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Würmtal | | von Unser Würmtal
ab dem vollendeten ersten Lebensjahr haben Kinder einen Anspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung (Foto: AdobeStock, Oksana Kuzmina)
ab dem vollendeten ersten Lebensjahr haben Kinder einen Anspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung (Foto: AdobeStock, Oksana Kuzmina)

Kinderbetreuungsplätze – Soll und Haben

„Seit dem 01.08.2013 haben Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr (1. Geburtstag) bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege“, steht auf der Internetseite des Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales mit Bezug auf das Sozialgesetzbuch (SGB). Zuständig für die Umsetzung des Gesetzes sind die Kommunen. Diesen gelingt das mit unterschiedlichem Erfolg.

Gemeinden und Städte haben den schwarzen Peter

Das größte Problem ist der Mangel an Fachkräften für die Kinderbetreuung. „Die Personalnot in Kindergärten, Krippen und Horten ist groß, und das nicht erst seit Corona. Mindestens 1.000 Stellen in der Landeshauptstadt und rund 200 im Landkreis München können derzeit nicht besetzt werden“, äußert sich der Landkreis München im März diesen Jahres. Neben dem Problem mit dem Personalmangel gibt es auch finanzielle Probleme: Die Schaffung von Betreuungseinrichtungen ist mit erheblichen Kosten für die Kommunen verbunden.

Unterschiede im Würmtal

Das Angebot in den Gemeinden an Kinderbetreuungsplätzen ist im Würmtal sehr unterschiedlich. Den Gemeinden Gräfelfing und Neuried ist es in den letzten Jahren gelungen, den Bedarf der Eltern an Betreuungsplätzen abzudecken. In Gauting, Krailling und Planegg treten hingegen schon mal Engpässe auf. Vor allem der steigende Bedarf in der Ganztagsbetreuung ist nur schwer zu befriedigen. Krailling hat hier erfreulicher Weise noch zwölf Plätze frei.

Gauting muss in weitere Kindertageseinrichtungen investieren

In Gauting war die Personalsituation in den Kinderbetreuungseinrichtung im Jahr 2020 so angespannt, dass teilweise Gruppen geschlossen werden mussten. Außerdem erhöhte sich der Betreuungsbedarf durch die verstärkte Aufnahme von sogenannten Integrationskinder (Kindern mit Behinderung und einem erhöhtem Betreuungsbedarf). Die Gemeinde Gauting unterstützt die Aufnahme von Integrationskindern mit jeweils 565 Euro pro Kind und Monat. Weiter erklärt Charlotte Rieboldt, Öffentlichkeitsarbeit der Gemeinde Gauting: „Mit Blick auf die Bevölkerungsentwicklung in Gauting und den Ortsteilen zeigt sich zudem ein steigender Bedarf an Kinderbetreuung. Die Gemeinde muss deshalb in weitere Kindertageseinrichtungen investieren.“

C. M. (Name der Redaktion bekannt) aus Gauting teilte Unser Würmtal mit: „Im Februar diesen Jahres war mein Kind ein Jahr alt und ich habe zu diesem Zeitpunkt bei verschiedenen Krippen angefragt. Bei den Telefonaten erhielt ich immer die Information, dass man aktuell noch nichts sagen könne und dass ich nur eine Chance auf einen Krippenplatz habe, wenn ich die betreffende Einrichtung im Portal „Little Bird“ auf Prio 1 setze. Das scheint richtig zu sein. Denn nur die Einrichtung, für die wir Prio 1 ausgewählt haben, hat uns inzwischen auf die Warteliste gesetzt. Von den anderen ausgewählten Einrichtungen erhielten wir nur die Information, dass man sich mit Prio 2 nicht beschäftigt oder gar keine Antwort. Die Vergabekriterien sind nicht transparent und ich habe das Gefühl, dass man nur mit sehr viel Glück oder durch Empfehlungen einen Betreuungsplatz bekommt. Es wäre schön, wenn es mehr Plätze gäbe und wenn auch ein Ansprechpartner bei der Gemeinde zur Unterstützung (Angebote von Alternativen wie Tagesmutter usw.) vorhanden wäre.“

