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LK Starnberg | | von Landkreis Starnberg

Kinderbetreuungen im Landkreis Starnberg weiterhin geschlossen

Die Anzahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen (7 Tage-Inzidenz) lag im Landkreis Starnberg am Donnerstag bei 126,60. Auch für die kommende Woche bleibt es daher bei den derzeit bestehenden Regelungen für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen.

Für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen gilt aufgrund der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung im Zeitraum vom 5. bis 11. April 2021 folgendes:

  • Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen im Landkreis Starnberg sind geschlossen, es wird eine Notbetreuung entsprechend den bekanntgemachten Regelungen des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales im Benehmen mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege angeboten. Die Schutz- und Hygienevorgaben entsprechend des Rahmenhygieneplans für die Kinderbetreuung und Heilpädagogische Tagesstätten sind einzuhalten.
  • Organisierte Spielgruppen sind in dieser Zeit nicht zulässig.

Aufgrund der aktuellen Osterferien ist eine Regelung für die Schulen im Landkreis Starnberg für die nächste Woche nicht erforderlich.

Alle aktuellen Informationen sowie die öffentlichen Bekanntmachungen im Amtsblatt sind unter www.lk-starnberg.de/corona zu finden.


Quelle: Landratsamt Starnberg

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Die Anzahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen (7 Tage-Inzidenz) lag im Landkreis Starnberg am Donnerstag bei 126,60. Auch für die kommende Woche bleibt es daher bei den derzeit bestehenden Regelungen für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen.

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Für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen gilt aufgrund der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung im Zeitraum vom 5. bis 11. April 2021 folgendes:

  • Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen im Landkreis Starnberg sind geschlossen, es wird eine Notbetreuung entsprechend den bekanntgemachten Regelungen des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales im Benehmen mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege angeboten. Die Schutz- und Hygienevorgaben entsprechend des Rahmenhygieneplans für die Kinderbetreuung und Heilpädagogische Tagesstätten sind einzuhalten.
  • Organisierte Spielgruppen sind in dieser Zeit nicht zulässig.

Aufgrund der aktuellen Osterferien ist eine Regelung für die Schulen im Landkreis Starnberg für die nächste Woche nicht erforderlich.

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Quelle: Landratsamt Starnberg

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