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Verwaltung | | von Landkreis Starnberg

Informationsveranstaltung für gesetzliche Betreuer

Informationsveranstaltung für selbständige gesetzliche Betreuerinnen und Betreuer im Landkreis Starnberg

Die Betreuungsstelle des Landratsamtes Starnberg lädt am Donnerstag, den 19. September von 18:00 bis 19:30 Uhr zu einer Informationsveranstaltung für Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer ein. Es wird die Tätigkeit von selbständigen gesetzlichen Betreuerinnen und Betreuern vorgestellt und über die Zusammenarbeit zwischen Betreuungsstelle, Betreuungsgericht, Betreuungsvereinen und den freiberuflichen Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuern informiert. Die Veranstaltung findet im Großen Sitzungsaal des Landratsamtes Starnberg in der Strandbadstraße 2 statt.

Die demographischen Veränderungen im Landkreis Starnberg bringen eine zunehmende Zahl an hilfsbedürftigen Menschen mit sich. Gesetzliche Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer regeln die rechtlichen Angelegenheiten einer Person und fungieren als deren Stellvertreter in Angelegenheiten, die der Mensch aus psychischen, geistigen, seelischen oder anderen gesundheitlichen Gründen nicht selbst erledigen kann.

Wer auf der Suche nach einer selbständigen und erfüllenden Aufgabe ist, erhält bei der Veranstaltung viele Informationen über die Tätigkeit des Berufsbetreuung. Angesprochen sind insbesondere Menschen mit einem Psychologie- oder Pädagogik-Studium, aber auch aus sozialen Berufen, mit Verwaltungsausbildung oder mit Jura- oder BWL-Studium. Neben persönlichem Engagement, Flexibilität und Belastbarkeit sind Geduld und Einfühlungsvermögen im Umgang mit kranken und behinderten Menschen Grundvoraussetzung.

Referenten der Betreuungsstelle, des Betreuungsgerichts, der Betreuungsvereine und der freiberuflichen Berufsbetreuer werden über ihre Tätigkeiten berichten. Am Ende der Veranstaltung besteht die Möglichkeit für Fragen und offene Diskussionen.

Quelle: Landkreis Starnberg

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Die demographischen Veränderungen im Landkreis Starnberg bringen eine zunehmende Zahl an hilfsbedürftigen Menschen mit sich. Gesetzliche Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer regeln die rechtlichen Angelegenheiten einer Person und fungieren als deren Stellvertreter in Angelegenheiten, die der Mensch aus psychischen, geistigen, seelischen oder anderen gesundheitlichen Gründen nicht selbst erledigen kann.

Wer auf der Suche nach einer selbständigen und erfüllenden Aufgabe ist, erhält bei der Veranstaltung viele Informationen über die Tätigkeit des Berufsbetreuung. Angesprochen sind insbesondere Menschen mit einem Psychologie- oder Pädagogik-Studium, aber auch aus sozialen Berufen, mit Verwaltungsausbildung oder mit Jura- oder BWL-Studium. Neben persönlichem Engagement, Flexibilität und Belastbarkeit sind Geduld und Einfühlungsvermögen im Umgang mit kranken und behinderten Menschen Grundvoraussetzung.

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Quelle: Landkreis Starnberg

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