Verzweifelte Suche nach einem Kindergartenplatz

Eine in Krailling lebende Familie fühlte sich völlig allein gelassen: „Ich habe unseren Sohn (geb. 2017) Anfang Februar 2020 bei allen Kindergärten in Krailling angemeldet und habe nur Absagen erhalten. Ich habe mich anschließend an die Gemeinde Krailling gewendet. Dort erhielt ich die Auskunft, dass es nicht genügend Kindergartenplätze gibt und mein Anliegen zum Landratsamt Starnberg weiter geleitet werden kann. Ich habe mich dann direkt an das Landratsamt Starnberg gewendet, von dort wurde ich aber nur zurück an die Gemeinde Krailling verwiesen. Erst durch Anrufe bei allen privaten Kindergärten der umliegenden Gemeinden konnten wir einen Kindergartenplatz im Waldkindergarten in Gräfelfing bekommen. Dieser Platz war sehr teuer und für unseren Sohn ungeeignet. Der Platz wurde vom Kindergarten Anfang Dezember 2020 fristlos gekündigt."

„Anschließend habe ich erneut versucht, von der Gemeinde Krailling und vom Landratsamt Starnberg Hilfe bei der Kindergartensuche zu erhalten. Ich bekam nur den Rat, dass wir den Kindergartenplatz einklagen könnten."

„Bei der U8-Untersuchung unseres Sohnes im April 2021 haben wir den Hinweis bekommen, dass für unseren Sohn ein Integrationsplatz besser geeignet wäre, und die Praxis uns helfen würde, einen passenderen Platz zu finden. Das war erfolgreich und wir haben inzwischen medizinisch begründet einen Integrationsplatz für unseren Sohn bekommen, in dem er gut aufgehoben ist.
Unserer Meinung nach ist die Gemeinde ihrer gesetzlichen Verpflichtung nicht nachgekommen! Wir kamen uns wie Bittsteller vor als wir unser Recht auf einen Kinderbetreuungsplatz einforderten. Die Entwicklung unseres Sohnes wäre mit den notwendigen Kontakten zu anderen Kindern sicher besser verlaufen.“

Franz Wolfrum, Geschäftsleitung der Gemeinde Krailling, äußert sich zu den Vorwürfen: „Krippenplätze sind öfter mal Mangelware, aber mit Kindergartenplätzen hatten wir nie größere Probleme. Durch die Schließung der Kinderkrippe „Kleine Ritter“ fallen zwar aktuell 12 Krippenplätze weg, aber wir hoffen durch die Eröffnung des Waldkindergartens im September oder Oktober 50 weitere Kindergartenplätze zu bekommen. Die Reaktion der Gemeindemitarbeiter, die betreffende Frau an das Landratsamt Starnberg zu verweisen, war völlig richtig. Im Gegensatz zum Landkreis Starnberg hat Krailling gar keine Jugendhilfe-Einrichtung.“

Komfortable Situation in Gräfelfing

S.B. (Name der Redaktion bekannt), in Gräfelfing lebender Vater von drei Kindern, hat Unser Würmtal seine erfreulichen Erfahrungen mitgeteilt: „In der Gemeinde Gräfelfing sind ausreichend Kitas, bzw. Plätze vorhanden. Im Grunde kann man sich die gewünschte Kita aussuchen. Geschwisterkinder haben im Zweifel Vorrang bei der Vergabe eines Platzes in der gleichen Einrichtung. Die Ansprechpartner in der Gemeindeverwaltung sind sehr engagiert und versuchen den Wünschen gerecht zu werden. Im Vergleich zu München oder anderen Gemeinden ist die Situation sehr komfortabel!“

Die Gemeinde Gräfelfing setzt, wie auch Gauting, auf das Portal Little Bird. Dort werden Eltern bei der Suche nach geeigneten Kinderbetreuungseinrichtungen unterstützt. Petra Hierl-Schmitz von der Gemeinde Gräfelfing sagte Unser Würmtal: „Bisher konnten wir allen Eltern ein Angebot zur Kinderbetreuung machen – noch nie mussten wir Eltern abweisen.“ In Zeiten hoher Personalfluktuation und großem Personalmangel ist das eine stolze Leistung.

Kita-Platz einklagen?

