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Verwaltung | | von Landkreis Starnberg

Keine Hunde während der Badesaison

Landratsamt Starnberg: Mitnehmen von Hunden in den Erholungsgebieten während der Badesaison vom 15. Mai bis 15. September nicht erlaubt.

Das schöne Wetter lockt wieder vermehrt Sonnenhungrige und auch die ersten Badegäste an die Seen. Aber nicht alle Besucher dürfen in die Erholungsgebiete. Das Landratsamt Starnberg macht darauf aufmerksam, dass das Mitnehmen von Hunden in den Erholungsgebieten während der Badesaison vom 15. Mai bis 15. September nicht erlaubt ist.

Dieses Verbot gilt für die Erholungsgebiete Kempfenhausen am Starnberger See, Oberndorf am Wörthsee, Wartaweil am Ammersee sowie Pilsensee-Ost.
Hunde dürfen auch nicht an der Leine mitgenommen werden. Dies regelt die entsprechende Benutzungssatzung.

Um die Sicherheit und Ordnung in den Erholungsgebieten weiterhin aufrecht zu erhalten, wird der Sicherheitsdienst auch in diesem Sommer wieder kontrollieren. Das Aufsichtspersonal kann Personen von den Erholungsgebieten verweisen. Außerdem darf er bei Verstößen gegen die Benutzungssatzung die Personalien aufnehmen und an das Landratsamt melden. Immerhin handelt es sich bei Verstößen um Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Bußgeld geahndet werden können.

Gleichermaßen wird darauf hingewiesen, dass auch das Grillen in den Erholungsgebieten nicht zulässig ist. Ebenso wird die Bevölkerung darum gebeten, auf das Füttern der Wasservögel zu verzichten.

Quelle: Landkreis Starnberg

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Das schöne Wetter lockt wieder vermehrt Sonnenhungrige und auch die ersten Badegäste an die Seen. Aber nicht alle Besucher dürfen in die Erholungsgebiete. Das Landratsamt Starnberg macht darauf aufmerksam, dass das Mitnehmen von Hunden in den Erholungsgebieten während der Badesaison vom 15. Mai bis 15. September nicht erlaubt ist.

Dieses Verbot gilt für die Erholungsgebiete Kempfenhausen am Starnberger See, Oberndorf am Wörthsee, Wartaweil am Ammersee sowie Pilsensee-Ost.
Hunde dürfen auch nicht an der Leine mitgenommen werden. Dies regelt die entsprechende Benutzungssatzung.

Um die Sicherheit und Ordnung in den Erholungsgebieten weiterhin aufrecht zu erhalten, wird der Sicherheitsdienst auch in diesem Sommer wieder kontrollieren. Das Aufsichtspersonal kann Personen von den Erholungsgebieten verweisen. Außerdem darf er bei Verstößen gegen die Benutzungssatzung die Personalien aufnehmen und an das Landratsamt melden. Immerhin handelt es sich bei Verstößen um Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Bußgeld geahndet werden können.

Gleichermaßen wird darauf hingewiesen, dass auch das Grillen in den Erholungsgebieten nicht zulässig ist. Ebenso wird die Bevölkerung darum gebeten, auf das Füttern der Wasservögel zu verzichten.

Quelle: Landkreis Starnberg

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