: Landratsamt München

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Sport- und Schützenvereine in Bayern können einen allgemeinen Energiepreiszuschuss bei steigenden Ausgaben für Energieträger beantragen. Bayerns Innen- und Sportminister Joachim Herrmann erklärt: "Mit dem allgemeinen Energiepreiszuschuss greifen wir den Vereinen bei den sprunghaft gestiegenen Energiekosten unter die Arme. Gerade die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie sehr eingeschränkte Nutzungsmöglichkeiten oder gar Schließungen von Sportanlagen die Vereine und auch die Bevölkerung belasten." Der Energiepreiszuschuss soll laut Herrmann dazu beitragen, dass die Vereinssportstätten trotz hoher Energiekosten offengehalten werden können. Der Freistaat stellt den Sport- und Schützenvereinen hierfür 18 Millionen Euro bereit.

Ein allgemeiner Energiepreiszuschuss wird nach Herrmanns Worten denjenigen Sport- und Schützenvereinen auf Antrag gewährt, die erhöhte Energieausgaben haben und im Jahr 2023 die Vereinspauschale erhalten. Maximal beträgt der Zuschuss 80 Prozent der einfachen Vereinspauschale 2023. "Neben der Verdoppelung der Vereinspauschale unterstützen wir mit dem allgemeinen Energiepreiszuschuss unbürokratisch unsere Vereine in Krisenzeiten", betonte Herrmann.

Bis zum 15. Mai 2023

Das Verfahren zur Gewährung des Energiepreiszuschusses ist eng mit der Vereinspauschale verknüpft. Bis zum 15. Mai 2023 ist eine Antragstellung bei den Kreisverwaltungsbehörden möglich. Ein Antragsformular erhalten Vereine bei den Kreisverwaltungsbehörden und Dachverbänden des organisierten Sports. Im Zuge der Antragstellung müssen keine Nachweise oder Unterlagen vorgelegt werden. Die Auszahlung des Energiepreiszuschusses erfolgt zusammen mit der Vereinspauschale pauschal in Höhe von 80 Prozent der Vereinspauschale. Nachweise über gestiegene Ausgaben für Energiekosten, beispielsweise in Form einer Gegenüberstellung der Jahresrechnungen 2021 und 2023, müssen Vereine erst im Jahr 2024 einreichen.

Vereine mit Sitz im Landkreis München, die den Energiepreiszuschuss beantragen möchten, finden den entsprechenden Antrag in der Dienstleistung zur Sportförderung über die Vereinspauschale. Unter „Formulare und Merkblätter“ ist auch der Antrag auf Gewährung eines allgemeinen Energiepreiszuschusses für gemeinnützige Sport- und Schützenvereine hochgeladen. Anträge müssen bis spätestens 15. Mai 2023 bei der Kreisverwaltungsbehörde eingehen.

Anträge sind per Post oder E-Mail zu richten an:

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E-Mail: DrotleffG@lra-m.bayern.de

Quelle: Landratsamt München

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