Einen Kita-Platz einklagen können Eltern erst nachdem sie selber erfolglos nach einem Kita-Platz gesucht haben. Anschließen müssen sich die Eltern an das zuständige Jugendamt wenden. Stellt dieses nicht nach einer Frist von zwei bis drei Monaten einen Platz zur Verfügung, können Eltern entsprechend der Zuständigkeit die Stadt oder den Landkreis vor dem Verwaltungsgericht verklagen.

Tabellarischer Überblick (*)

Gemeinde gesamte Anzahl Kindergartenplätze Krippenplätze fehlende Kindergartenplätze fehlende Krippenplätze fehlende Hortplätze
Landkreis München 14.429
max. nutzbare Anzahl laut Betriebserlaubnis
         
Gräfelfing 854 668 186 0 0 0
Neuried 396 300 96 0 0 0
Planegg 623 387 236 18 19 k.A.
             
Kreis Starnberg 5.060
max. nutzbare Anzahl laut Betriebserlaubnis
         
Gauting 790 653 137 35 52 40
Krailling 310 250 60 10 30 Überangebot von 12 Plätzen

* Die Berechnung der Plätze aus der Betriebserlaubnis hin zu tatsächlich nutzbaren Plätzen erweist sich als kompliziert. Vielen Kindertageseinrichtungen wurde eine flexible Betriebserlaubnis erteilt, um auf den jeweiligen Bedarf an Plätzen entsprechend reagieren zu können. Ein Kindergarten mit einer flexiblen Betriebserlaubnis für 75 Kindergartenkinder kann je nach Bedarf z.B. mit 75 Kindergartenkindern oder 50 Kindergartenkindern und 12 Krippenkinder belegt werden. Ein Krippenkind belegt in einem Kindergarten in der Regel 2 Plätze. Außerdem wird ein Integrations-Kind laut BayKiBiG mit dem Faktor 4,5 gewertet, ein Regelkind mit einem Faktor von 1. Somit besetzt jedes Integrationskind quasi 4,5 Plätze in einer Einrichtung. Aufgrund dieser flexiblen Betriebserlaubnisse können keine absoluten Zahlen genannt werden. Der Bedarf an Kindergartenplätzen variiert über das Jahr zum Teil sehr stark (Zuzüge, Wegzüge, Neubaugebiete etc.) und hängt vom jeweiligen Stichtag ab

Redaktion: Jürgen Haubeil / Unser Würmtal

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Kinderbetreuungsplätze – Soll und Haben

„Seit dem 01.08.2013 haben Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr (1. Geburtstag) bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege“, steht auf der Internetseite des Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales mit Bezug auf das Sozialgesetzbuch (SGB). Zuständig für die Umsetzung des Gesetzes sind die Kommunen. Diesen gelingt das mit unterschiedlichem Erfolg.

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Das größte Problem ist der Mangel an Fachkräften für die Kinderbetreuung. „Die Personalnot in Kindergärten, Krippen und Horten ist groß, und das nicht erst seit Corona. Mindestens 1.000 Stellen in der Landeshauptstadt und rund 200 im Landkreis München können derzeit nicht besetzt werden“, äußert sich der Landkreis München im März diesen Jahres. Neben dem Problem mit dem Personalmangel gibt es auch finanzielle Probleme: Die Schaffung von Betreuungseinrichtungen ist mit erheblichen Kosten für die Kommunen verbunden.

Unterschiede im Würmtal

Das Angebot in den Gemeinden an Kinderbetreuungsplätzen ist im Würmtal sehr unterschiedlich. Den Gemeinden Gräfelfing und Neuried ist es in den letzten Jahren gelungen, den Bedarf der Eltern an Betreuungsplätzen abzudecken. In Gauting, Krailling und Planegg treten hingegen schon mal Engpässe auf. Vor allem der steigende Bedarf in der Ganztagsbetreuung ist nur schwer zu befriedigen. Krailling hat hier erfreulicher Weise noch zwölf Plätze frei.

