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Gräfelfing | | von Unser Würmtal
Wenn der Gräfelfinger Gemeinderat der Empfehlung des Hauptausschusses folgt, könnte es am 22. November zum Bürgerentscheid über diesen Standort kommen.
Wenn der Gräfelfinger Gemeinderat der Empfehlung des Hauptausschusses folgt, könnte es am 22. November zum Bürgerentscheid über diesen Standort kommen. (Visualisierung: Dietrich | Untertrifaller Architekten)

Hauptausschuss empfiehlt Ratsbegehren zum Standort der Schwimm- und Sporthalle

Am Dienstag dieser Woche tagte der Gräfelfinger Hauptausschuss und erklärte das Bürgerbegehren „Rettet den Schulwald“ für ungültig. Doch sollen nun noch einmal die Bürger zu Wort kommen. Am 13. Oktober entscheidet der Gemeinderat über ein mögliches Ratsbegehren.

Schon vor einer Woche war die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens „Rettet den Schulwald – Sind Sie für eine Bebauung im Schulwald?“ im Gespräch. Das Begehren richtete sich gegen die Gräfelfinger Pläne, am Lochhamer Campus eine Dreifachturn- und Schwimmhalle zu errichten. In der Kritik standen dabei vor allem die Abholzung und Versiegelung des Gebiets. Außerdem widerspreche „der gewählte Standort im Schulwald diametral den Vorgaben des Regionalplans und des Störungs- und Tötungsverbots im Rahmen des Bundesnaturschutzgesetzes“, erklärte Initiator Dieter Kubisch vom Bund Naturschutz. Über 1.000 Bürger unterzeichneten das Bürgerbegehren.

Nun erklärte der Hauptausschuss des Gemeinderats die Unzulässigkeit. „Die Räte haben sich dabei auf die Stellungnahmen aus dem Landratsamt und der Kanzlei Meidert & Kollegen gestützt“, berichtete Sabine Strack, Öffentlichkeits- und Wirtschaftsreferentin im Gräfelfinger Rathaus. Die Unrechtmäßigkeit ergebe sich aus der unzulässigen Kopplung mehrerer Fragen im Begehren. „Außerdem ist die Begründung unzulässig, dass Gräfelfing gegen das Störungs- und Tötungsverbot verstößt, weil genau aus diesem Grund viele Maßnahmen zum Schutz und zur Kompensation geplant sind.“

Ratsbegehren am 22. November möglich

Vorberatend bereitete der Ausschuss einen Beschluss für das Vollgremium am 13. Oktober vor, dann tagt der Gemeinderat in einer Sondersitzung. Inhalt dessen ist ein mögliches Ratsbegehren mit der Frage „Sind Sie dafür, dass die Gemeinde das Bebauungsplanverfahren zur Neuerrichtung einer Schwimm- und Dreifeldsporthalle (Beschluss des Gemeinderats vom 26.03.2019, Bebauungs- plan Nr. 46) auf dem Grundstück nördlich der Adalbert-Stifter-Straße (Flur-Nummer 1026/117) fortführt?“

Zur Begründung führte der Hauptausschuss an, dass sich der Gemeinderat mit großer Mehrheit für eine derartige Sportstätte eingesetzt habe und mehr Sportmöglichkeiten für die Schulen, Vereine und für die Gräfelfinger Bürger notwendig seien. Außerdem hatte Bürgermeister Peter Köstler schon in der vergangenen Woche erklärt: „Uns ist klar, dass es mindestens 1.000 Bürger gibt, die nicht mit der Planung einverstanden sind. Das müssen wir berücksichtigen und im Gespräch bleiben. Es ist wichtig, dass wir die Situation befrieden, aber gleichzeitig auch das Projekt voranbringen.“ Der Bürgerentscheid könnte am Sonntag, den 22. November durchgeführt werden.


Redaktion: Ulrike Seiffert / Unser Würmtal

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Wenn der Gräfelfinger Gemeinderat der Empfehlung des Hauptausschusses folgt, könnte es am 22. November zum Bürgerentscheid über diesen Standort kommen.
Wenn der Gräfelfinger Gemeinderat der Empfehlung des Hauptausschusses folgt, könnte es am 22. November zum Bürgerentscheid über diesen Standort kommen. (Visualisierung: Dietrich | Untertrifaller Architekten)

Hauptausschuss empfiehlt Ratsbegehren zum Standort der Schwimm- und Sporthalle

Am Dienstag dieser Woche tagte der Gräfelfinger Hauptausschuss und erklärte das Bürgerbegehren „Rettet den Schulwald“ für ungültig. Doch sollen nun noch einmal die Bürger zu Wort kommen. Am 13. Oktober entscheidet der Gemeinderat über ein mögliches Ratsbegehren.

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Schon vor einer Woche war die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens „Rettet den Schulwald – Sind Sie für eine Bebauung im Schulwald?“ im Gespräch. Das Begehren richtete sich gegen die Gräfelfinger Pläne, am Lochhamer Campus eine Dreifachturn- und Schwimmhalle zu errichten. In der Kritik standen dabei vor allem die Abholzung und Versiegelung des Gebiets. Außerdem widerspreche „der gewählte Standort im Schulwald diametral den Vorgaben des Regionalplans und des Störungs- und Tötungsverbots im Rahmen des Bundesnaturschutzgesetzes“, erklärte Initiator Dieter Kubisch vom Bund Naturschutz. Über 1.000 Bürger unterzeichneten das Bürgerbegehren.

Nun erklärte der Hauptausschuss des Gemeinderats die Unzulässigkeit. „Die Räte haben sich dabei auf die Stellungnahmen aus dem Landratsamt und der Kanzlei Meidert & Kollegen gestützt“, berichtete Sabine Strack, Öffentlichkeits- und Wirtschaftsreferentin im Gräfelfinger Rathaus. Die Unrechtmäßigkeit ergebe sich aus der unzulässigen Kopplung mehrerer Fragen im Begehren. „Außerdem ist die Begründung unzulässig, dass Gräfelfing gegen das Störungs- und Tötungsverbot verstößt, weil genau aus diesem Grund viele Maßnahmen zum Schutz und zur Kompensation geplant sind.“

Ratsbegehren am 22. November möglich

Vorberatend bereitete der Ausschuss einen Beschluss für das Vollgremium am 13. Oktober vor, dann tagt der Gemeinderat in einer Sondersitzung. Inhalt dessen ist ein mögliches Ratsbegehren mit der Frage „Sind Sie dafür, dass die Gemeinde das Bebauungsplanverfahren zur Neuerrichtung einer Schwimm- und Dreifeldsporthalle (Beschluss des Gemeinderats vom 26.03.2019, Bebauungs- plan Nr. 46) auf dem Grundstück nördlich der Adalbert-Stifter-Straße (Flur-Nummer 1026/117) fortführt?“

Zur Begründung führte der Hauptausschuss an, dass sich der Gemeinderat mit großer Mehrheit für eine derartige Sportstätte eingesetzt habe und mehr Sportmöglichkeiten für die Schulen, Vereine und für die Gräfelfinger Bürger notwendig seien. Außerdem hatte Bürgermeister Peter Köstler schon in der vergangenen Woche erklärt: „Uns ist klar, dass es mindestens 1.000 Bürger gibt, die nicht mit der Planung einverstanden sind. Das müssen wir berücksichtigen und im Gespräch bleiben. Es ist wichtig, dass wir die Situation befrieden, aber gleichzeitig auch das Projekt voranbringen.“ Der Bürgerentscheid könnte am Sonntag, den 22. November durchgeführt werden.


Redaktion: Ulrike Seiffert / Unser Würmtal

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