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LK München | | von Landkreis München

Führerschein-Umtausch: Frist rückt näher

Die erste Frist zum Führerschein-Pflichtumtausch läuft am 19. Januar 2022 aus. Dies betrifft die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958. Wenn Sie Teil dieses Personenkreises sind, denken Sie bitte daran, den Umtausch rechtzeitig zu beantragen.

Anfang 2019 hat der Bundesrat den gestaffelten Pflichtumtausch von Führerscheinen beschlossen. Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19.01.2033 in einen befristeten EU-Scheckkartenführerschein getauscht werden. Die neuen Führerschein-Dokumente sind dann auf 15 Jahre befristet. Aufgrund der hohen Menge an umzutauschenden Führerscheinen erfolgt dies gestaffelt.

Wichtig: Umtauschen müssen in der aktuellen Phase NUR die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958, die noch im Besitz eines alten deutschen Papierführerscheins sind! Alle anderen Personen können ihre Umtauschphase den nachfolgenden Tabellen entnehmen.

Wo beantrage ich den Führerschein-Umtausch?

Den Umtausch können Sie online beantragen unter www.landkreis-muenchen.de. Vorteil: Sie müssen nicht bei der Führerscheinstelle vorsprechen.

Wenn Sie dennoch eine persönliche Vorsprache wünschen, ist das sowohl bei Ihrer Wohnsitzgemeinde vor Ort oder bei der Führerscheinstelle in Grasbrunn möglich. Bei Vorsprachen in der Führerscheinstelle vereinbaren Sie bitte einen Termin unter Termin-Fahrerlaubnis.

Welche Unterlagen sind erforderlich?

Sie benötigen Ihren bisherigen Führerschein, ein gültiges Ausweisdokument, ein biometrisches Lichtbild und, sofern der bisherige Führerschein nicht vom Landratsamt München ausgestellt wurde, eine sogenannte „Karteikartenabschrift“ (= Auskunft aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister). Die Karteikartenabschrift erhalten Sie durch Anruf bei der ausstellenden Behörde Ihres bisherigen Führerscheins.

Was passiert mit meinem alten Führerschein?

Ihren bisherigen Führerschein bekommen Sie entwertet zurück.

Wieviel kostet der Umtausch und wieviel Zeit wird benötigt?

Der Führerschein-Umtausch kostet 25,30 Euro. Bei Online-Beantragung kommen Versandgebühren hinzu. Dafür bekommen Sie den neuen Führerschein dann direkt zu Ihnen nach Hause gesandt. Wenn Sie keinen Versand wünschen und den neuen Führerschein explizit in der Führerscheinstelle abholen möchten, fallen keine zusätzlichen Kosten an. Die Antragsbearbeitung dauert bei Onlineantragstellung aktuell etwa 4 Wochen nach Eingang aller Unterlagen. Bei Antragstellung vor Ort in der Gemeindeverwaltung oder der Führerscheinstelle, dauert die Bearbeitung aktuell etwa 6-8 Wochen.

Wann bin ich vom Pflichtumtausch betroffen?

Die beigefügten Tabellen zeigen die aktuellen Regelungen und die Zeiträume, die zu beachten sind. Nach Ablauf der jeweiligen Frist verliert der Führerschein seine Gültigkeit.

 

1. Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

Graue bzw. rosa Papierführerscheine:

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht
sein muss
Vor 1953 19.01.2033
1953 bis 1958 19.01.2022
1959 bis 1964 19.01.2023
1965 bis 1970 19.01.2024
1971 oder später 19.01.2025

 

2. Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:

Unbefristete Kartenführerscheine, die vom 01.01.1999 bis 18.01.2013 ausgestellt
wurden:

Ausstellungsjahr Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht
sein muss
1999 bis 2001 19.01.2026
2002 bis 2004 19.01.2027
2005 bis 2007 19.01.2028
2008 19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.01.2032
2012 bis 18.01.2013 19.01.2033

Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.


Alle wichtigen Informationen zum Führerschein-Umtausch gibt es unter
Landkreis-Muenchen. Für weitergehende Fragen ist die Führerscheinstelle unter 089/6221-3000 erreichbar.

Quelle: Landkreis München

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Die erste Frist zum Führerschein-Pflichtumtausch läuft am 19. Januar 2022 aus. Dies betrifft die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958. Wenn Sie Teil dieses Personenkreises sind, denken Sie bitte daran, den Umtausch rechtzeitig zu beantragen.

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Anfang 2019 hat der Bundesrat den gestaffelten Pflichtumtausch von Führerscheinen beschlossen. Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19.01.2033 in einen befristeten EU-Scheckkartenführerschein getauscht werden. Die neuen Führerschein-Dokumente sind dann auf 15 Jahre befristet. Aufgrund der hohen Menge an umzutauschenden Führerscheinen erfolgt dies gestaffelt.

Wichtig: Umtauschen müssen in der aktuellen Phase NUR die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958, die noch im Besitz eines alten deutschen Papierführerscheins sind! Alle anderen Personen können ihre Umtauschphase den nachfolgenden Tabellen entnehmen.

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Den Umtausch können Sie online beantragen unter www.landkreis-muenchen.de. Vorteil: Sie müssen nicht bei der Führerscheinstelle vorsprechen.

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Welche Unterlagen sind erforderlich?

Sie benötigen Ihren bisherigen Führerschein, ein gültiges Ausweisdokument, ein biometrisches Lichtbild und, sofern der bisherige Führerschein nicht vom Landratsamt München ausgestellt wurde, eine sogenannte „Karteikartenabschrift“ (= Auskunft aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister). Die Karteikartenabschrift erhalten Sie durch Anruf bei der ausstellenden Behörde Ihres bisherigen Führerscheins.

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Der Führerschein-Umtausch kostet 25,30 Euro. Bei Online-Beantragung kommen Versandgebühren hinzu. Dafür bekommen Sie den neuen Führerschein dann direkt zu Ihnen nach Hause gesandt. Wenn Sie keinen Versand wünschen und den neuen Führerschein explizit in der Führerscheinstelle abholen möchten, fallen keine zusätzlichen Kosten an. Die Antragsbearbeitung dauert bei Onlineantragstellung aktuell etwa 4 Wochen nach Eingang aller Unterlagen. Bei Antragstellung vor Ort in der Gemeindeverwaltung oder der Führerscheinstelle, dauert die Bearbeitung aktuell etwa 6-8 Wochen.

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1. Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

Graue bzw. rosa Papierführerscheine:

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht
sein muss
Vor 1953 19.01.2033
1953 bis 1958 19.01.2022
1959 bis 1964 19.01.2023
1965 bis 1970 19.01.2024
1971 oder später 19.01.2025

 

2. Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:

Unbefristete Kartenführerscheine, die vom 01.01.1999 bis 18.01.2013 ausgestellt
wurden:

Ausstellungsjahr Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht
sein muss
1999 bis 2001 19.01.2026
2002 bis 2004 19.01.2027
2005 bis 2007 19.01.2028
2008 19.01.2029
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2010 19.01.2031
2011 19.01.2032
2012 bis 18.01.2013 19.01.2033

Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.


Alle wichtigen Informationen zum Führerschein-Umtausch gibt es unter
Landkreis-Muenchen. Für weitergehende Fragen ist die Führerscheinstelle unter 089/6221-3000 erreichbar.

Quelle: Landkreis München

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