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Hilfe | | von Landkreis München

Kostenlose Pflegehilfsmittel

Wer mit Pflegegrad zuhause von einem Angehörigen gepflegt wird hat einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegehilfsmittel

Wer mit Pflegegrad zuhause von einem Angehörigen gepflegt wird – ausschließlich oder zusätzlich zum Pflegedienst – hat einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Ver- brauch im Wert von bis zu 40 Euro pro Monat.

Dazu gehören beispielsweise Desinfetionsmittel, Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe oder FFP2-Masken. Ihre Pflegekasse übernimmt auf Antrag die Kosten.

Weitere Auskünfte zu diesem Thema erhalten Sie bei der Aufsuchenden Seniorenberatung des Landratsamts München.

Das Team von Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen unterstützt Sie auch bei anderen Fragen oder Angelegenheiten, per Hausbesuch oder telefonisch.

Alle Seniorentipps finden Sie auch im Internet. Kontakt: 089 / 6221-2840 oder senioren@lra-m.bayern.de.

Quelle: Landkreis München

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Kostenlose Pflegehilfsmittel

Wer mit Pflegegrad zuhause von einem Angehörigen gepflegt wird hat einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegehilfsmittel

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Wer mit Pflegegrad zuhause von einem Angehörigen gepflegt wird – ausschließlich oder zusätzlich zum Pflegedienst – hat einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Ver- brauch im Wert von bis zu 40 Euro pro Monat.

Dazu gehören beispielsweise Desinfetionsmittel, Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe oder FFP2-Masken. Ihre Pflegekasse übernimmt auf Antrag die Kosten.

Weitere Auskünfte zu diesem Thema erhalten Sie bei der Aufsuchenden Seniorenberatung des Landratsamts München.

Das Team von Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen unterstützt Sie auch bei anderen Fragen oder Angelegenheiten, per Hausbesuch oder telefonisch.

Alle Seniorentipps finden Sie auch im Internet. Kontakt: 089 / 6221-2840 oder senioren@lra-m.bayern.de.

Quelle: Landkreis München

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