Gauting muss in weitere Kindertageseinrichtungen investieren

In Gauting war die Personalsituation in den Kinderbetreuungseinrichtung im Jahr 2020 so angespannt, dass teilweise Gruppen geschlossen werden mussten. Außerdem erhöhte sich der Betreuungsbedarf durch die verstärkte Aufnahme von sogenannten Integrationskinder (Kindern mit Behinderung und einem erhöhtem Betreuungsbedarf). Die Gemeinde Gauting unterstützt die Aufnahme von Integrationskindern mit jeweils 565 Euro pro Kind und Monat. Weiter erklärt Charlotte Rieboldt, Öffentlichkeitsarbeit der Gemeinde Gauting: „Mit Blick auf die Bevölkerungsentwicklung in Gauting und den Ortsteilen zeigt sich zudem ein steigender Bedarf an Kinderbetreuung. Die Gemeinde muss deshalb in weitere Kindertageseinrichtungen investieren.“

C. M. (Name der Redaktion bekannt) aus Gauting teilte Unser Würmtal mit: „Im Februar diesen Jahres war mein Kind ein Jahr alt und ich habe zu diesem Zeitpunkt bei verschiedenen Krippen angefragt. Bei den Telefonaten erhielt ich immer die Information, dass man aktuell noch nichts sagen könne und dass ich nur eine Chance auf einen Krippenplatz habe, wenn ich die betreffende Einrichtung im Portal „Little Bird“ auf Prio 1 setze. Das scheint richtig zu sein. Denn nur die Einrichtung, für die wir Prio 1 ausgewählt haben, hat uns inzwischen auf die Warteliste gesetzt. Von den anderen ausgewählten Einrichtungen erhielten wir nur die Information, dass man sich mit Prio 2 nicht beschäftigt oder gar keine Antwort. Die Vergabekriterien sind nicht transparent und ich habe das Gefühl, dass man nur mit sehr viel Glück oder durch Empfehlungen einen Betreuungsplatz bekommt. Es wäre schön, wenn es mehr Plätze gäbe und wenn auch ein Ansprechpartner bei der Gemeinde zur Unterstützung (Angebote von Alternativen wie Tagesmutter usw.) vorhanden wäre.“

Verzweifelte Suche nach einem Kindergartenplatz

Eine in Krailling lebende Familie fühlte sich völlig allein gelassen: „Ich habe unseren Sohn (geb. 2017) Anfang Februar 2020 bei allen Kindergärten in Krailling angemeldet und habe nur Absagen erhalten. Ich habe mich anschließend an die Gemeinde Krailling gewendet. Dort erhielt ich die Auskunft, dass es nicht genügend Kindergartenplätze gibt und mein Anliegen zum Landratsamt Starnberg weiter geleitet werden kann. Ich habe mich dann direkt an das Landratsamt Starnberg gewendet, von dort wurde ich aber nur zurück an die Gemeinde Krailling verwiesen. Erst durch Anrufe bei allen privaten Kindergärten der umliegenden Gemeinden konnten wir einen Kindergartenplatz im Waldkindergarten in Gräfelfing bekommen. Dieser Platz war sehr teuer und für unseren Sohn ungeeignet. Der Platz wurde vom Kindergarten Anfang Dezember 2020 fristlos gekündigt."

„Anschließend habe ich erneut versucht, von der Gemeinde Krailling und vom Landratsamt Starnberg Hilfe bei der Kindergartensuche zu erhalten. Ich bekam nur den Rat, dass wir den Kindergartenplatz einklagen könnten."

„Bei der U8-Untersuchung unseres Sohnes im April 2021 haben wir den Hinweis bekommen, dass für unseren Sohn ein Integrationsplatz besser geeignet wäre, und die Praxis uns helfen würde, einen passenderen Platz zu finden. Das war erfolgreich und wir haben inzwischen medizinisch begründet einen Integrationsplatz für unseren Sohn bekommen, in dem er gut aufgehoben ist.
Unserer Meinung nach ist die Gemeinde ihrer gesetzlichen Verpflichtung nicht nachgekommen! Wir kamen uns wie Bittsteller vor als wir unser Recht auf einen Kinderbetreuungsplatz einforderten. Die Entwicklung unseres Sohnes wäre mit den notwendigen Kontakten zu anderen Kindern sicher besser verlaufen.“

