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Das Grundstück rechts neben dem Alten Rathaus soll in Erbbaurecht vergeben werden (Foto: Unser Würmtal)
Das Grundstück rechts neben dem Alten Rathaus soll in Erbbaurecht vergeben werden (Foto: Unser Würmtal)

Es tut sich was in der Neurieder Ortsmitte!

Erste Vertragsentwürfe für eine Vergabe des Grundstücks Ortsmitte Nord in Erbbaurecht der Gemeinde Neuried

Endlich geht es vorwärts: Die Gemeinde präsentiert erste Vertragsentwürfe für eine Vergabe des Grundstücks Ortsmitte Nord in Erbbaurecht.

Alle Ämter sind in das neue Gebäude am Hainbuchenring gezogen, nur nicht das Bauamt, das weilt immer noch, ganz allein im alten Neurieder Rathaus. So ist es jedenfalls näher dran am jetzigen Geschehen: Denn gleich dahinter soll auf einer Fläche von 5.304 m² nach Wunsch der Gemeinde in absehbarer Zeit gebaut werden.

In der Sitzung des Bauausschusses am Dienstag Abend stellte Bauamtsleiter Andreas Braun gemeinsam mit Thomas Kollmann, der die Gemeinde als externer Experte in Sachen der Vergabe des Grundstücks in Erbbaurecht berät, die Entwürfe vor für die Verträge, die mit einem Investor geschlossen werden sollen. Dabei handelt es sich einmal um einen Erbpachtvertrag, der als zentrale Anlage einen städtebaulichen Vertrag beinhaltet.

Verträge diskutieren

Plan des zu in Erbpacht vergebenden Grundstücks - die Kosten für die Erschließung der dunkelbraunen Bereiche werden von der Gemeinde übernommen
Plan des zu in Erbpacht vergebenden Grundstücks - die Kosten für die Erschließung der dunkelbraunen Bereiche werden von der Gemeinde übernommen

CSU-Fraktionssprecherin Marianne Hellhuber verwies einmal mehr daraufhin, dass ihre Partei gegen die Vergabe des Grundstücks in Erbpacht sei und stellte die Frage in den Raum, ob es überhaupt „Sinn macht, über einen so weit reichenden Vertrag“ jetzt zu entscheiden, wenn im März 2026 Kommunalwahlen anstünden. Ihrer Meinung nach sollte eine Entscheidung durch den neuen Gemeinderat getroffen werden. Nachdem die CSU momentan aus der Opposition heraus in dieser Sache nicht viel ausrichten kann, erhoffen sich Hellhuber und ihre Parteifreunde damit auf die nächsten Wahlperiode.  Mit einer eventuell anderen Zusammensetzung des Gemeinderats könnten sie eine Entscheidung herbeiführen, die mehr in ihrem Sinne ist, nämlich das Grundstück zu verkaufen und damit die klamme Gemeindekasse zu füllen.

Kaum verwundert es daher, dass sowohl Mechthild von der Mülbe (SPD) als auch Luis Sanktjohanser (FDP), die der ausschlaggebenden Parteien angehören, sich dagegen wandten. Beide pochten darauf, dass man schon jahrelang, ja seit Beginn der Wahlperiode, an der Neugestaltung der Ortsmitte dran sei. „Dann dauert es wieder sechs Jahre“, mahnte von der Mülbe weitere zeitliche Verzögerungen an, wenn man jetzt zu keiner Entscheidung komme. „Es wäre auch gut, wenn wir mal was zu Ende bringen“, pflichtete ihr Sanktjohanser bei.

In den vorliegenden Vertragsentwürfen fand Paolo Brenner von der CSU hingegen „tausend offene Lücken“ und forderte, dass die Gemeinde dem Investor mehr Vorgaben mache. Kollmann verwies darauf, dass es sich hier noch nicht um „finale Verträge“ handle, sondern lediglich um „Muster“, aufgrund derer die Bewerber ihre Angebote abgeben würden. Deshalb fänden sich darin noch „Platzhalter“, über die mit den potentiellen Investoren verhandelt werden soll. Bauamtsleiter Braun betonte die beiden Fixpunkte: Einerseits strebe man einen festen Preis an, unter den man nicht gehen werde und andererseits werde man anhand der Qualität des Umsetzungskonzepts entscheiden. An die darin festgelegte Umsetzung ist der Investor gebunden.

