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In der vergangenen Woche informierten Vertreter der Familie Heide die Gemeinde über die Einstellung des Traditionsgasthofs und über die Verkaufsabsicht des Grunds.
In der vergangenen Woche informierten Vertreter der Familie Heide die Gemeinde über die Einstellung des Traditionsgasthofs und über die Verkaufsabsicht des Grunds. (Foto: C. Schmitz)

Heide-Volm-Grundstück wäre ein „Sechser im Lotto“ für Planegg

Seit 1931 betreibt die Familie Heide das Wirtshaus mit Biergarten am Bahnhof Planegg und hat damit jahrzehntelang das gesellschaftliche Leben im Ort geprägt. Erst im letzten Jahr verabschiedete sich die Familie vom angestammten Bräurosl auf der Wiesn, jetzt verkündete sie das Aus für die Heide Volm am Bahnhof auf der Familienwebseite. Das Grundstück soll verkauft werden. Die Gemeinde Planegg meldete schon mal ernstes Interesse an.

Quasi übers Wochenende erarbeitete die Planegger Verwaltung den Erlass einer Vorkaufssatzung für die 1,3 Hektar große Fläche der Heide Volm. Denn in der vergangenen Woche informierten Vertreter der Familie Heide die Gemeinde über die Einstellung des Traditionsgasthofs und über die Verkaufsabsicht des Grunds. Mit diesem Verkauf ist zum einen die Umsetzung des Supermarkts am Bahnhof Süd auf Eis gelegt und auch die geplanten Zuwegungen zur Firma Emeran Braun ruhen vorerst.

Die Vorkaufssatzung schafft die Möglichkeit, das ganze Bahnhofsareal Süd im Sinne der Allgemeinheit weiterzuentwickeln. „Wir wollen ein Zeichen setzen und Planegg als Käufer in Position bringen“, erklärte Bürgermeister Hermann Nafziger in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats. Die Vorkaufssatzung diene als Sicherungsmittel für die Planungshoheit der Gemeinde. Schließlich hat man am Bahnhof viel vor: hier sollen Wohnbebauung, Nahversorgung und soziale Einrichtungen entstehen.

Vorkaufssatzung ist kein Selbstläufer

Zunächst ging Nafziger auf die Tradition am Bahnhof ein. „1867 wurde dort zum ersten Mal ein Wirtshaus betrieben. 1931 ging es in den Besitz der Familie Heide über“, so Nafziger. „Wir reden hier von 90 Jahren Geschichte, die nun plötzlich zu Ende sind.“ Auch die Beziehung von Gemeinde zu Wirtshaus war stets eng und fest verankert im gesellschaftlichen Leben. „Jetzt wollen wir dort etwas verwirklichen, was unsere Gemeinde wiederum für die nächsten Jahrzehnte prägen kann. Diese Planfreiheit wollen wir einsetzen.“

Und wenn die Gemeinde nicht zum Zuge käme, dann solle das Baurecht dergestalt angepasst werden. In der Beschlussvorlage kam auch deutlich zum Ausdruck, dass die Vorkaufssatzung kein Selbstläufer ist. Jeder Verkaufsfall muss deutlich begründet sein, sowohl im Zweck, in der Zeit als auch im Umfang.

„Das wäre das Schönste für uns!“

Die anwesenden Gemeinderäte unterstützten das Vorhaben einstimmig. „Bindet uns die Satzung an ein bestimmtes Ziel?“, fragte Angelika Lawo (grüneGruppe 21) und sorgte sich um den aufgeführten dörflichen Charakter und die städtebaulichen Absichten. „Ich hoffe natürlich, dass die Familie Heide angesichts der langen gemeinsamen Zeit die Interessen der Gemeinde versteht.“

Laut Rechtsanwalt Gerhard Spieß ist die Gemeinde nicht sklavisch an die Absichten gebunden und kann im Falle des Kaufs gestalterisch tätig werden. Zweck und Umfang seien sowieso klar und drängten, so der Anwalt. Nur wenn innerhalb der nächsten fünf bis sieben Jahren dort nichts entstehe, dann beginne der Prozess der Rückübereignung, erklärte er. „Wenn wir zum Zuge kämen, dann werden wir auch recht zügig gestalten“, entgegnete Nafziger. „Das wäre das Schönste für uns!“

Die Gemeinderäte dankten der Verwaltung, namentlich Geschäftsleiter Stefan Schaudig und Bauamtsleiterin Ursula Janson fürs sehr zügige Erarbeiten der Satzung. „Das Grundstück wäre der Sechser im Lotto für uns“, so Judith Grimme (Grüne). Und Bürgermeister Nafziger meinte nach der Abstimmung: „Wir hätten eine Wahnsinnschance, hier etwas zu gestalten. Das ist ein Zeichen, das hoffentlich gesehen wird.“


