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Politik | | von Gemeinde Gräfelfing

Gräfelfinger können Briefwahlunterlagen ab sofort beantragen

Am 8. Oktober 2023 finden die Landtags- und Bezirkswahlen statt. Briefwahlunterlagen können bereits jetzt bei der Gemeinde Gräfelfing beantragt werden.

Versendet oder ausgegeben werden die Briefwahlunterlagen allerdings erst, wenn der Gemeinde sämtliche Unterlagen vorliegen. Dies wird ab Mittwoch, 6. September, der Fall sein. Grundsätzlich haben Bürgerinnen und Bürger mehrere Möglichkeiten, ihre Briefwahlunterlagen zu beantragen:

  • Internetwahlschein – hier beantragen
    Der Internetwahlschein ist vom 30.08.2023 um 8.00 Uhr bis zum 27.09.2023 um 12:00 Uhr aktiv.
  • Schriftlicher Antrag per E-Mail an ewo@graefelfing.bayern.de
  • Schriftlicher Antrag, z.B. auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung
  • Persönlich im Einwohnermeldeamt (Bahnhofstraße 93, Gräfelfing)

Bitte denken Sie bei der Beantragung daran, uns mitzuteilen, an welche Andresse die Briefwahlunterlagen versendet werden sollen!

Wer die nötigen Voraussetzungen erfüllt und in Bayern bzw. im Landkreis München am Stichtag (27. August 2023) mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, wird automatisch für die Landtags- und Bezirkswahl in das Wählerverzeichnis dementsprechend eingetragen. Damit kann man sein Stimmrecht ausüben. Die Gemeinden des Landkreises legen dabei für jeden Stimmbezirk ein Verzeichnis der Stimmberechtigten an und benachrichtigen spätestens bis zum 17. September über die Eintragung. In der Wahlbenachrichtigung stehen neben Informationen, in welchem Wahllokal die Stimme abgegeben werden kann, auch Hinweise zur Beantragung von Briefwahlunterlagen.

In der Woche vom 18. bis zum 22. September 2023 können die Wählerverzeichnisse bei den Gemeinden eingesehen werden; wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der Einsichtsfrist Einspruch einlegen.

Quelle: Gemeinde Gräfelfing

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    Der Internetwahlschein ist vom 30.08.2023 um 8.00 Uhr bis zum 27.09.2023 um 12:00 Uhr aktiv.
  • Schriftlicher Antrag per E-Mail an ewo@graefelfing.bayern.de
  • Schriftlicher Antrag, z.B. auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung
  • Persönlich im Einwohnermeldeamt (Bahnhofstraße 93, Gräfelfing)

Bitte denken Sie bei der Beantragung daran, uns mitzuteilen, an welche Andresse die Briefwahlunterlagen versendet werden sollen!

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In der Woche vom 18. bis zum 22. September 2023 können die Wählerverzeichnisse bei den Gemeinden eingesehen werden; wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der Einsichtsfrist Einspruch einlegen.

Quelle: Gemeinde Gräfelfing

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