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LK Starnberg | | von Unser Würmtal

Geänderte Strategie bei der Kontaktnachverfolgung

Das Gesundheitsamt kommt mit der Information der Kontaktaufnahme zu Infizierten und der Anordnung von Quarantäne nicht mehr hinterher.

Die Anzahl der positiv auf Corona getesteten Personen steigt weiter. „Wir sind daher nun an einem Punkt angelangt, an dem unser Gesundheitsamt die Kontaktaufnahme zu erkrankten Personen und die Anordnung der Quarantäne nicht mehr vollständig bewältigen kann“, erklärt Landrat Stefan Frey den Strategiewechsel. „Wir müssen daher derzeit eine Priorisierung vornehmen und uns auf Risikopatienten und vulnerable Gruppen, wie Personen in Alten- und Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und Krankenhäuser fokussieren“, so Frey weiter.

Das Gesundheitsamt versucht auch weiterhin, die Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen, Kindertagesbetreuungen und Gemeinschaftsunterkünfte zu betreuen. Alle anderen betroffene Personen werden im Laufe des morgigen Tages über die Homepage des Landratsamts zum weiteren Vorgehen bei Erkrankung und bei engem Kontakt mit Infizierten informiert. Das Gesundheitsamt kommt mit der Information der Kontaktaufnahme zu Infizierten und der Anordnung von Quarantäne nicht mehr hinterher. Was in vielen anderen Landkreisen schon seit längerer Zeit der Fall ist, trifft nun auch den Landkreis Starnberg.

Priorisierung der Kontaktaufnahme

Es ist daher momentan nicht möglich, alle positiv auf SARS-CoV-2 getesteten Personen zu kontaktieren und die häusliche Quarantäne persönlich anzuordnen. Das Gesundheitsamt setzt daher ab sofort die Vorgaben des Gesundheitsministeriums zur Priorisierung um. Vorwiegend werde daher nun Risikopatienten und vulnerable Gruppen, wie Personen in Alten- und Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und Krankenhäuser berücksichtigt und kontaktiert. Auch Schulen, Kindertageseinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünfte versucht das Gesundheitsamt weiter zu betreuen. Für alle Einrichtungen werden auf der Homepage des Landratsamtes in Kürze zusätzlich PDF-Formulare zur Verfügung stehen, mit denen die erforderlichen Informationen an das Gesundheitsamt übermittelt werden können.

Quarantäne beginnt sofort mit dem Testergebnis

Nach den geltenden Regelungen müssen sich alle Personen, die positiv getestet wurden – egal ob mit Selbst-, Schnell- oder PCR-Test – unverzüglich in häusliche Quarantäne begeben, auch wenn das Gesundheitsamt keinen Kontakt mit diesen aufgenommen hat. Die Quarantäne dauert 10 Tage nach Erhalt des positiven Befundes (Tag 1 ist der Tag nach der Testung). Eine Freitestung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Positiv Getestete werden gebeten die engen Kontaktpersonen selbst zu ermitteln und zu verständigen.

Die genauen Regelungen werden im Laufe des Tages auf der Homepage des Landratsamtes veröffentlicht. Darin sind auch Verhaltensregeln für positiv getestete Personen, für Personen, die in einer Haushaltsgemeinschaft leben, sowie zu engen Kontaktpersonen enthalten und wann bestimmte Ausnahmen greifen. Einen Quarantänebescheid wird es daher nicht mehr automatisch geben.

Quelle: Landkreis Starnberg

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Das Gesundheitsamt kommt mit der Information der Kontaktaufnahme zu Infizierten und der Anordnung von Quarantäne nicht mehr hinterher.

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Die Anzahl der positiv auf Corona getesteten Personen steigt weiter. „Wir sind daher nun an einem Punkt angelangt, an dem unser Gesundheitsamt die Kontaktaufnahme zu erkrankten Personen und die Anordnung der Quarantäne nicht mehr vollständig bewältigen kann“, erklärt Landrat Stefan Frey den Strategiewechsel. „Wir müssen daher derzeit eine Priorisierung vornehmen und uns auf Risikopatienten und vulnerable Gruppen, wie Personen in Alten- und Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und Krankenhäuser fokussieren“, so Frey weiter.

Das Gesundheitsamt versucht auch weiterhin, die Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen, Kindertagesbetreuungen und Gemeinschaftsunterkünfte zu betreuen. Alle anderen betroffene Personen werden im Laufe des morgigen Tages über die Homepage des Landratsamts zum weiteren Vorgehen bei Erkrankung und bei engem Kontakt mit Infizierten informiert. Das Gesundheitsamt kommt mit der Information der Kontaktaufnahme zu Infizierten und der Anordnung von Quarantäne nicht mehr hinterher. Was in vielen anderen Landkreisen schon seit längerer Zeit der Fall ist, trifft nun auch den Landkreis Starnberg.

Priorisierung der Kontaktaufnahme

Es ist daher momentan nicht möglich, alle positiv auf SARS-CoV-2 getesteten Personen zu kontaktieren und die häusliche Quarantäne persönlich anzuordnen. Das Gesundheitsamt setzt daher ab sofort die Vorgaben des Gesundheitsministeriums zur Priorisierung um. Vorwiegend werde daher nun Risikopatienten und vulnerable Gruppen, wie Personen in Alten- und Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und Krankenhäuser berücksichtigt und kontaktiert. Auch Schulen, Kindertageseinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünfte versucht das Gesundheitsamt weiter zu betreuen. Für alle Einrichtungen werden auf der Homepage des Landratsamtes in Kürze zusätzlich PDF-Formulare zur Verfügung stehen, mit denen die erforderlichen Informationen an das Gesundheitsamt übermittelt werden können.

Quarantäne beginnt sofort mit dem Testergebnis

Nach den geltenden Regelungen müssen sich alle Personen, die positiv getestet wurden – egal ob mit Selbst-, Schnell- oder PCR-Test – unverzüglich in häusliche Quarantäne begeben, auch wenn das Gesundheitsamt keinen Kontakt mit diesen aufgenommen hat. Die Quarantäne dauert 10 Tage nach Erhalt des positiven Befundes (Tag 1 ist der Tag nach der Testung). Eine Freitestung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Positiv Getestete werden gebeten die engen Kontaktpersonen selbst zu ermitteln und zu verständigen.

Die genauen Regelungen werden im Laufe des Tages auf der Homepage des Landratsamtes veröffentlicht. Darin sind auch Verhaltensregeln für positiv getestete Personen, für Personen, die in einer Haushaltsgemeinschaft leben, sowie zu engen Kontaktpersonen enthalten und wann bestimmte Ausnahmen greifen. Einen Quarantänebescheid wird es daher nicht mehr automatisch geben.

Quelle: Landkreis Starnberg

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