Redaktion: Ulrike Seiffert / Unser Würmtal

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In der vergangenen Woche informierten Vertreter der Familie Heide die Gemeinde über die Einstellung des Traditionsgasthofs und über die Verkaufsabsicht des Grunds.
In der vergangenen Woche informierten Vertreter der Familie Heide die Gemeinde über die Einstellung des Traditionsgasthofs und über die Verkaufsabsicht des Grunds. (Foto: C. Schmitz)

Heide-Volm-Grundstück wäre ein „Sechser im Lotto“ für Planegg

Seit 1931 betreibt die Familie Heide das Wirtshaus mit Biergarten am Bahnhof Planegg und hat damit jahrzehntelang das gesellschaftliche Leben im Ort geprägt. Erst im letzten Jahr verabschiedete sich die Familie vom angestammten Bräurosl auf der Wiesn, jetzt verkündete sie das Aus für die Heide Volm am Bahnhof auf der Familienwebseite. Das Grundstück soll verkauft werden. Die Gemeinde Planegg meldete schon mal ernstes Interesse an.

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Quasi übers Wochenende erarbeitete die Planegger Verwaltung den Erlass einer Vorkaufssatzung für die 1,3 Hektar große Fläche der Heide Volm. Denn in der vergangenen Woche informierten Vertreter der Familie Heide die Gemeinde über die Einstellung des Traditionsgasthofs und über die Verkaufsabsicht des Grunds. Mit diesem Verkauf ist zum einen die Umsetzung des Supermarkts am Bahnhof Süd auf Eis gelegt und auch die geplanten Zuwegungen zur Firma Emeran Braun ruhen vorerst.

Die Vorkaufssatzung schafft die Möglichkeit, das ganze Bahnhofsareal Süd im Sinne der Allgemeinheit weiterzuentwickeln. „Wir wollen ein Zeichen setzen und Planegg als Käufer in Position bringen“, erklärte Bürgermeister Hermann Nafziger in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats. Die Vorkaufssatzung diene als Sicherungsmittel für die Planungshoheit der Gemeinde. Schließlich hat man am Bahnhof viel vor: hier sollen Wohnbebauung, Nahversorgung und soziale Einrichtungen entstehen.

Vorkaufssatzung ist kein Selbstläufer

Zunächst ging Nafziger auf die Tradition am Bahnhof ein. „1867 wurde dort zum ersten Mal ein Wirtshaus betrieben. 1931 ging es in den Besitz der Familie Heide über“, so Nafziger. „Wir reden hier von 90 Jahren Geschichte, die nun plötzlich zu Ende sind.“ Auch die Beziehung von Gemeinde zu Wirtshaus war stets eng und fest verankert im gesellschaftlichen Leben. „Jetzt wollen wir dort etwas verwirklichen, was unsere Gemeinde wiederum für die nächsten Jahrzehnte prägen kann. Diese Planfreiheit wollen wir einsetzen.“

Und wenn die Gemeinde nicht zum Zuge käme, dann solle das Baurecht dergestalt angepasst werden. In der Beschlussvorlage kam auch deutlich zum Ausdruck, dass die Vorkaufssatzung kein Selbstläufer ist. Jeder Verkaufsfall muss deutlich begründet sein, sowohl im Zweck, in der Zeit als auch im Umfang.

„Das wäre das Schönste für uns!“

Die anwesenden Gemeinderäte unterstützten das Vorhaben einstimmig. „Bindet uns die Satzung an ein bestimmtes Ziel?“, fragte Angelika Lawo (grüneGruppe 21) und sorgte sich um den aufgeführten dörflichen Charakter und die städtebaulichen Absichten. „Ich hoffe natürlich, dass die Familie Heide angesichts der langen gemeinsamen Zeit die Interessen der Gemeinde versteht.“

Laut Rechtsanwalt Gerhard Spieß ist die Gemeinde nicht sklavisch an die Absichten gebunden und kann im Falle des Kaufs gestalterisch tätig werden. Zweck und Umfang seien sowieso klar und drängten, so der Anwalt. Nur wenn innerhalb der nächsten fünf bis sieben Jahren dort nichts entstehe, dann beginne der Prozess der Rückübereignung, erklärte er. „Wenn wir zum Zuge kämen, dann werden wir auch recht zügig gestalten“, entgegnete Nafziger. „Das wäre das Schönste für uns!“

Die Gemeinderäte dankten der Verwaltung, namentlich Geschäftsleiter Stefan Schaudig und Bauamtsleiterin Ursula Janson fürs sehr zügige Erarbeiten der Satzung. „Das Grundstück wäre der Sechser im Lotto für uns“, so Judith Grimme (Grüne). Und Bürgermeister Nafziger meinte nach der Abstimmung: „Wir hätten eine Wahnsinnschance, hier etwas zu gestalten. Das ist ein Zeichen, das hoffentlich gesehen wird.“


Redaktion: Ulrike Seiffert / Unser Würmtal

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