Gemeinde Krailling
Physiotherapie Würmtal
Helmut Reinnisch
Stölzl
Schreinerei Reinnisch
Intakt
Jakobs-Klenk
TEILEN
ZURÜCK
Klimaschutz | | von Unser Würmtal
Das sogenannte Douglauswäldchen in der Bildmitte neben der Grünannahme der Firma Glück (Foto: Unser Würmtal)
Das sogenannte Douglauswäldchen in der Bildmitte neben der Grünannahme der Firma Glück (Foto: Unser Würmtal)

Firma Glück unterliegt erneut vor Gericht

Das Bayer. Verwaltungsgericht erklärt die Erlaubnis zur Rodung des Douglaswäldchen in Planegg für rechtswidrig

Bannwald erfüllt wichtige Funktionen in Zeiten der Klimakrise. Gericht bestätigt, dass die Erlaubnis zur Waldrodung rechtswidrig ist und stärkt den Bannwaldschutz.

Weiterer Etappensieg im jahrelangen Rechtsstreit um das Wäldchen in Planegg. 2022 hat der BUND Naturschutz mit Unterstützung des Grünzug-Netzwerk Würmtal e. V. (GNW) gegen den geplanten Waldkahlschlag Klage eingereicht. Der Kiesabbau-Konzern Glück hat beantragt, einen Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs abzuändern, um auf der Fläche des sogenannten Douglasienwäldchens in Planegg Kies abbauen zu dürfen.

Am 30.06.2025 hat das Bayerische Verwaltungsgericht München die Aussage des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) vom 31. Juli 2023 bekräftigt, dass Bannwald einen besonderer Schutzstatus zusteht und dass die Rodung von Bannwald nicht mit unbestimmten, pauschalen Ausgleichsmaßnahmen gerechtfertigt werden kann.

Weder die Firma Glück noch das Landratsamt und beteiligte Behörden haben ausreichend dargelegt, dass die hohen Anforderungen des Waldgesetzes erfüllt werden könnten. Das wäre die Grundvoraussetzung für die Abwägung gewesen, ob der Kiesabbau an dieser Stelle überhaupt von so weittragendem öffentlichem Interesse ist, dass dafür Bannwald geopfert werden darf. Auf diese Bewertung hat das Gericht verzichtet. Der VGH hatte dazu ausgeführt, dass jedenfalls das Interesse eines Kiesabbauunternehmens an Gewinnmaximierung hierfür nicht ausreicht. Somit wurde die Position des Bannwaldschutzes vom Gericht gestärkt. Das Hauptsacheverfahren steht allerdings noch aus (mehr Infos siehe hier).

Stellungnahmen der Akteure

Rechtsanwalt André Horenburg, Rechtsanwälte Günther erläutert: „Das Verwaltungsgericht hat zu Recht bekräftigt, dass das Bayerische Waldgesetz hohe Anforderungen an eine Bannwaldrodung stellt. Genehmigungsbehörden müssen fortan zunächst einmal die Funktionen der wegfallenden Waldfläche anhand von deren Struktur und Beschaffenheit konkret ermitteln. Die bisher mitunter anzutreffende Verwaltungspraxis, bei der nur mehr oder weniger pauschal behauptet wurde, dass die Ersatzaufforstung die wegfallenden Funktionen kompensieren könne, genügt dem nicht.“

Dr. Herbert Stepp, 1. Vorstand des Grünzug-Netzwerk Würmtal e.V. betont: „Wie alle Wälder wirkt auch der Wald in Planegg regulierend auf Klima, Wasser und Luftreinigung, sorgt für Temperaturausgleich und schützt vor Hitzeeinwirkungen. Die Klimakrise ist im vollen Gange, wie uns die aktuelle Hitzewelle schmerzlich vor Augen führt. Es gibt rund um München mehr als genug Kiesvorkommen, auf denen kein Wald steht.“

„Das ist ein wichtiger Zwischenerfolg für den Erhalt dieses Bannwaldes, der gerade in Zeiten der Klimaerhitzung eine wichtige Kühlfunktion auch für München erfüllt“, so Julika Schreiber, BN-Regionalreferentin Oberbayern. „Bannwald muss immer gegen Eingriffe geschützt werden – das Urteil ist ein wichtiges Signal für geplante Eingriffe in andere Bannwälder!“

Simon Tangerding, Geschäftsführer der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Landesverband Bayern e.V. freut sich: „Ich begrüße ausdrücklich, dass das Gericht unserer ganzheitlichen Sichtweise auf alle Waldfunktionen gefolgt ist und deren uneingeschränkten Ersatz eingefordert hat. Besonders wichtig ist, dass es keine Verschiebung der Leistungen in eine ungewisse Zukunft akzeptiert hat.“

Das Douglasien-Wäldchen steht seit mehr als 30 Jahren unter Bannwaldschutz. Die Ersatzaufforstung ist auf einem Acker nördlich der geplanten Auskiesungsfläche vorgesehen. Dort aber bildet der neue Wald eine Insel, umgeben von industrieartiger Tätigkeit (Kompostieranlage, Abgrabung/Verfüllung) und landwirtschaftlicher Nutzung und befindet sich zudem auf einer mit Bauschutt verfüllten alten Kiesgrube mit vermutlich minderwertiger Erdauflage.