Umweltpreis

Inhalt der Verträge

Bei einigen Bereichen des Grundstücks muss sich der Investor verpflichten sie zu erschließen. Da sie aber nützlich für die Gemeinde sind, werde diese ihm das Geld dafür zurückzahlen. Von der CSU wurde hier nach der Höhe der Kosten gefragt. Brenner fürchtete, dass durch die Erstattung ein „Riesenloch“ in den Gemeindefinanzen entstehe. Darauf entgegnete Braun, dass eine Kostenschätzung bereits vorliege. „Aus Wettbewerbsgründen“ werde man öffentlich nicht alles im Detail diskutieren, sagte Kollmann.

Ob Wohnungen oder Gewerbe und wenn beides, in welcher Verteilung, da ist die Gemeinde offen für verschiedene Varianten. Darum soll die Erbpacht auch für 70 Jahre vergeben werden (mit der Option um 10 Jahre zu verlängern). Normalerweise wird Wohnraum für 80 Jahre verpachtet, Gewerbe dagegen nur für 60 Jahre. Mit dieser Mischform will man beides ermöglichen und gleichzeitig dem Bieter die Sicherheit geben zu wissen, worauf er sich einlässt.

Auch die Möglichkeit zurückzutreten behält sich die Gemeinde vor, als Absicherung, falls der „worst case“ eintreten sollte und der Investor nicht baut, erklärte Kollmann, beruhigte aber gleich wieder: „Wir werden einen leistungsstarken Anbieter auswählen.“ Auf eins muss dieser allerdings verzichten: Der Rats(ch)platz, auf dem der Maibaum steht, ist weder Teil des Erbpacht- noch des städtebaulichen Vertrags – er wird auf jeden Fall weiterhin Eigentum der Gemeinde bleiben.

Redaktion Unser Würmtal / aw

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Das Grundstück rechts neben dem Alten Rathaus soll in Erbbaurecht vergeben werden (Foto: Unser Würmtal)
Das Grundstück rechts neben dem Alten Rathaus soll in Erbbaurecht vergeben werden (Foto: Unser Würmtal)

Es tut sich was in der Neurieder Ortsmitte!

Erste Vertragsentwürfe für eine Vergabe des Grundstücks Ortsmitte Nord in Erbbaurecht der Gemeinde Neuried

Mitschke

Endlich geht es vorwärts: Die Gemeinde präsentiert erste Vertragsentwürfe für eine Vergabe des Grundstücks Ortsmitte Nord in Erbbaurecht.

Alle Ämter sind in das neue Gebäude am Hainbuchenring gezogen, nur nicht das Bauamt, das weilt immer noch, ganz allein im alten Neurieder Rathaus. So ist es jedenfalls näher dran am jetzigen Geschehen: Denn gleich dahinter soll auf einer Fläche von 5.304 m² nach Wunsch der Gemeinde in absehbarer Zeit gebaut werden.

In der Sitzung des Bauausschusses am Dienstag Abend stellte Bauamtsleiter Andreas Braun gemeinsam mit Thomas Kollmann, der die Gemeinde als externer Experte in Sachen der Vergabe des Grundstücks in Erbbaurecht berät, die Entwürfe vor für die Verträge, die mit einem Investor geschlossen werden sollen. Dabei handelt es sich einmal um einen Erbpachtvertrag, der als zentrale Anlage einen städtebaulichen Vertrag beinhaltet.

