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Kinderreisepass wird nicht mehr verlängert
Kinderreisepass wird nicht mehr verlängert

Achtung - Kinderreisepass abgeschafft

Die Gemeinde Gräfelfing informiert zur Abschaffung des Kinderreisepasses ab 1. Januar 2024

Der Bundestag hat die Abschaffung des Kinderreisepasses zum 1. Januar 2024 beschlossen. Statt des Dokumententyps „Kinderreisepass“ sollen künftig ein elektronischer Reisepass mit der längeren Gültigkeitsdauer sowie der Nutzungsmöglichkeit für weltweite Reisen oder ein Personalausweis beantragt werden können. Kinderreisepässe, die bisher ein Jahr gültig waren, sind dann nicht mehr verfügbar, bereits ausgestellte Kinderreisepässe können nicht mehr verlängert werden.

Die bereits ausgestellten Kinderreisepässe (vor dem 31.12.2023) verlieren ihre Gültigkeit nicht zum 01.01.2024, sondern erst mit Ablauf der Gültigkeitsfrist. Das Lichtbild des Kindes kann allerdings nicht mehr aktualisiert werden.

Warum?

Die Hintergründe für die Abschaffung: Der Kinderreisepass wird nicht von allen Ländern als Reisedokument anerkannt, ein Reisepass ist dagegen weltweit, der Personalausweis innerhalb der EU gültig. Ab 6 Jahren sind Fingerabdrücke in den Dokumenten gespeichert.

Es sind bei beiden Ausweisformen allerdings – anders als beim Kinderreisepass – keine Aktualisierungen möglich. Da man auf dem Ausweisdokument erkennbar sein muss, kann es somit sein, dass die Gültigkeit des Dokuments schon vor dem eigentlichen Fristablauf einritt.

Was können Eltern ab dem 01.01.2024 beantragen?

Es stehen die Ausweisdokumente (Personalausweis und Reisepass) zur Verfügung.

Unterlagen

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Aktuelles biometrisches Passfoto des Kindes
  • Personalausweis oder Reisepass der sorgeberechtigten Personen
  • Bei gemeinsamem Sorgerecht: Zustimmungserklärung des abwesenden Elternteils
  • Bei alleinigem Sorgerecht: Sorgerechtsnachweis
  • Falls vorhanden: bisheriges Ausweisdokument des Kindes, ansonsten Geburtsurkunde des Kindes
  • Wenn noch kein Dokument in der Gemeinde Gräfelfing ausgestellt wurde: Geburtsurkunde des Kinders (Kontrolle der Meldedaten)

Die Gültigkeitsdauer sowohl von Reisepass als auch von Personalausweis für Personen unter 24 Jahren beträgt 6 Jahre.

Die Kosten des Reisepasses für Personen unter 24 Jahren belaufen sich derzeit auf 37,50 €.
Die Kosten des Personalausweises für Personen unter 24 Jahren belaufen sich derzeit auf 22,80 €

Lieferzeit

Da diese Ausweisdokumente nicht mehr von der Meldebehörde vor Ort ausgestellt werden, sondern ebenfalls bei der Bundesdruckerei bestellt werden müssen, ist die Lieferzeit zu beachten. Derzeit liegt diese bei dem Personalausweis bei 2-3 Wochen und beim Reisepass bei  4 Wochen. Daher rechtzeitig vor Reisen kundig machen, welche Dokumente benötigt werden und die Gültigkeit der vorhandenen Dokumente kontrollieren.

Für die Ausstellung der neuen Dokumente gibt es keine Altersbestimmungen. Generell gilt, dass ab 16 Jahren die Ausweispflicht besteht. Ansonsten kann schon für ein Baby ab Geburt ein Personalausweis oder Reisepass beantragt werden.

Quelle: Gemeinde Gräfelfing

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Der Bundestag hat die Abschaffung des Kinderreisepasses zum 1. Januar 2024 beschlossen. Statt des Dokumententyps „Kinderreisepass“ sollen künftig ein elektronischer Reisepass mit der längeren Gültigkeitsdauer sowie der Nutzungsmöglichkeit für weltweite Reisen oder ein Personalausweis beantragt werden können. Kinderreisepässe, die bisher ein Jahr gültig waren, sind dann nicht mehr verfügbar, bereits ausgestellte Kinderreisepässe können nicht mehr verlängert werden.

Die bereits ausgestellten Kinderreisepässe (vor dem 31.12.2023) verlieren ihre Gültigkeit nicht zum 01.01.2024, sondern erst mit Ablauf der Gültigkeitsfrist. Das Lichtbild des Kindes kann allerdings nicht mehr aktualisiert werden.

Warum?

Die Hintergründe für die Abschaffung: Der Kinderreisepass wird nicht von allen Ländern als Reisedokument anerkannt, ein Reisepass ist dagegen weltweit, der Personalausweis innerhalb der EU gültig. Ab 6 Jahren sind Fingerabdrücke in den Dokumenten gespeichert.

Es sind bei beiden Ausweisformen allerdings – anders als beim Kinderreisepass – keine Aktualisierungen möglich. Da man auf dem Ausweisdokument erkennbar sein muss, kann es somit sein, dass die Gültigkeit des Dokuments schon vor dem eigentlichen Fristablauf einritt.

Was können Eltern ab dem 01.01.2024 beantragen?

Es stehen die Ausweisdokumente (Personalausweis und Reisepass) zur Verfügung.

Unterlagen

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Aktuelles biometrisches Passfoto des Kindes
  • Personalausweis oder Reisepass der sorgeberechtigten Personen
  • Bei gemeinsamem Sorgerecht: Zustimmungserklärung des abwesenden Elternteils
  • Bei alleinigem Sorgerecht: Sorgerechtsnachweis
  • Falls vorhanden: bisheriges Ausweisdokument des Kindes, ansonsten Geburtsurkunde des Kindes
  • Wenn noch kein Dokument in der Gemeinde Gräfelfing ausgestellt wurde: Geburtsurkunde des Kinders (Kontrolle der Meldedaten)

Die Gültigkeitsdauer sowohl von Reisepass als auch von Personalausweis für Personen unter 24 Jahren beträgt 6 Jahre.

Die Kosten des Reisepasses für Personen unter 24 Jahren belaufen sich derzeit auf 37,50 €.
Die Kosten des Personalausweises für Personen unter 24 Jahren belaufen sich derzeit auf 22,80 €

Lieferzeit

Da diese Ausweisdokumente nicht mehr von der Meldebehörde vor Ort ausgestellt werden, sondern ebenfalls bei der Bundesdruckerei bestellt werden müssen, ist die Lieferzeit zu beachten. Derzeit liegt diese bei dem Personalausweis bei 2-3 Wochen und beim Reisepass bei  4 Wochen. Daher rechtzeitig vor Reisen kundig machen, welche Dokumente benötigt werden und die Gültigkeit der vorhandenen Dokumente kontrollieren.

Für die Ausstellung der neuen Dokumente gibt es keine Altersbestimmungen. Generell gilt, dass ab 16 Jahren die Ausweispflicht besteht. Ansonsten kann schon für ein Baby ab Geburt ein Personalausweis oder Reisepass beantragt werden.

Quelle: Gemeinde Gräfelfing

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