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LK Starnberg | | von Landkreis Starnberg

Kinderfreizeitbonus für Familien mit geringem Einkommen

Kinder und Jugendliche mussten in den vergangenen Monaten zurückstecken und haben viel verpasst – nicht nur in der Schule. Um Familien mit geringem Einkommen zu unterstützen, bekommen diese ab August einmalig einen Kinderfreizeitbonus in Höhe von 100 Euro für jedes Kind ausgezahlt. Die Zahlung geht an Familien, die bestimmte Sozialleistungen wie Grundsicherung, Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Für die meisten Familien erfolgt die Auszahlung automatisch. Dennoch gibt es welche, die nicht versäumen sollten, einen Antrag zu stellen.

Kinder und Jugendliche haben aufgrund der Beschränkungen durch die Corona-Pandemie schwierige Zeiten hinter sich: lange Zeit Distanzunterricht, Sorgen um die berufliche Ausbildung, kaum Kontakte zu Freunden, kaum Möglichkeiten, Hobbys und Sport nachzugehen und vieles mehr. Besonders betroffen sind hier Familien mit geringem finanziellem Spielraum. Um sie zu unterstützen, wird ein Kinderfreizeitbonus in Höhe von einmalig 100 Euro je Kind ausgezahlt. Dieser Bonus kann individuell für Ferien- und Freizeitaktivitäten eingesetzt werden.

Die meisten Familien müssen dafür keinen gesonderten Antrag stellen. Lediglich Familien, die nur Wohngeld und keinen Kinderzuschlag beziehen sowie Familien mit Sozialhilfe müssen dafür einen formlosen Antrag bei der Familienkasse stellen. Der ausgefüllte Antrag kann zusammen mit den entsprechend geforderten Nachweisen entweder per Post an die jeweils zuständige Familienkasse oder per E-Mail an kinderfreizeitbonus@arbeitsagentur.de geschickt werden.

Der Kinderfreizeitbonus wurde im Rahmen des Aktionsprogramms der Bundesregierung „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ als weitere finanzielle Hilfe für bedürftige Familien beschlossen. Das Antragsformular und weitere Informationen sind unter www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderfreizeitbonus zu finden. Fragen zum Kinderfreizeitbonus und zum Antragsverfahren werden über die gebührenfreie Service-Hotline unter der Telefonnummer 0800/4555543 beantwortet.

Quelle: Landratsamt Starnberg

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Die meisten Familien müssen dafür keinen gesonderten Antrag stellen. Lediglich Familien, die nur Wohngeld und keinen Kinderzuschlag beziehen sowie Familien mit Sozialhilfe müssen dafür einen formlosen Antrag bei der Familienkasse stellen. Der ausgefüllte Antrag kann zusammen mit den entsprechend geforderten Nachweisen entweder per Post an die jeweils zuständige Familienkasse oder per E-Mail an kinderfreizeitbonus@arbeitsagentur.de geschickt werden.

Der Kinderfreizeitbonus wurde im Rahmen des Aktionsprogramms der Bundesregierung „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ als weitere finanzielle Hilfe für bedürftige Familien beschlossen. Das Antragsformular und weitere Informationen sind unter www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderfreizeitbonus zu finden. Fragen zum Kinderfreizeitbonus und zum Antragsverfahren werden über die gebührenfreie Service-Hotline unter der Telefonnummer 0800/4555543 beantwortet.

Quelle: Landratsamt Starnberg

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