Verträge diskutieren

Plan des zu in Erbpacht vergebenden Grundstücks - die Kosten für die Erschließung der dunkelbraunen Bereiche werden von der Gemeinde übernommen
Plan des zu in Erbpacht vergebenden Grundstücks - die Kosten für die Erschließung der dunkelbraunen Bereiche werden von der Gemeinde übernommen

CSU-Fraktionssprecherin Marianne Hellhuber verwies einmal mehr daraufhin, dass ihre Partei gegen die Vergabe des Grundstücks in Erbpacht sei und stellte die Frage in den Raum, ob es überhaupt „Sinn macht, über einen so weit reichenden Vertrag“ jetzt zu entscheiden, wenn im März 2026 Kommunalwahlen anstünden. Ihrer Meinung nach sollte eine Entscheidung durch den neuen Gemeinderat getroffen werden. Nachdem die CSU momentan aus der Opposition heraus in dieser Sache nicht viel ausrichten kann, erhoffen sich Hellhuber und ihre Parteifreunde damit auf die nächsten Wahlperiode.  Mit einer eventuell anderen Zusammensetzung des Gemeinderats könnten sie eine Entscheidung herbeiführen, die mehr in ihrem Sinne ist, nämlich das Grundstück zu verkaufen und damit die klamme Gemeindekasse zu füllen.

Kaum verwundert es daher, dass sowohl Mechthild von der Mülbe (SPD) als auch Luis Sanktjohanser (FDP), die der ausschlaggebenden Parteien angehören, sich dagegen wandten. Beide pochten darauf, dass man schon jahrelang, ja seit Beginn der Wahlperiode, an der Neugestaltung der Ortsmitte dran sei. „Dann dauert es wieder sechs Jahre“, mahnte von der Mülbe weitere zeitliche Verzögerungen an, wenn man jetzt zu keiner Entscheidung komme. „Es wäre auch gut, wenn wir mal was zu Ende bringen“, pflichtete ihr Sanktjohanser bei.

In den vorliegenden Vertragsentwürfen fand Paolo Brenner von der CSU hingegen „tausend offene Lücken“ und forderte, dass die Gemeinde dem Investor mehr Vorgaben mache. Kollmann verwies darauf, dass es sich hier noch nicht um „finale Verträge“ handle, sondern lediglich um „Muster“, aufgrund derer die Bewerber ihre Angebote abgeben würden. Deshalb fänden sich darin noch „Platzhalter“, über die mit den potentiellen Investoren verhandelt werden soll. Bauamtsleiter Braun betonte die beiden Fixpunkte: Einerseits strebe man einen festen Preis an, unter den man nicht gehen werde und andererseits werde man anhand der Qualität des Umsetzungskonzepts entscheiden. An die darin festgelegte Umsetzung ist der Investor gebunden.

Umweltpreis

Inhalt der Verträge

Bei einigen Bereichen des Grundstücks muss sich der Investor verpflichten sie zu erschließen. Da sie aber nützlich für die Gemeinde sind, werde diese ihm das Geld dafür zurückzahlen. Von der CSU wurde hier nach der Höhe der Kosten gefragt. Brenner fürchtete, dass durch die Erstattung ein „Riesenloch“ in den Gemeindefinanzen entstehe. Darauf entgegnete Braun, dass eine Kostenschätzung bereits vorliege. „Aus Wettbewerbsgründen“ werde man öffentlich nicht alles im Detail diskutieren, sagte Kollmann.

Ob Wohnungen oder Gewerbe und wenn beides, in welcher Verteilung, da ist die Gemeinde offen für verschiedene Varianten. Darum soll die Erbpacht auch für 70 Jahre vergeben werden (mit der Option um 10 Jahre zu verlängern). Normalerweise wird Wohnraum für 80 Jahre verpachtet, Gewerbe dagegen nur für 60 Jahre. Mit dieser Mischform will man beides ermöglichen und gleichzeitig dem Bieter die Sicherheit geben zu wissen, worauf er sich einlässt.

Auch die Möglichkeit zurückzutreten behält sich die Gemeinde vor, als Absicherung, falls der „worst case“ eintreten sollte und der Investor nicht baut, erklärte Kollmann, beruhigte aber gleich wieder: „Wir werden einen leistungsstarken Anbieter auswählen.“ Auf eins muss dieser allerdings verzichten: Der Rats(ch)platz, auf dem der Maibaum steht, ist weder Teil des Erbpacht- noch des städtebaulichen Vertrags – er wird auf jeden Fall weiterhin Eigentum der Gemeinde bleiben.

Redaktion Unser Würmtal / aw

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