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Gauting | | von Gemeinde Gauting

Gautinger Sommerbad öffnet am Samstag

Badefreunde aufgepasst! Das lange Warten hat ein Ende. Das Gautinger Sommerbad kann, soweit die 7-Tage-Inzidenz für den Landkreis Starnberg stabil unter 100 bleibt, wie geplant am 22. Mai 2021 für Besucher öffnen.

Das Schwimmbad wird täglich Montag bis Sonntag von 9 bis 14 Uhr und von 15 bis 20 Uhr geöffnet sein – am Mittwoch, dem Frühbadetag, von 7 bis 14 Uhr sowie von 15 bis 20 Uhr geöffnet. Von 14.00 bis 15.00 Uhr wird das Bad täglich zur Reinigung und Desinfektion komplett geschlossen.

Der Einlass ist nur möglich, solange die maximale Besucherzahl von 550 Personen noch nicht erreicht ist. Die aktuelle Besucherzahl kann vor dem Schwimmbadbesuch auf www.gauting.de überprüft werden.

Umfangreiches Hygienekonzept für den Schwimmbadbesuch

Aufgrund der notwendigen Sicherheitsvorkehrungen sind einige Einschränkungen und Sonderregeln im laufenden Schwimmbadbetrieb zu beachten. Im Mittelpunkt steht dabei die Gesundheit aller Besucher sowie der Mitarbeiter.

Der Eintritt ist nur mit Mund- und Nasenschutz gestattet und jeder Badegast muss seine Kontaktdaten entweder auf einem Formular am Eingangsbereich hinterlassen oder sich bequem und schnell über die Luca-App einchecken. Das Kontaktformular kann vorab auch auf der Internetseite der Gemeinde Gauting heruntergeladen werden.

Um einen fließenden Einlass in das Schwimmbad zu ermöglichen, werden Badegäste gebeten, das Eintrittsgeld an der Kasse, wenn möglich, passend bereitzuhalten. Auch das kontaktlose Bezahlen via EC-Karte ist möglich. Der Kassenautomat bleibt geschlossen.

Für den Einlass ist außerdem ein aktueller negativer Corona-Test notwendig. Die Testpflicht entfällt mit einer stabilen 7-Tages-Inzidenz unter 50. Nachfolgende Personen werden negativ getesteten Personen gleichgestellt und sind von einer vorgeschriebenen Testung befreit:

  1. Gesunde Personen, die vollständig gegen COVID-19 geimpft sind (ab Tag 15 nach der abschließenden Impfung)
  2. Gesunde Personen, die von einer PCR-bestätigten SARS-CoV-2-Infektion genesen sind und mit einer Impfstoffdosis geimpft wurden und
  3. Gesunde Personen, die von einer PCR-bestätigten SARS-CoV-2-Infektion genesen sind, die mindestens 28 Tage sowie maximal 6 Monate zurückliegt.

Quelle: Gemeinde Gauting

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Badefreunde aufgepasst! Das lange Warten hat ein Ende. Das Gautinger Sommerbad kann, soweit die 7-Tage-Inzidenz für den Landkreis Starnberg stabil unter 100 bleibt, wie geplant am 22. Mai 2021 für Besucher öffnen.

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Das Schwimmbad wird täglich Montag bis Sonntag von 9 bis 14 Uhr und von 15 bis 20 Uhr geöffnet sein – am Mittwoch, dem Frühbadetag, von 7 bis 14 Uhr sowie von 15 bis 20 Uhr geöffnet. Von 14.00 bis 15.00 Uhr wird das Bad täglich zur Reinigung und Desinfektion komplett geschlossen.

Der Einlass ist nur möglich, solange die maximale Besucherzahl von 550 Personen noch nicht erreicht ist. Die aktuelle Besucherzahl kann vor dem Schwimmbadbesuch auf www.gauting.de überprüft werden.

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Aufgrund der notwendigen Sicherheitsvorkehrungen sind einige Einschränkungen und Sonderregeln im laufenden Schwimmbadbetrieb zu beachten. Im Mittelpunkt steht dabei die Gesundheit aller Besucher sowie der Mitarbeiter.

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Um einen fließenden Einlass in das Schwimmbad zu ermöglichen, werden Badegäste gebeten, das Eintrittsgeld an der Kasse, wenn möglich, passend bereitzuhalten. Auch das kontaktlose Bezahlen via EC-Karte ist möglich. Der Kassenautomat bleibt geschlossen.

Für den Einlass ist außerdem ein aktueller negativer Corona-Test notwendig. Die Testpflicht entfällt mit einer stabilen 7-Tages-Inzidenz unter 50. Nachfolgende Personen werden negativ getesteten Personen gleichgestellt und sind von einer vorgeschriebenen Testung befreit:

  1. Gesunde Personen, die vollständig gegen COVID-19 geimpft sind (ab Tag 15 nach der abschließenden Impfung)
  2. Gesunde Personen, die von einer PCR-bestätigten SARS-CoV-2-Infektion genesen sind und mit einer Impfstoffdosis geimpft wurden und
  3. Gesunde Personen, die von einer PCR-bestätigten SARS-CoV-2-Infektion genesen sind, die mindestens 28 Tage sowie maximal 6 Monate zurückliegt.

Quelle: Gemeinde Gauting

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