Franz Wolfrum, Geschäftsleitung der Gemeinde Krailling, äußert sich zu den Vorwürfen: „Krippenplätze sind öfter mal Mangelware, aber mit Kindergartenplätzen hatten wir nie größere Probleme. Durch die Schließung der Kinderkrippe „Kleine Ritter“ fallen zwar aktuell 12 Krippenplätze weg, aber wir hoffen durch die Eröffnung des Waldkindergartens im September oder Oktober 50 weitere Kindergartenplätze zu bekommen. Die Reaktion der Gemeindemitarbeiter, die betreffende Frau an das Landratsamt Starnberg zu verweisen, war völlig richtig. Im Gegensatz zum Landkreis Starnberg hat Krailling gar keine Jugendhilfe-Einrichtung.“

Komfortable Situation in Gräfelfing

S.B. (Name der Redaktion bekannt), in Gräfelfing lebender Vater von drei Kindern, hat Unser Würmtal seine erfreulichen Erfahrungen mitgeteilt: „In der Gemeinde Gräfelfing sind ausreichend Kitas, bzw. Plätze vorhanden. Im Grunde kann man sich die gewünschte Kita aussuchen. Geschwisterkinder haben im Zweifel Vorrang bei der Vergabe eines Platzes in der gleichen Einrichtung. Die Ansprechpartner in der Gemeindeverwaltung sind sehr engagiert und versuchen den Wünschen gerecht zu werden. Im Vergleich zu München oder anderen Gemeinden ist die Situation sehr komfortabel!“

Die Gemeinde Gräfelfing setzt, wie auch Gauting, auf das Portal Little Bird. Dort werden Eltern bei der Suche nach geeigneten Kinderbetreuungseinrichtungen unterstützt. Petra Hierl-Schmitz von der Gemeinde Gräfelfing sagte Unser Würmtal: „Bisher konnten wir allen Eltern ein Angebot zur Kinderbetreuung machen – noch nie mussten wir Eltern abweisen.“ In Zeiten hoher Personalfluktuation und großem Personalmangel ist das eine stolze Leistung.

Kita-Platz einklagen?

Einen Kita-Platz einklagen können Eltern erst nachdem sie selber erfolglos nach einem Kita-Platz gesucht haben. Anschließen müssen sich die Eltern an das zuständige Jugendamt wenden. Stellt dieses nicht nach einer Frist von zwei bis drei Monaten einen Platz zur Verfügung, können Eltern entsprechend der Zuständigkeit die Stadt oder den Landkreis vor dem Verwaltungsgericht verklagen.

Tabellarischer Überblick (*)

Gemeinde gesamte Anzahl Kindergartenplätze Krippenplätze fehlende Kindergartenplätze fehlende Krippenplätze fehlende Hortplätze
Landkreis München 14.429
max. nutzbare Anzahl laut Betriebserlaubnis
         
Gräfelfing 854 668 186 0 0 0
Neuried 396 300 96 0 0 0
Planegg 623 387 236 18 19 k.A.
             
Kreis Starnberg 5.060
max. nutzbare Anzahl laut Betriebserlaubnis
         
Gauting 790 653 137 35 52 40
Krailling 310 250 60 10 30 Überangebot von 12 Plätzen

* Die Berechnung der Plätze aus der Betriebserlaubnis hin zu tatsächlich nutzbaren Plätzen erweist sich als kompliziert. Vielen Kindertageseinrichtungen wurde eine flexible Betriebserlaubnis erteilt, um auf den jeweiligen Bedarf an Plätzen entsprechend reagieren zu können. Ein Kindergarten mit einer flexiblen Betriebserlaubnis für 75 Kindergartenkinder kann je nach Bedarf z.B. mit 75 Kindergartenkindern oder 50 Kindergartenkindern und 12 Krippenkinder belegt werden. Ein Krippenkind belegt in einem Kindergarten in der Regel 2 Plätze. Außerdem wird ein Integrations-Kind laut BayKiBiG mit dem Faktor 4,5 gewertet, ein Regelkind mit einem Faktor von 1. Somit besetzt jedes Integrationskind quasi 4,5 Plätze in einer Einrichtung. Aufgrund dieser flexiblen Betriebserlaubnisse können keine absoluten Zahlen genannt werden. Der Bedarf an Kindergartenplätzen variiert über das Jahr zum Teil sehr stark (Zuzüge, Wegzüge, Neubaugebiete etc.) und hängt vom jeweiligen Stichtag ab

Redaktion: Jürgen Haubeil / Unser Würmtal

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