Quelle: BUND Naturschutz

Zurück

SLine Jürgen Haubeil - Homepages | Server | Datenbanken | SEO | CMS
Wir bieten PHARMAZEUTISCHE / KOSMETISCHE PRODUKTE - PERSÖNLICHE BERATUNG - VERLEIHSERVICE
Jahn Apotheke
Jakobs-Klenk
Stölzl
Terra e Muro
AAS Automatic Alarm Systeme
Ulrich Haake Garten- und Landschaftsbau
Klimaschutz | | von Unser Würmtal
Das sogenannte Douglauswäldchen in der Bildmitte neben der Grünannahme der Firma Glück (Foto: Unser Würmtal)
Das sogenannte Douglauswäldchen in der Bildmitte neben der Grünannahme der Firma Glück (Foto: Unser Würmtal)

Firma Glück unterliegt erneut vor Gericht

Das Bayer. Verwaltungsgericht erklärt die Erlaubnis zur Rodung des Douglaswäldchen in Planegg für rechtswidrig

Thieler

Bannwald erfüllt wichtige Funktionen in Zeiten der Klimakrise. Gericht bestätigt, dass die Erlaubnis zur Waldrodung rechtswidrig ist und stärkt den Bannwaldschutz.

Weiterer Etappensieg im jahrelangen Rechtsstreit um das Wäldchen in Planegg. 2022 hat der BUND Naturschutz mit Unterstützung des Grünzug-Netzwerk Würmtal e. V. (GNW) gegen den geplanten Waldkahlschlag Klage eingereicht. Der Kiesabbau-Konzern Glück hat beantragt, einen Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs abzuändern, um auf der Fläche des sogenannten Douglasienwäldchens in Planegg Kies abbauen zu dürfen.

Am 30.06.2025 hat das Bayerische Verwaltungsgericht München die Aussage des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) vom 31. Juli 2023 bekräftigt, dass Bannwald einen besonderer Schutzstatus zusteht und dass die Rodung von Bannwald nicht mit unbestimmten, pauschalen Ausgleichsmaßnahmen gerechtfertigt werden kann.

Weder die Firma Glück noch das Landratsamt und beteiligte Behörden haben ausreichend dargelegt, dass die hohen Anforderungen des Waldgesetzes erfüllt werden könnten. Das wäre die Grundvoraussetzung für die Abwägung gewesen, ob der Kiesabbau an dieser Stelle überhaupt von so weittragendem öffentlichem Interesse ist, dass dafür Bannwald geopfert werden darf. Auf diese Bewertung hat das Gericht verzichtet. Der VGH hatte dazu ausgeführt, dass jedenfalls das Interesse eines Kiesabbauunternehmens an Gewinnmaximierung hierfür nicht ausreicht. Somit wurde die Position des Bannwaldschutzes vom Gericht gestärkt. Das Hauptsacheverfahren steht allerdings noch aus (mehr Infos siehe hier).

Stellungnahmen der Akteure

Rechtsanwalt André Horenburg, Rechtsanwälte Günther erläutert: „Das Verwaltungsgericht hat zu Recht bekräftigt, dass das Bayerische Waldgesetz hohe Anforderungen an eine Bannwaldrodung stellt. Genehmigungsbehörden müssen fortan zunächst einmal die Funktionen der wegfallenden Waldfläche anhand von deren Struktur und Beschaffenheit konkret ermitteln. Die bisher mitunter anzutreffende Verwaltungspraxis, bei der nur mehr oder weniger pauschal behauptet wurde, dass die Ersatzaufforstung die wegfallenden Funktionen kompensieren könne, genügt dem nicht.“

Dr. Herbert Stepp, 1. Vorstand des Grünzug-Netzwerk Würmtal e.V. betont: „Wie alle Wälder wirkt auch der Wald in Planegg regulierend auf Klima, Wasser und Luftreinigung, sorgt für Temperaturausgleich und schützt vor Hitzeeinwirkungen. Die Klimakrise ist im vollen Gange, wie uns die aktuelle Hitzewelle schmerzlich vor Augen führt. Es gibt rund um München mehr als genug Kiesvorkommen, auf denen kein Wald steht.“

„Das ist ein wichtiger Zwischenerfolg für den Erhalt dieses Bannwaldes, der gerade in Zeiten der Klimaerhitzung eine wichtige Kühlfunktion auch für München erfüllt“, so Julika Schreiber, BN-Regionalreferentin Oberbayern. „Bannwald muss immer gegen Eingriffe geschützt werden – das Urteil ist ein wichtiges Signal für geplante Eingriffe in andere Bannwälder!“

Simon Tangerding, Geschäftsführer der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Landesverband Bayern e.V. freut sich: „Ich begrüße ausdrücklich, dass das Gericht unserer ganzheitlichen Sichtweise auf alle Waldfunktionen gefolgt ist und deren uneingeschränkten Ersatz eingefordert hat. Besonders wichtig ist, dass es keine Verschiebung der Leistungen in eine ungewisse Zukunft akzeptiert hat.“

Das Douglasien-Wäldchen steht seit mehr als 30 Jahren unter Bannwaldschutz. Die Ersatzaufforstung ist auf einem Acker nördlich der geplanten Auskiesungsfläche vorgesehen. Dort aber bildet der neue Wald eine Insel, umgeben von industrieartiger Tätigkeit (Kompostieranlage, Abgrabung/Verfüllung) und landwirtschaftlicher Nutzung und befindet sich zudem auf einer mit Bauschutt verfüllten alten Kiesgrube mit vermutlich minderwertiger Erdauflage.

Quelle: BUND Naturschutz

Zurück

Gemeinde Krailling