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Gauting | | von Gemeinde Gauting

Gemeinde Gauting zu ''Verbot der Veranstaltungsreihe im Café Paletti"

In Beiträgen in den sozialen Medien wird aktuell die Meldung verbreitet, wonach die Gemeinde Gauting die Veranstaltungsreihe im Café Paletti verboten hat. Diese Darstellung ist verkürzt und nicht korrekt.

Ein Verbot, wie behauptet wird, ist nicht erteilt worden. Wie im vergangenen Jahr wurden auch in diesem Jahr wieder durch den Betreiber des Café Paletti Veranstaltungen angezeigt. Gleichwohl war die Größe der Veranstaltung im vergangenen Jahr kleiner; Ihre Bedeutung für die Aufrechterhaltung der Veranstaltungsszene in Pandemiezeiten jedoch höher, als dies in diesem Jahr der Fall ist, wo mehr Angebote und klarere Rechtsrahmen bestehen. Für die engagierte Initiative im vergangenen Sommer hat der Veranstalter daher auch die Auszeichnung mit dem Günther-Klinge-Preis erhalten.

Grundsätzlich sind Veranstaltungen bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn nicht erlaubnispflichtig, sondern lediglich anzeigepflichtig (Art. 19 LStVG). Die Gemeinde Gauting hat damit auch nie eine Veranstaltung erlaubt. Die örtliche Sicherheitsbehörde hat aber die Möglichkeit bei Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung Auflagen zur Veranstaltung anzuordnen oder, wenn diese nicht ausreichen, die Veranstaltung zu untersagen.

Unterschiedliche Interessen in Einklang bringen

Die Gemeinde hat bereits die vergangene Veranstaltungsserie vom 25.06.2021 bis zum 27.08.2021 mit einem Auflagenbescheid versehen, da bereits Nutzungskonflikte aus dem vergangenen Jahr vor allem Lärmbelästigungen bekannt waren. Die Veranstaltungsstätte befindet sich in einem Wohngebiet, unterschiedliche Interessen müssen daher in Einklang gebracht werden. Das ist den Betroffenen vor Ort bislang nicht gelungen. In der verstrichenen Zeit ist der Veranstalter zudem mehrfach darauf hingewiesen worden, die Veranstaltungsstätte auch baunutzungsrechtlich als solche zu ertüchtigten. Auch hinsichtlich des umfangreichen Gastgewerbes sollte die Gaststättenerlaubnis für die Veranstaltungsstätte über das Landratsamt Starnberg eingeholt werden. Dies ist bis jetzt unterblieben.

Die Gemeinde Gauting hat die zurückliegende Veranstaltungsserie unter Auflagen gestellt, die nach Mitteilungen der Polizeiinspektion Planegg und des Landratsamtes Starnberg vom Veranstalter nicht eingehalten wurden. Die von Seiten der Gemeinde bislang gesetzten Auflagen waren damit nicht ausreichend, weswegen jetzt der weitere Umgang mit der nun vorliegenden Veranstaltungsanzeige geprüft werden muss.

Richtig ist, dass die Gemeinde den Veranstaltungsanmelder am vergangenen Freitag mittels einer Anhörung um eine Stellungnahme hinsichtlich ihrer Bedenken gebeten hat. Mit der Stellungnahme des Veranstaltungsmelders wird sich die Gemeinde anschließend intensiv auseinandersetzen.

Quelle: Gemeinde Gauting

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In Beiträgen in den sozialen Medien wird aktuell die Meldung verbreitet, wonach die Gemeinde Gauting die Veranstaltungsreihe im Café Paletti verboten hat. Diese Darstellung ist verkürzt und nicht korrekt.

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Ein Verbot, wie behauptet wird, ist nicht erteilt worden. Wie im vergangenen Jahr wurden auch in diesem Jahr wieder durch den Betreiber des Café Paletti Veranstaltungen angezeigt. Gleichwohl war die Größe der Veranstaltung im vergangenen Jahr kleiner; Ihre Bedeutung für die Aufrechterhaltung der Veranstaltungsszene in Pandemiezeiten jedoch höher, als dies in diesem Jahr der Fall ist, wo mehr Angebote und klarere Rechtsrahmen bestehen. Für die engagierte Initiative im vergangenen Sommer hat der Veranstalter daher auch die Auszeichnung mit dem Günther-Klinge-Preis erhalten.

Grundsätzlich sind Veranstaltungen bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn nicht erlaubnispflichtig, sondern lediglich anzeigepflichtig (Art. 19 LStVG). Die Gemeinde Gauting hat damit auch nie eine Veranstaltung erlaubt. Die örtliche Sicherheitsbehörde hat aber die Möglichkeit bei Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung Auflagen zur Veranstaltung anzuordnen oder, wenn diese nicht ausreichen, die Veranstaltung zu untersagen.

Unterschiedliche Interessen in Einklang bringen

Die Gemeinde hat bereits die vergangene Veranstaltungsserie vom 25.06.2021 bis zum 27.08.2021 mit einem Auflagenbescheid versehen, da bereits Nutzungskonflikte aus dem vergangenen Jahr vor allem Lärmbelästigungen bekannt waren. Die Veranstaltungsstätte befindet sich in einem Wohngebiet, unterschiedliche Interessen müssen daher in Einklang gebracht werden. Das ist den Betroffenen vor Ort bislang nicht gelungen. In der verstrichenen Zeit ist der Veranstalter zudem mehrfach darauf hingewiesen worden, die Veranstaltungsstätte auch baunutzungsrechtlich als solche zu ertüchtigten. Auch hinsichtlich des umfangreichen Gastgewerbes sollte die Gaststättenerlaubnis für die Veranstaltungsstätte über das Landratsamt Starnberg eingeholt werden. Dies ist bis jetzt unterblieben.

Die Gemeinde Gauting hat die zurückliegende Veranstaltungsserie unter Auflagen gestellt, die nach Mitteilungen der Polizeiinspektion Planegg und des Landratsamtes Starnberg vom Veranstalter nicht eingehalten wurden. Die von Seiten der Gemeinde bislang gesetzten Auflagen waren damit nicht ausreichend, weswegen jetzt der weitere Umgang mit der nun vorliegenden Veranstaltungsanzeige geprüft werden muss.

Richtig ist, dass die Gemeinde den Veranstaltungsanmelder am vergangenen Freitag mittels einer Anhörung um eine Stellungnahme hinsichtlich ihrer Bedenken gebeten hat. Mit der Stellungnahme des Veranstaltungsmelders wird sich die Gemeinde anschließend intensiv auseinandersetzen.

Quelle: Gemeinde Gauting

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