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Gesundheit | | von Landkreis Starnberg

Kontaktaufnahme zu Corona-Infizierten

Das Gesundheitsamt Starnberg kann nicht mehr alle Corona-Infizierten kontaktieren und konzentriert daher sich auf vulnerable Personen

Kontaktaufnahme zu Corona-Infizierten nur eingeschränkt möglich

Die Anzahl der Indexfälle steigt aktuell wieder erheblich an. Derzeit sind es täglich mehrere hundert Meldungen. Auch Teile des Ermittlerteams des Gesundheitsamtes sind von einer Erkrankung betroffen. Es ist deshalb nicht mehr möglich alle Corona-Infizierten zu kontaktieren.

Das Gesundheitsamt muss eine Priorisierung vornehmen und sich u.a. auf Einrichtungen mit vulnerablen Personen konzentrieren. Nur nachrangig können Indexfälle telefonisch oder per E-Mail kontaktiert werden. Alle anderen Personen bittet das Landratsamt sich selbst über die Quarantäneregelungen zu informieren und sich ggf. in häusliche Isolation zu begeben. Informationen dazu gibt es auf der Website des Landratsamtes

Keine Nachbearbeitung

Wegen der enorm steigenden Zahlen kann das Gesundheitsamt infizierte Personen nur eingeschränkt kontaktieren und häusliche Isolation nicht mehr in allen Fällen anordnen. Eine Nachbearbeitung findet nicht statt. Das heißt, es kann auch dazu kommen, dass jemand trotz eines positiven Corona-Tests überhaupt nicht vom Gesundheitsamt kontaktiert wird. Umso wichtiger ist es daher, dass sich jeder eigenverantwortlich in häusliche Isolation begibt und sich entsprechend den aktuellen Vorgaben dort aufhält. Wie lange die eingeschränkte Kontaktaufnahme stattfindet, hängt von der weiteren Entwicklung der Fallzahlen ab.

Regeln

Allgemein gilt ab sofort: Alle Personen, die positiv getestet wurden – mittels PCR-Test oder Schnelltest, der von einer medizinischen Fachkraft oder einer geschulten Person durchgeführt wurde – müssen sich unverzüglich in häusliche Isolation begeben, auch wenn das Gesundheitsamt keinen Kontakt zu diesen aufgenommen hat. Die häusliche Isolation beginnt umgehend mit Mitteilung des Testergebnisses.

Für bestätigte Fälle dauert die häusliche Isolation mindestens fünf Tage (Tag 1 ist der Tag nach der Testung). Die Isolation endet frühestens nach Ablauf der fünf Tage nach dem positiven Corona-Test und Symptomfreiheit seit mindestens 48 Stunden, spätestens jedoch nach Ablauf von zehn Tagen. Im Falle eines positiven Selbsttests sollte umgehend beim Hausarzt ein qualifizierter Test – beispielsweise ein PCR-Test – zur Bestätigung des Selbsttests durchgeführt werden. Sollte auch dieser Test positiv sein, ist wie oben dargestellt zu verfahren.

Davon zu trennen sind die Meldungen an das RKI. Indexfälle, die im Gesundheitsamt eingehen, können zuverlässig an das RKI gemeldet werden.

Quelle: Landkreis Starnberg

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Kontaktaufnahme zu Corona-Infizierten nur eingeschränkt möglich

Die Anzahl der Indexfälle steigt aktuell wieder erheblich an. Derzeit sind es täglich mehrere hundert Meldungen. Auch Teile des Ermittlerteams des Gesundheitsamtes sind von einer Erkrankung betroffen. Es ist deshalb nicht mehr möglich alle Corona-Infizierten zu kontaktieren.

Das Gesundheitsamt muss eine Priorisierung vornehmen und sich u.a. auf Einrichtungen mit vulnerablen Personen konzentrieren. Nur nachrangig können Indexfälle telefonisch oder per E-Mail kontaktiert werden. Alle anderen Personen bittet das Landratsamt sich selbst über die Quarantäneregelungen zu informieren und sich ggf. in häusliche Isolation zu begeben. Informationen dazu gibt es auf der Website des Landratsamtes

Keine Nachbearbeitung

Wegen der enorm steigenden Zahlen kann das Gesundheitsamt infizierte Personen nur eingeschränkt kontaktieren und häusliche Isolation nicht mehr in allen Fällen anordnen. Eine Nachbearbeitung findet nicht statt. Das heißt, es kann auch dazu kommen, dass jemand trotz eines positiven Corona-Tests überhaupt nicht vom Gesundheitsamt kontaktiert wird. Umso wichtiger ist es daher, dass sich jeder eigenverantwortlich in häusliche Isolation begibt und sich entsprechend den aktuellen Vorgaben dort aufhält. Wie lange die eingeschränkte Kontaktaufnahme stattfindet, hängt von der weiteren Entwicklung der Fallzahlen ab.

Regeln

Allgemein gilt ab sofort: Alle Personen, die positiv getestet wurden – mittels PCR-Test oder Schnelltest, der von einer medizinischen Fachkraft oder einer geschulten Person durchgeführt wurde – müssen sich unverzüglich in häusliche Isolation begeben, auch wenn das Gesundheitsamt keinen Kontakt zu diesen aufgenommen hat. Die häusliche Isolation beginnt umgehend mit Mitteilung des Testergebnisses.

Für bestätigte Fälle dauert die häusliche Isolation mindestens fünf Tage (Tag 1 ist der Tag nach der Testung). Die Isolation endet frühestens nach Ablauf der fünf Tage nach dem positiven Corona-Test und Symptomfreiheit seit mindestens 48 Stunden, spätestens jedoch nach Ablauf von zehn Tagen. Im Falle eines positiven Selbsttests sollte umgehend beim Hausarzt ein qualifizierter Test – beispielsweise ein PCR-Test – zur Bestätigung des Selbsttests durchgeführt werden. Sollte auch dieser Test positiv sein, ist wie oben dargestellt zu verfahren.

Davon zu trennen sind die Meldungen an das RKI. Indexfälle, die im Gesundheitsamt eingehen, können zuverlässig an das RKI gemeldet werden.

Quelle: Landkreis Starnberg

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